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■ Justitias WegeUngerechte Welt

Hubert M. kann es kaum glauben: Er ist wegen des Besitzes einer „nicht geringen Menge“ Betäubungsmittel angeklagt und hat ein Gerichtsverfahren zu erwarten. Dabei hatte er bei sich zu Hause doch nur zwei Graspflanzen aufgezogen. Was war geschehen?

Der berufstätige Feierabendkiffer M. hatte in Holland ganz legal einige Samen der Marke „Northern light“ erworben und in seiner Wohnung angepflanzt. Eine Polizeistreife entdeckte die zwei prächtig gedeihenden Pflanzen zufällig und beschlagnahmte sie umgehend – „wegen Gefahr im Verzug“–, ohne einen richterlichen Durchsuchungsbeschluß zu erwirken.

Weil die genmanipulierten Samen unserer Nachbarn so potent sind, enthielten allein die von M. bereits geernteten Pflanzenteile 24 Gramm Tetrahydrocannabinol (THC) – dreimal soviel, wie der Bundesgerichtshof als geringfügige Menge definiert hat. Jetzt droht M. eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.

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