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Juristisches Tauziehen um Ex-PräsidentenZuma will nicht hinter Gitter

Südafrikas Ex-Präsident Jacob Zuma legt Widerspruch gegen seine Verurteilung zu einer Haftstrafe ein. Er verschanzt sich mit bewaffneten Anhängern.

Bewaffnete Anhänger von Jacob Zuma marschieren am Samstag zu seinem Anwesen Foto: ap

Berlin taz | In Südafrika spitzt sich der Machtkampf zwischen Ex-Präsident Jacob Zuma und dem Verfassungsgericht zu. Am Sonntag lief die Frist ab, die das oberste Gericht am Dienstag dem 79-jährigen Politiker zum freiwilligen Haftantritt gesetzt hatte, im Rahmen seiner Verurteilung zu 15 Monaten Gefängnis wegen Missachtung der Justiz. Zuma kündigte stattdessen für Sonntagabend aus seinem Landsitz Nkandla in der Provinz KwaZulu-Natal eine „Rede an die Nation“ an.

Hunderte von Zuma-Fans, teils bewaffnet und teils offiziell als Aktivisten der Jugendliga des in Südafrika regierenden ANC (Afrikanischer Nationalkongress) auftretend, versammelten sich vor Zumas Anwesen in Nkandla.

Dessen luxuriöser Ausbau auf Staatskosten während Zumas Amtszeit als Präsident gehört zu den unzähligen Korruptionsvorwürfen gegen ihn. Fotos und Videos zeigen singende und tanzende Menschen, Autokonvois auf den Autobahnen und passive Sicherheitskräfte.

Medienberichten zufolge hat die Polizei nach dem Verstreichen der Frist zum Haftantritt drei Tage Zeit, um Zuma festzunehmen. Da die Behörden der Provinz KwaZulu-Natal Zuma-treu sind, müsste dies allerdings gegen den Willen der Provinzregierung geschehen.

Haftstrafe ohne Bewährung wegen Aussageverweigerung

Traditionelle Kämpfer des Zulu-Königreichs, mit dem Zuma familiär verbandelt ist, befinden sich überdies in den Reihen der Zuma-Unterstützer in Nkandla. Zuma hat beim Verfassungsgericht derweil die Aufhebung des Urteils gegen ihn beantragt und bei einem anderen Gericht die Aufhebung des Haftbefehls.

Das Verfassungsgericht hatte den Ex-Präsidenten am vergangenen Dienstag zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt, weil er sich geweigert hatte, vor der sogenannten Zondo-Untersuchungskommission auszusagen. Die durchleuchtet Korruptionsaffären aus seiner Amtszeit. Er war den Verhandlungen vor dem Verfassungsgericht ferngeblieben, wo die Kommission ihn deswegen verklagt hatte.

Zumas Anwälte berufen sich nun auf eine Regel, wonach ein Urteil in Abwesenheit des Beklagten auf Antrag zu überprüfen ist. Sie halten es auch für verfassungswidrig, dass die Zondo-Kommission Klage wegen Missachtung der Justiz einreichen darf.

Das Verfassungsgericht beschloss am Samstag, am 12. Juli über diesen Antrag zu befinden, und setzte sowohl Zuma als auch der Zondo-Kommission eine Frist zur Stellungnahme bis Dienstag.

Südafrikas Regierung schweigt

Südafrikas Regierung hat zu alldem bislang geschwiegen. Sie ist auch physisch abwesend: Präsident Cyril Ramaphosa, der 2018 auf Zuma nach dessen Absetzung durch den ANC als Staatschef gefolgt war, weilt in Sambia. Dort wird am kommenden Mittwoch Ex-Präsident Kenneth Kaunda beigesetzt.

Und Vizepräsident David Mabuza befindet sich zur medizinischen Behandlung in Russland. Die Amtsgeschäfte übt seit Freitag kommissarisch Grundschulministerin Angie Motshekga aus.

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