Jurist Jens Rommel über NS-Prozesse: „Hinter jeder Zahl steht ein Mensch“
Jens Rommel von der Zentralen Stelle für die Verfolgung von NS-Verbrechen über das Problem des zunehmenden zeitlichen Abstands.
taz: Herr Rommel, prägt es Ihre Arbeit, dass die Uhr tickt – dass es vielleicht noch drei, fünf Jahre sind, in denen Sie NS-Täter vor Gericht stellen kann?
Jens Rommel: Im Moment verfolgen wir Personen, die zwischen 92 und 95 Jahre alt sind. Aus diesen Jahrgängen sind die allermeisten schon verstorben. Und die wenigen, die noch leben, sind oft körperlich oder geistig nicht mehr in der Lage, sich so einem Strafverfahren zu stellen. Wir wollen keine Schauprozesse führen gegen Leute, die nicht mehr verstehen, was man ihnen vorwirft. Aber unsere Motivation, die die Kolleginnen und Kollegen in Ludwigsburg umtreibt, ist nicht die Zahl der Gerichtsverfahren, sondern es wenigstens zu versuchen, diese großen Verbrechen aufzuklären. Und zu schauen, wer von den einzelnen Menschen, die diese Taten begangen haben, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann.
Wie viel Bitterkeit ist da, wenn man sieht, wie viele, die an höherer Stelle gestanden haben, nicht zur Verantwortung gezogen wurden, weil die Nachkriegsjustiz wenig Nachdruck zeigte?
Ganz so schwarz-weiß würde ich die Bemühungen der Nachkriegszeit nicht sehen. Man muss berücksichtigen, dass die Alliierten rund 100.000 Deutsche und Österreicher zur Rechenschaft gezogen haben. Auch in den ersten Jahren der Bundesrepublik hat es Bemühungen gegeben, die aber Mitte der 50er-Jahre extrem zurückgehen. Das ist nicht allein der Justiz anzulasten, sondern eine Entwicklung, die die gesamte Gesellschaft und den gesamten Staat betrifft, etwa weil Straftaten verjähren konnten oder ein Schlussstrich gewünscht war. Da fallen bei der Betrachtung allerdings Herz und Hirn auseinander.
Und wo landet das Herz?
Mit unserem heutigen Ansatz verfolgen wir auch niederrangige und damals sehr junge Leute, weil sie zumindest einen Anteil der Schuld auf sich geladen haben. Wenn das richtig ist, dann sind sehr viele davongekommen, die es viel eher verdient hätten. Intellektuell sehen wir das natürlich ein, aber trotzdem denkt man sich oft, dass das unseren heutigen Vorstellungen nicht mehr entspricht. Man muss aber auch sehen, dass diese Entscheidungen aus der damaligen Zeit heraus getroffen worden sind – was es nicht entschuldigen soll.
Was bedeutete das konkret?
Zum Personal in Auschwitz gibt es eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 1969, die besagt: Nicht jeder, der irgendwie in Auschwitz beteiligt war, ist für alles verantwortlich, was im Rahmen dieses Vernichtungsprogramms geschah. Sondern man müsse konkret nachweisen, wie sich diese Unterstützung ausgewirkt hat. Diese Entscheidung war auch der Tatsache geschuldet, dass es die Justiz damals nicht geschafft hätte, wirklich alle zu verfolgen. Der Aufwand für so ein Gerichtsverfahren – damals noch mit Ermittlungsrichter und Geschworenengericht – wäre für die Justiz nicht zu stemmen gewesen. Es lebten damals von den 6.500 Wachleuten in Auschwitz viel mehr als heute. Von den gesellschaftlichen Auswirkungen gar nicht zu sprechen: Man hätte Leute aus der Mitte der Gesellschaft in Untersuchungshaft nehmen müssen.
Das ist für Außenstehende schwierig hinzunehmen: dass geltendes Recht praktischen Gegebenheiten, aber auch einer gesamtgesellschaftlichen Mentalität geschuldet ist, die sich ändern kann.
Das geht mir auch so. Es kommt hinzu, dass sich das eigentliche Strafgesetz, was Mord ist und was Beihilfe zum Mord, seit den Taten nicht geändert hat. Und dennoch kommen wir über die Jahrzehnte zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen. Die Einflüsse von außen sind in der Auseinandersetzung mit dem, was man für strafwürdig hält, ganz schwer festzustellen. Noch etwas anderes kommt hinzu, was vielleicht auch die neueren Prozesse beeinflusst hat: Der internationale Terrorismus, der sehr arbeitsteilig vorgeht. Der Beitrag des Einzelnen mag sehr klein sein, etwa was die Vorbereitung der Anschläge vom 11. September angeht, und trotzdem waren sie in ihrer Gesamtheit notwendig, um diese Verbrechen zu ermöglichen.
Wo ist diese Auffassung dann für die Verfolgung von NS-Tätern relevant geworden?
Diese Gedanken sind in das Urteil gegen Oskar Gröning mit eingeflossen, den sogenannten Buchhalter von Auschwitz: Wir schauen bei der Frage, ob jemand zur Verantwortung gezogen wird, nicht auf die Größe seines Beitrags. Wenn sich dieser Beitrag ausgewirkt hat, ist er mitverantwortlich. Erst danach stellt sich die Frage, wie hoch seine persönliche Schuld ist und wie hoch die Strafe. Wenn wir nachweisen könnten, was jemand im Einzelfall getan hat, ob er an einem bestimmten Tag Giftspritzen gesetzt hat, dann wäre der Prozess kein Problem. Leider können wir das heute nicht mehr beweisen, weil es meist nicht dokumentiert ist und die Zeugen, vor allem von Opferseite, in der Regel nichts zum Verhalten eines Einzelnen an einem einzelnen Tag aussagen können. Wir lösen uns jetzt aber nicht von der individuellen Schuld, wenn wir fragen, welches Verhalten des Einzelnen wir nachweisen müssen.
leitet seit 2015 die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg. Er wurde zum Bundesrichter an den Bundesgerichtshof gewählt und wird daher die Zentrale Stelle verlassen.
Frühere Mitarbeiter der Zentralstelle haben bitter beklagt, dass man mit Ludwigsburg absichtsvoll eine zahnlose Institution geschaffen habe.
Die Zentrale Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen ist 1958 eingerichtet worden, nachdem durch Zufall in Ulm der „Einsatzgruppenprozess“ zustande gekommen war – wegen des Mordes an Tausenden jüdischer Kinder, Männer und Frauen. Dann haben die Justizminister gesagt: So können wir das nicht weitermachen. Deswegen unser Auftrag, unabhängig vom Tat- und Wohnort diese Verbrechen systematisch aufzuarbeiten. Jedoch wallten nicht alle eine effektive Strafverfolgung. Als politischer Kompromiss ist dann eine Vorermittlungsbehörde ohne Eingriffskompetenzen entstanden. Wir dürfen also keine Vernehmungen gegen den Willen von Personen machen oder Durchsuchungen beantragen oder gar Anklage erheben. Das ist auch der entscheidende Geburtsfehler für die Zentralstelle.
Warum wurde später nie daran gerührt?
Man dachte bei der Gründung, dass man diese Stelle nur ein paar Jahre braucht. Denn 1965 wäre der Mord eigentlich verjährt und damit die letzte verfolgbare Straftat. Dann hat man die Verjährung von Mord auf zunächst Ende 1969 herausgeschoben, dann auf 1979 und letztlich aufgehoben. Auch die Zentrale Stelle ist scheibchenweise in ihrer Existenz verlängert worden, womit man diesen Kompromiss verlängert hat.
Gibt es nach wie vor blinde Flecken in der Verfolgung von NS-Verbrechen?
Schwachstellen sehe ich bei den eigentlichen Kriegsverbrechen. Diese sind vom Auftrage der Zentralen Stelle ausgenommen worden und verblieben damit in der alleinigen Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften. Bei den Justizverbrechen hatte der Bundesgerichtshof relativ früh die Hürden so hoch gelegt, dass man an die Beteiligten an rechtswidrigen Todesurteilen nicht mehr herankam.
Kann man jetzt noch an diesen Stellen rütteln?
Bei den Justizverbrechen ist es aus meiner Sicht zu spät, denn die Personen, die nach Jurastudium und Probezeit in verantwortlichen Funktionen in der Justiz waren, leben schlicht nicht mehr. Bei den Verbrechen im Rahmen der Kriegsführung besteht die Schwierigkeit darin, ein Mordmerkmal nachzuweisen. Auch hier kommen wegen der langen Zeit nur noch damals sehr junge und niederrangige Soldaten in Betracht; bei denen ist es nahezu unmöglich nachzuweisen, dass die Tötung heimtückisch erfolgte oder der einzelne Soldat aus niedrigen Beweggründen gehandelt hat. Wir versuchen es daher bei den Konzentrationslagern, wo das systematische Verbrechen offensichtlich war, wo auch der Einzelne seine Mitverantwortung versteht, wenn er monatelang seinen Dienst tut und seine Funktion diese Morde ermöglicht.
Gegründet wurde sie 1958, um die NS-Verbrechen systematisch zu verfolgen. Kriegsverbrechen gehörten nicht dazu.
Ihre Aufgabe sind Vorermittlungen, die Anklageerhebung liegt jedoch bei den Staatsanwaltschaften. Seit ihrer Gründung hat sie über 7.660 solcher Vorermittlungen geführt.
Der Prozess gegen den KZ-Aufseher John Demjanjuk beruhte auf Vorermittlungen der Zentralen Stelle.
Derzeit wird Material zum Personal der Konzentrationslager Bergen-Belsen, Neuengamme, Buchenwald, Sachsenhausen, Ravensbrück und Mittelbau-Dora geprüft.
Wie erleben Sie die öffentliche Reaktion auf die späten NS-Verfahren?
Von offiziell politischer Seite, also den 16 Landesjustizministerien, die unsere Arbeit hier tragen, gibt es einstimmige Unterstützung. Das ist auch das überwiegende Bild, das ich in den Medien wahrnehme – in ausländischen Medien vor allem ein Erstaunen, dass Deutschland diese Prozesse immer noch betreibt.
Inzwischen betreibt, muss man wohl sagen.
Das sind oft jüngere Journalisten, die unsere Schwachstellen nicht so parat haben. Die muss ich sogar dämpfen, damit das Bild nicht zu strahlend erscheint. Wenn man in die Kommentierungen schaut, dann ergibt sich schon ein anderes Bild. Dann kommt ein Einwand, den ich für sehr nachvollziehbar halte, nämlich die Frage: „Was wollt ihr heute noch mit den alten Männern?“, manchmal kombiniert mit „Haben wir nicht andere Probleme?“ bis hin zu extremen Positionen aus dem rechten Spektrum – die sind aber nicht prägend.
Und: Was wollen Sie mit den alten Männern?
Das ist die Frage, die mich seit dem ersten Tag umtreibt. Zum Zweck gibt es eine ganz nüchterne Antwort: Die hat der Gesetzgeber gegeben, indem er sich dazu durchgerungen hat, dass Mord nicht verjährt. Ich glaube aber, dass es darüber hinausgeht: Diese Verbrechen hat der damalige deutsche Staat organisiert. Daraus erwächst für den nachfolgenden demokratischen Rechtsstaat die Verpflichtung, mit seiner Justiz zu versuchen, diese Verbrechen aufzuklären und es nicht anderen Initiativen allein zu überlassen. Unser Blick auf die „kleinen Rädchen“ macht klar, dass diese Verbrechen nicht einfach geschehen, sondern von einzelnen Menschen begangen werden.
Die allermeisten Verfahren werden eingestellt. Wie empfinden Sie das?
Die Einstellungen beruhen nicht darauf, dass die Staatsanwaltschaft unsere Rechtsauffassung nicht teilt, sondern weil die Täter sterben oder nicht verhandlungsfähig sind. Ich und die meisten Kollegen können damit leben, dass wir die Zeit nicht zurückdrehen können, solange wir das Gefühl haben, dass alle Beteiligten versuchen, das Verfahren zu befördern.
Wie ordnen Sie die Morddrohungen ein, die Sie erhalten? Sind das einzelne Unbelehrbare?
Wir bekommen nur selten ernsthafte Drohungen. Soweit die Polizei die Fälle aufklären konnte, handelte es sich um Personen, die mit der Politik im Allgemeinen oder der Flüchtlingsfrage unzufrieden waren.
Ein Kollege, der an vielen späten NS-Prozessen teilnahm, sagte mir, dass er nur bei einem einzigen, nämlich dem gegen Oskar Gröning, so etwas wie Reue erlebt hat.
Ich selbst überblicke keinen so großen Zeitraum. Mein Vorgänger Kurt Schrimm hat sich 33 Jahre lang mit nationalsozialistischen Verbrechen beschäftigt; er berichtet, dass er keinen einzigen Beschuldigten erlebt habe, der sich zu seiner eigenen Beteiligung bekannt oder gar Reue gezeigt hätte. Das hat kurz nach dem Krieg noch stattgefunden, aber dann hat sich herumgesprochen, dass es die geschicktere Verteidigung ist, gar nichts zu sagen oder dass man nichts mitbekommen habe.
Was hat Sie stärker verfolgt: Ihre Arbeit als Staatsanwalt für Tötungsdelikte in Ravensburg oder die Arbeit in der Zentralstelle?
In Ravensburg war es die Nähe, die räumliche und zeitliche Nähe, was es belastend machte – das Erleben der Angehörigen und Zeugen, das Leben des Opfers, das dokumentiert ist. Bei den NS-Verbrechen ist es anders, da hat man ja etwas Abstand, weil die Beweismittel oft Papier sind oder in wenigen Fällen vergilbte Fotos. Und leider die Opfer größtenteils anonym bleiben, bestenfalls können sie als Mindestzahl herausgearbeitet werden. Trotzdem packt mich bei der Arbeit immer wieder die Erkenntnis, dass hinter jeder Zahl der Deportierten und sofort Getöteten ein Mensch steht. Trotz aller Professionalität ist da jeder Tag unterschiedlich.
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