Junge Flüchtlinge: „Behörden machen es sich zu leicht“
Brandenburg kann die Verantwortung für unbegleitete minderjährige Asylbewerber nicht auf andere Länder abschieben, sagt Flüchtlingsexperte Niels Espenhorst.
taz: Herr Espenhorst, Sie arbeiten im Bundesfachverband für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Drei der jungen Flüchtlinge in Eisenhüttenstadt, über die die taz berichtet hatte (siehe Kasten), sollen laut ihrem Heimausweis genau an dem Tag volljährig geworden sein, an dem sie in Eisenhüttenstadt ankamen. Zufall?
Niels Espenhorst: Nein, das ist ein klares Zeichen dafür, dass bei diesen jungen Flüchtlingen das Alter erst in Eisenhüttenstadt festgelegt wurde. Normalerweise werden bei einer Festlegung der 1. Januar oder der 31. Dezember festgeschrieben – aber nicht zufällig der Tag, an dem die Jugendlichen möglicherweise in Eisenhüttenstadt ankommen könnten.
Das brandenburgische Innenministerium widerspricht dieser Darstellung. Die Altersfestsetzung der Jugendlichen sei schon in Hamburg und Bayern geschehen, heißt es in einer Pressemitteilung. Trifft Brandenburg in diesen Fällen keine Schuld?
Bei den Jugendlichen der Gruppe, bei denen schon vorher ein Alter festgelegt wurde, sollte Brandenburg die Angabe eines anderen Bundeslands nicht einfach übernehmen. Die Jugendlichen geben bei ihrer Ankunft in Eisenhüttenstadt an, minderjährig zu sein – das ist, was zählt. Außerdem sind die Altersfestlegungen, die in Bayern und Hamburg passieren, sehr fragwürdig. Es stimmt aber, dass die Probleme der Jugendlichen nicht erst in Eisenhüttenstadt beginnen.
Wie wird denn das Alter der Jugendlichen festgelegt?
Die Festsetzungen sind sehr verschieden und teilweise nicht fundiert. Manchmal wird die Handwurzel geröntgt und daraus ein Alter festgelegt – diese Methode ist schon seit Längerem als völlig unangemessen disqualifiziert. Auch viele andere medizinische Verfahren sind nach dem aktuellen Stand der medizinischen Forschung nicht aussagekräftig und auch ethisch problematisch.
arbeitet als Referent im Berliner Büro des Bundesfachverbands Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (BUMF).
Die Jugendlichen in Eisenhüttenstadt haben angegeben, dass bei ihrer Ankunft in Bayern weder ein medizinischer Test gemacht wurde, noch jemand mit ihnen über ihr Alter gesprochen habe.
Ja, häufig findet noch nicht einmal ein Gespräch statt, dann wird das Alter der Jugendlichen durch „Inaugenscheinnahme“ festgelegt. Den Jugendlichen wird also einfach ein neues Geburtsdatum gegeben.
Woran machen Sie fest, dass das oft willkürlich geschieht?
Am Dienstag hatte die taz von Vorfällen in der brandenburgischen Erstaufnahmeeinrichtung Eisenhüttenstadt berichtet: Mindestens 14 junge Flüchtlinge, die in den letzten Monaten in Eisenhüttenstadt angekommen sind, werfen der Ausländerbehörde vor, ihre Minderjährigkeit nicht anzuerkennen. Stattdessen habe diese nach ihrer Ankunft Papiere mit neuen Geburtsdaten ausgestellt und sie für volljährig erklärt - obwohl einige von ihnen ihre somalischen Geburtsurkunden vorlegen konnten. Auch das zuständige Jugendamt, das die Jugendlichen in Obhut nehmen muss, bis das tatsächliche Alter geklärt ist, wurde nicht oder erst viel später hinzugezogen. Am heutigen Freitag befragt die Fraktion der Grünen den zuständigen Innenminister Ralf Holzschuher (SPD) im Brandenburger Landtag. (aug)
In Bayern etwa kamen bis Januar 2013 jeden Monat 70 bis 80 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge an. Im März waren es dann plötzlich nur noch 9, obwohl die Zahl der Flüchtlinge steigt. Weil den dortigen Behörden das Problem der Minderjährigen über den Kopf gewachsen ist, haben sie fast alle Minderjährigen für volljährig erklärt und auf andere Bundesländer verteilt.
Aus dem brandenburgischen Innenministerium heißt es, zum Teil würde auch die Bundespolizei das Alter festlegen.
Ja, und ich wüsste nicht, was diese dazu qualifiziert.
Welche Art der Altersfeststellung wäre denn angemessen?
Das Jugendamt vor Ort muss das leisten. Wenn Zweifel über das Alter bestehen, muss das in einem Verfahren mit pädagogischen Gesprächen überprüft werden. Während dieser Zeit müssen die Jugendlichen in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht sein.
Was muss sich in Brandenburg ändern?
Wir haben gerade einen umfangreichen Bericht über die Situation in Brandenburg geschrieben, der nächste Woche veröffentlicht wird. Insbesondere die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern ist schwierig. Es ist deren Pflicht, in Eisenhüttenstadt genauer hinzuschauen. Außerdem ist die einzige Einrichtung für minderjährige Flüchtlinge in Brandenburg seit Monaten vollständig belegt, ohne dass es geeignete Alternativen gibt.
Was geschieht mit den Jugendlichen, die als minderjährig anerkannt werden?
Brandenburg ist eines der letzten Länder, das Jugendlichen keinen regulären Hilfebedarf zugesteht und sie in Unterkünften für Erwachsene unterbringt. Das muss dringend geändert werden.
Morgen wird der Innenminister Ralf Holzschuher (SPD) im Landtag zu den Vorfällen in Eisenhüttenstadt befragt. Welche Reaktion fordern Sie?
Der Innenminister macht es sich zu leicht, wenn er jetzt die Schuld auf andere Bundesländer schiebt. Brandenburg braucht andere Regeln für den Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen – also rechtsstaatliche Standards für Altersfestsetzungen und eine altersgemäße Unterbringung. Andere Bundesländer zeigen, dass das möglich ist.
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