Jobschranken in EU: Kommission verteidigt Freizügigkeit

Der CSU-Kritik zum Trotz stellt sich EU-Sozialkommissar Andor hinter das Ende der Jobschranken für Bulgaren und Rumänen. Für Probleme gebe es Lösungen.

Von der CSU am Bau gern gesehen, als Menschen nicht: osteuropäische Arbeiter Bild: dpa

BRÜSSEL dpa | Die EU-Kommission hat den Fall der letzten Jobschranken für Bulgaren und Rumänen in der EU zum neuen Jahr verteidigt. „Ich bin fest davon überzeugt, dass ein Beschränken der Freizügigkeit von europäischen Beschäftigten nicht die Antwort auf hohe Arbeitslosigkeit oder eine Lösung der (Wirtschafts-)Krise ist“, teilte EU-Sozialkommissar Laszlo Andor am Neujahrstag in Brüssel mit.

Eine Arbeitserlaubnis ist in sämtlichen Mitgliedsländern der Union für Bulgaren und Rumänen mit dem 1. Januar 2014 nicht mehr nötig. In Deutschland machte die CSU zuletzt Front gegen eine angeblich drohende Armutszuwanderung.

Da schon über drei Millionen Bulgaren und Rumänen in anderen EU-Staaten leben, rechnet der aus Ungarn stammende Andor nicht mit einer dramatischen Zuwanderungswelle. Die Kommission erkenne aber an, dass es auf lokaler oder regionaler Ebene Probleme geben könnte, falls Menschen vermehrt zuwanderten. „Die Lösung ist, diese spezifischen Probleme anzugehen, und nicht Wälle gegen diese Beschäftigten aufzurichten“, argumentierte Andor.

Mitgliedstaaten könnten in solchen Fällen den europäischen Sozialfonds in Anspruch nehmen, der jährlich mit über zehn Milliarden Euro ausgestattet sei. Jedes Land sollte von nun an jeweils mindestens ein Fünftel der Gelder aus diesem Topf ausgeben, um Armut zu bekämpfen und soziale Integration voranzubringen.

Laut Andor machen über 14 Millionen EU-Bürger von ihrem vertraglich verbrieften Recht Gebrauch, in einem anderen Mitgliedsland der Union zu leben und zu arbeiten. Bulgarien und Rumänien gehören seit 2007 zur Europäischen Union.

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