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Jetzt weiß es auch Frau Stahmer

Berlin. Jetzt hat auch Sozialsenatorin Ingrid Stahmer (SPD) die neue Regelung zur Einreise sowjetischer Juden zur Kenntnis bekommen, die seit dem 15. Februar bundeseinheitlich gilt. Danach werden die Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung nicht mehr in Deutschland bearbeitet, sondern nur noch von den fünf deutschen Auslandsvertretungen in der UdSSR. Sie werden dann vom Bundesverwaltungsamt auf die Länder verteilt. »Die gerechte Verteilung auf die Länder eröffnet den Zuwanderern zusätzlich mehr Möglichkeiten der Integration und Lebensperspektiven, als Berlin alleine sie bieten könnte«, erklärte Stahmer jetzt.

Sowjetische Juden müssen demnach, wollen sie bleiben, Asyl beantragen — haben aber wenig Chancen auf Anerkennung. Der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Berlin, Heinz Galinski, hofft, daß die Bundesrepublik für die jüdischen Menschen, die sich in Unkenntnis der neuen Rechtsbestimmungen schon vor dem 15. Februar auf den Weg nach Deutschland gemacht haben, eine Übergangsregelung beschließt. aku

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