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Jens SpahnMinisterin Warken will Maskenbericht geschwärzt vorlegen

Gesundheitsministerin Warken will Abgeordneten des Bundestags nun doch Einblick in einen Bericht zu Maskeneinkäufen während der Corona-Pandemie geben.

Undurchsichtig: Im Maskenbericht sollen pikante Details geschwärzt werden Foto: Michael Kappeler/dpa/ Montage: taz

Berlin dpa | Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will den bislang geheim gehaltenen Untersuchungsbericht zur Beschaffung von Corona-Schutzmasken nun doch dem Haushaltsausschuss vorlegen. „Ich habe beschlossen, den Bericht in der kommenden Sitzungswoche dem Haushaltsausschuss des Bundestages offenzulegen. Dazu wird das Papier dem Ausschusssekretariat zugeleitet“, sagte die CDU-Politikerin der „Rheinischen Post“.

Aus Datenschutzgründen würden jedoch Passagen geschwärzt, sagte Warken mit Verweis etwa auf personenbezogene Mitarbeiterdaten und Geschäftsgeheimnisse betroffener Unternehmen. „Das Interesse an Transparenz verstehe ich. Ich würde den Bericht lieber heute als morgen komplett veröffentlichen, darf es aber schlicht nicht“, sagte die Ministerin. Das Dokument sei nur für die Abgeordneten gedacht. „Es bleibt als Verschlusssache eingestuft. Noch mehr Transparenz geht leider nicht.“

Der unter Verschluss gehaltene Bericht der Sonderermittlerin Margaretha Sudhof befasst sich mit dem Vorwurf zu teurer Maskenkäufe in der Anfangszeit der Corona-Pandemie. Nach Medienberichten soll der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn eine Firma aus seiner westfälischen Heimat bei der Logistik der Maskenbeschaffung bevorzugt haben.

Keine Stellungnahme gefordert?

Spahn sagte zuletzt, dass auch er den Bericht nicht kenne und auch nicht dazu befragt worden sei. Der Christdemokrat sprach sich zudem für eine Veröffentlichung des Dokuments aus. Auch insbesondere Grüne und Linke fordern eine vollständige Veröffentlichung.

Auf die Frage, ob der Bericht dem Ex-Gesundheitsminister hätte vorgelegt werden sollen, antwortete Warken: „Alle Abgeordneten müssen dieselben Rechte haben. Ich kann aber nachvollziehen, dass Jens Spahn gern vor der öffentlichen Diskussion über einzelne Passagen des Berichts Kenntnis gehabt hätte.“ Es sei unverständlich, dass ihm nicht einmal während der Erarbeitung des Dokuments Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde.

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5 Kommentare

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  • Ha, ist das lustig !



    Sooo stellt man das Vertrauen der Wähler in die Politik wieder her !



    Genau so !



    Ich würde einfach mal in den Raum werfen dass da jemand seine/ihre schützende Hand über die/den (Mit-)Verantwortlichen hält ...

    Omerta !

  • Herrn Spahn wird sicherlich noch genügend Zeit für eine Stellungnahme zu seinen Verfehlungen gegeben werden. Konsequenzen daraus, wird es wohl für Herrn Spahn, wie so üblich bei Verantwortlichen in der Regierung, gerade aus den Unionsparteien, nicht zu erwarten sein.

  • Also ich finde schon, dass es im öffentlichen Interesse ist, welche Firmen und welche dort Verantwortlichen die Unfähigkeit (oder war es doch geplanter Vorsatz?) von Jens Spahn ausgenutzt haben, um sich von ihm Steuergeld zur Selbstbereicherung schenken zu lassen, welches z. B. für Bildung und Ausbau des ÖPNV und der DB sinnvoll verwendet werden müsste.

    Btw., wie sieht es mit dem Datenschutz von Erwerbslosen aus? Die müssen sich "nackt" machen und werden komplett durchleuchtet, bevor sie auch nur einen Cent bekommen, um ihr überleben zu gewährleisten.

  • Ja wie? Wat issen nu wieder ditte?!

    “Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will den bislang geheim gehaltenen Untersuchungsbericht zur Beschaffung von Corona-Schutzmasken nun doch dem Haushaltsausschuss vorlegen.…“

    Ach was! Loriot



    Hab mal gelernt - daß die Exekutive dem Parlament Rechenschaft schuldig ist!



    Damit der Bundestag die Regierung kontrollieren kann! Woll

    kurz - Vorlegen! - wie anders •

  • Das es überhaupt möglich ist, dem wichtigsten Verfassungsorgan des Landes irgendetwas geschwärzt vorzulegen, ist schlimm und sollte schleunigst geändert werden. Es kann nicht sein, dass Minister oder irgendwelche Beamte entscheiden, was Abgeordnete wissen dürfen.

    Im vorliegenden Fall ist die Begründung noch besonders dreist. Im Rahmen einer Untersuchung zu Geschäften und persönlichen Verantwortlichkeiten sollen "Geschäftsgeheimnisse" und Personen geschützt werden. Das ist widersinnig.