Japan verbietet Kinderpornografie: Mangas können schmutzig bleiben
Künftig ist der Besitz von Kinderpornografie in Japan strafbar. Allerdings sieht das neue Gesetz Ausnahmen vor – etwa bei Comics und Videospielen.
TOKIO ap | Der Besitz pornografischer Bilder und Videos von Kindern soll in Japan künftig strafbar sein. Das Parlament verabschiedete am Mittwoch ein entsprechendes Gesetz, das bei Verstoß Gefängnisstrafen von bis zu einem Jahr und Geldbußen bis zu einer Million Yen (etwa 7220 Euro) vorsieht. Ausgenommen vom neuen Gesetz sind pornografische Darstellungen von Kindern in Comics, Computergrafiken oder Videospielen und Trickfilmen.
Zudem räumt das Gesetz den Besitzern pornografischer Fotos und Videos von Kindern eine Gnadenfrist von einem Jahr ein, dieses Material zu entsorgen. Kinderschützer sagten, das Gesetz sei lange überfällig gewesen. Sie kritisierten allerdings den Ausschluss der Kinderpornografie etwa in Comics, den sogenannten „Manga“. Verlage und auch Anwaltskammern hatten diese Ausnahmen durchgesetzt mit dem Verweis, ein Verbot verletze das verfassungsmäßig garantierte Recht auf freie Rede.
Nach Einschätzung der Organisation humantrafficking.org stellt Japan eine Drehscheibe für die Produktion und den Vertrieb von Kinderpornografie dar, die ihrerseits Teil einer massiven Sexindustrie ist. Bilder von auch jüngeren Kindern in sexuell anzüglichen Posen sind leicht im japanischen Internet zu finden.
Das neue Gesetz verlangt von Internet-Providern und anderen Unternehmen, mit der Polizei zusammenzuarbeiten, um die Verbreitung von Kinderpornografie zu verhindern und auch zu verfolgen. Den Begriff an sich definiert das Gesetz als Fotos und Videos, die sich auf die Geschlechtsteile der Kinder konzentrieren.
Nach Angaben der Polizei trug die weit verbreitete Nutzung von Smartphones dazu bei, dass mehr pornografische Bilder von Kindern verbreitet werden. 2013 registrierte sie 1644 Fälle, eine Vergleichszahl für das Vorjahr wurde nicht genannt.
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