piwik no script img

Japan verbietet KinderpornografieMangas können schmutzig bleiben

Künftig ist der Besitz von Kinderpornografie in Japan strafbar. Allerdings sieht das neue Gesetz Ausnahmen vor – etwa bei Comics und Videospielen.

Real wird Kinderpornografie in Japan verboten, in den beliebten Mangas bleibt sie straffrei. Bild: dpa

TOKIO ap | Der Besitz pornografischer Bilder und Videos von Kindern soll in Japan künftig strafbar sein. Das Parlament verabschiedete am Mittwoch ein entsprechendes Gesetz, das bei Verstoß Gefängnisstrafen von bis zu einem Jahr und Geldbußen bis zu einer Million Yen (etwa 7220 Euro) vorsieht. Ausgenommen vom neuen Gesetz sind pornografische Darstellungen von Kindern in Comics, Computergrafiken oder Videospielen und Trickfilmen.

Zudem räumt das Gesetz den Besitzern pornografischer Fotos und Videos von Kindern eine Gnadenfrist von einem Jahr ein, dieses Material zu entsorgen. Kinderschützer sagten, das Gesetz sei lange überfällig gewesen. Sie kritisierten allerdings den Ausschluss der Kinderpornografie etwa in Comics, den sogenannten „Manga“. Verlage und auch Anwaltskammern hatten diese Ausnahmen durchgesetzt mit dem Verweis, ein Verbot verletze das verfassungsmäßig garantierte Recht auf freie Rede.

Nach Einschätzung der Organisation humantrafficking.org stellt Japan eine Drehscheibe für die Produktion und den Vertrieb von Kinderpornografie dar, die ihrerseits Teil einer massiven Sexindustrie ist. Bilder von auch jüngeren Kindern in sexuell anzüglichen Posen sind leicht im japanischen Internet zu finden.

Das neue Gesetz verlangt von Internet-Providern und anderen Unternehmen, mit der Polizei zusammenzuarbeiten, um die Verbreitung von Kinderpornografie zu verhindern und auch zu verfolgen. Den Begriff an sich definiert das Gesetz als Fotos und Videos, die sich auf die Geschlechtsteile der Kinder konzentrieren.

Nach Angaben der Polizei trug die weit verbreitete Nutzung von Smartphones dazu bei, dass mehr pornografische Bilder von Kindern verbreitet werden. 2013 registrierte sie 1644 Fälle, eine Vergleichszahl für das Vorjahr wurde nicht genannt.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

2 Kommentare

 / 
  • Das Verbot von Kinderpornographie soll Kinder schützen. Zwar schädigt der Besitz und das Vervielfältigen von Kinderpornographie kein Kind direkt - es stellt aber einen Markt her, der den Kindesmissbrauch der Herstellung fördert.

    Zeichnungen schädigen Kinder weder direkt noch indirekt. Es ist Ausdruck der Meinungsfreiheit, dass jede_r seine_ihre Phantasien - so krank sie auch sein mögen - zu Papier bringen darf. Das Verbot von gezeichneter Kinderpornographie hat daher mit Kindesschutz nichts zu tun und ist eher der Verbot eine unerwünschten Gesinnung. So abstossend diese Gesinnung auch ist - so ist ein Verbot (wie es z.B. in Deutschland existiert) doch Ausdruck einer problematischen "Gesinnungspolizei".

    Von daher schützt Japan (endlich) die Kinder ohne aber wie in Deutschland über das Ziel hinaus zu schiessen. Wer hier eine Gesinnungspolizei haben möchte, sollte dies offen sagen und nicht vorgeben, dass die Kinder in Japan noch unzureichend geschützt wären.

  • Erst wurde Japan von den eigenen alten Zensurregeln (es durften keine Genitalien von Erwachsenen gezeigt werden) zu soetwas verleitet und nun kommt erst das Gesetzt dagegen. Hätte ich schneller gehen können.