Jahresbilanz zur Clankriminalität: Geisels maue Bilanz

Als Beleg für Clankriminalität dienen Berlins Innensenator vor allem Ordnungswidrigkeiten. Arabischstämmige Berliner empfinden das als rassistisch.

Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) findet viel unverzollten Tabak Foto: dpa

Wie steht es eigentlich um die „Clankriminalität“? Dieser recht neuen Verbrechensform, die sich – glaubt man meist reißerischen Medienberichten – wie eine vielköpfige Hydra in Berlin und Deutschland ausbreitet, hatten Politik und Polizei vor knapp zwei Jahren den Kampf angesagt.

Innensenator Andreas Geisel (SPD) legte damals einen 5-Punkte-Plan vor, der unter anderem vorsah, im Clanmilieu „konsequent“ auch kleinere Regelverstöße zu ahnden und verstärkt Gewerbe- und Finanzkontrollen durchzuführen. Diesen Montag legten LKA und Innenverwaltung nun ihre erste Jahresbilanz zur Bekämpfung der Clankriminalität vor.

Die ist eher mau. 382 Einsätze hat die Polizei 2019 im Zusammenhang mit Clankriminalität durchgeführt, davon 104 im „Verbund“ mit anderen Stellen wie Ordnungsämtern, Steuerfahndung, Zoll. Im Schnitt zweimal die Woche rückten die versammelten Ordnungshüter also aus – und kontrollierten dabei unter anderem 190 Shisha-Bars, 322 Cafés/Bars, 60 Wettbüros und Spielstätten, 25 Barber-Shops, 11 Juweliere. Dabei wurden 35.000 Euro beschlagnahmt, dazu 31.606 Zigaretten und 554 Kilogramm Wasserpfeifentabak (beides unverzollt), 123 Pkw, 2 Motorräder und 104 Waffen.

Es gab 972 Strafanzeigen – davon 428 Drogendelikte, 100 Verkehrsstraftaten, 55 Verstöße gegen das Waffengesetz. Es gab aber vor allem: 5.908 Ordnungswidrigkeitsverfahren, davon 5.398 (sic!) Verkehrsordnungswidrigkeiten und 499 sonstige wie Verstöße nach dem Jugendschutzgesetz, der Preisangabenverordnung, der Gewerbeordnung oder dem Gaststättengesetz.

Was Geisel und seine Polizeipräsidentin nicht schaffen: zu erklären, was kleine Verkehrsdelikte und Bagatellen im Gewerberecht mit gefährlichen Clans zu tun haben

Kurz gesagt: Bei den Razzien in migrantischen (Klein-)Gewerben kommt vor allem Kleinkram heraus. Straftaten, wie man sie gefährlichen Kriminellen zutraut, kann man dagegen an vier Händen abzählen: Raub 2, Sexualdelikte 2, Eigentumsdelikte 12, Betrug 3, Bedrohung 3. Kein Wunder, dass Geisels Strategie von arabischstämmigen Berliner*innen immer stärker als rassistische Schikane und Einschüchterung empfunden wird.

Denn was Geisel und seine Polizeipräsidentin nicht schaffen: zu erklären, was kleine Verkehrsdelikte und Bagatellen im Gewerberecht mit gefährlichen Clans zu tun haben. Weiterhin hantieren sie in dem Bericht mit Sarrazin’schen Phrasen wie etwa der angeblich „in weiten Teilen der arabischstämmigen Community bestehenden Parallelgesellschaft“.

Auch diffuse Verweise auf eine „Ablehnung des in Deutschland vorherrschenden Werte- und Normensystems“ helfen bei der Verbrechensbekämpfung kaum weiter. Denn das ist trivial: Offenkundig lehnen alle Verbrecher, auch deutsche, die Rechtsordnung ab – darum verstoßen sie dagegen. Aber: Was hat das mit dem kleinen Mann auf der Sonnenallee zu tun?

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Jahrgang 1969, seit 2003 bei der taz, erst in Köln, seit 2007 in Berlin. Ist im Berliner Lokalteil verantwortlich für die Themenbereiche Migration und Antirassismus.

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