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Jahresausblick BerlinDas ändert sich 2026

Größere Befugnisse für die Polizei, höhere Kosten für Bus und Bahn, aber auch mehr Mindestlohn: Was 2026 auf Ber­li­ne­r*in­nen zukommt.

Steht da wie immer: Der Fernsehturm am Jahresende Foto: IMAGO / Sabine Gudath

dpa | Die Polizei Berlin erhält durch das vor wenigen Wochen beschlossene Polizeigesetz im Jahr 2026 mehr Befugnisse, kann zum Beispiel Orte mit viel Kriminalität mit Video überwachen und dabei künstliche Intelligenz (KI) einsetzen. Videoaufnahmen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) von Bahnhöfen sowie aus U-Bahnen, Bussen und Trams dürfen drei statt bisher zwei Tage lang gespeichert werden.

Bei der Überwachung von Telefongesprächen und Chats von Verdächtigen bekommt die Polizei mehr Möglichkeiten, auch bei der Online-Durchsuchung von Computern. Zum Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt können gewalttätige Männer nun in einem ersten Schritt bis zu 28 Tage aus der Wohnung gewiesen werden. Zudem kann ihr Aufenthaltsort mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden. Ebenfalls neu: Der sogenannte finale Rettungsschuss ist zulässig. Polizisten dürfen einen Täter dann erschießen, wenn dieser unmittelbar jemanden töten will.

Höhere Preise für Bus, U- und S-Bahn

Fahrgäste müssen mehr für Bus- und Bahnfahrten zahlen. Im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) treten zum Jahreswechsel Preissteigerungen in Höhe von durchschnittlich sechs Prozent in Kraft. Der Einzelfahrschein für Berlin kostet dann 4,00 Euro – 20 Cent mehr als derzeit. Das Vier-Fahrten-Ticket für den Tarifbereich AB kostet künftig 12,40 Euro und damit 80 Cent mehr als derzeit, der Preis für eine AB-Kurzstrecke steigt um 20 Cent auf 2,80 Euro.

Die Einzelfahrt im Tarifbereich ABC, der auch Potsdam oder den Flughafen BER in Schönefeld umfasst, wird um 30 Cent teurer und kostet 5,00 Euro. Auch Abo-Angebote verteuern sich. Der Preis für das bundesweit gültige Deutschlandticket erhöht sich von derzeit 58 Euro auf 63 Euro pro Monat. Ebenso steigt der Preis für das Sozialticket von derzeit 19 Euro auf 27,50 Euro. Doch wer das Januar-Ticket noch im Dezember kauft, bekommt es zum alten Preis.

Landesmindestlohn steigt

Der Landesmindestlohn steigt zum 1. Januar um mehr als einen Euro von 13,69 Euro auf 14,84 Euro pro Stunde. Ein Jahr später erhöht er sich dann auf 15,59 Euro. Er gilt überall dort, wo das Land Berlin finanziell beteiligt ist und Einfluss nehmen kann. Dazu gehören der Landesdienst und landeseigene Unternehmen. Er greift aber auch in Organisationen, die Geld vom Land erhalten, etwa soziale Träger. Nach Angaben der Sozialverwaltung profitieren mindestens 350.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte von der Erhöhung. Das entspricht 20 Prozent aller Beschäftigten. Der Berliner Landesmindestlohn ist an den bundeseinheitlichen Mindestlohn gekoppelt. Dieser steigt am 1. Januar auf 13,90 Euro pro Stunde und 2027 dann auf 14,60 Euro an.

S-Bahn und Regionalverkehr

Ende März soll nach jahrelangen Verzögerungen die neue S-Bahn-Linie S15 zwischen dem nördlichen Ring und Hauptbahnhof in Betrieb gehen. Geplant ist, sie später als S21 bis zum südlichen Ring am Bahnhof Südkreuz weiterzuführen. Bereits seit dem Fahrplanwechsel am 14. Dezember gibt es eine neue, schnelle Bahnverbindung vom Hauptbahnhof über Südkreuz zum Flughafen BER, die wiedereröffnete Dresdner Bahn. Allerdings haben Gesundbrunnen und Spandau damit keine BER-Direktverbindung mehr.

Solarförderung

Am 8. Januar 2026 startet das überarbeitete Förderprogramm Solarplus. Der neue Fokus liegt dabei laut Wirtschaftsverwaltung auf der Förderung von großen Anlagen auf Gewerbehallen, Industriebauten und Mehrfamilienhäusern. Aber auch für Ein- und Zweifamilien- sowie Reihenhäuser kann Geld fließen. Je zehn Millionen Euro stehen 2026 und 2027 bereit, Förderanträge können ab 8. Januar auf der Internetseite der IBB Business Team GmbH gestellt werden. Das Verfahren soll noch einfacher als bisher sein und schneller gehen. Für Steckersolargeräte gibt es keine Förderung mehr. Die so genannten Balkonkraftwerke seien wegen gesunkener Preise auch ohne staatliche Unterstützung wirtschaftlich, so die Wirtschaftsverwaltung.

Verwaltungsreform

Zum 1. Januar treten wesentliche Teile der Verwaltungsreform in Kraft. Konkret betrifft das ein so genanntes Landesorganisationsgesetz und mehrere Verfassungsänderungen. Mit der Reform soll unter anderem klar geregelt werden, welche Aufgaben von welcher Verwaltung übernommen werden, wofür der Senat und wofür die Bezirke zuständig sind. Das bisherige „Behörden-Pingpong“, also das Hin- und Herschieben von Zuständigkeiten, soll aufhören. Außerdem ist eine bessere gesamtstädtische Steuerung durch die Senatsebene geplant. Die Bezirke sollen bei Vorhaben, die sie betreffen, aber frühzeitig eingebunden werden. Bis das große Reformvorhaben konkrete Auswirkungen auf die Bürger hat, dürfte es indes noch dauern.

Digitales Willkommenszentrum

Im April wird ein digitales Willkommenszentrum in erweiterter Form in Betrieb genommen. Damit schafft Berlin laut Senatsverwaltung für Integration eine „zeitgemäße, leicht zugängliche Informationsplattform“ für Menschen, die aus dem Ausland nach Berlin ziehen. Diese können sich auf Deutsch, Englisch, Arabisch, Russisch oder Türkisch über Anmeldung, Wohnungssuche, Zugang zum Gesundheitswesen, Aufenthaltsrecht, Arbeitsmarkt und viele anderen Themen informieren. Behördendeutsch wird vermieden, Beispielunterlagen und Videos sollen es leicht machen, sich zurechtzufinden.

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