Jagd und Waldumbau in Brandenburg: Kenia einigt sich auf Jagdgesetz
Nach langem Ringen hat Axel Vogel (Grüne) einen Kompromiss vorgelegt. Eine radikale Verkleinerung der Flächen für die Eigenjagd ist vom Tisch.
Hinter den Kulissen sei etwas erarbeitet worden, „was durchaus rund ist“, sagte der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses im Landtag, Wolfgang Roick (SPD), am Mittwoch der dpa.
Auch mit seinem Kompromissvorschlag bleibt Vogel bei seinem Ziel, die Baumschäden durch Wildverbiss zu verringern und den Waldumbau voranzubringen. Dafür sollen auch mehr Tiere geschossen werden.
Die Mindestgröße für einen Eigenjagdbezirk soll auf 75 Hektar halbiert werden. Künftig soll möglich werden, dass sich auch kleinere Waldbesitzer mit unter 75 Hektar Fläche zusammenschließen und das Jagdrecht über eine Gemeinschaft ausüben können.
Auch sollen laut Vogels Entwurf die Jagdzeiten verlängert werden, um mehr Abschüsse im Winter zu ermöglichen. Dafür soll es im Sommer eine Ruhezeit geben. Geplant sind zudem gemeinsame Vor-Ort-Termine von Förstern und Jägern. Jäger sollen finanziell dafür aufkommen, wenn der Wildschaden an einzelnen Baumarten zu groß wird, berichtet der RBB.
Tatsächlich ist der Verbiss junger Eichen- und Buchentriebe eines der Haupthindernisse beim Waldumbau. Mehr als die Hälfte der Jungbäume seien geschädigt, sagt der Minister. Dennoch konnte er sich nicht damit durchsetzen, die Eigenjagd bereits ab einer Fläche von zehn Hektar zu ermöglichen.
Jägerlobby hatte interveniert
Zu groß war der Druck der mächtigen Jägerlobby, der es meistens nicht um den Wald geht, sondern darum, bei Gesellschaftsjagden möglichst viele Trophäen zu schießen. Eine Eigenjagd auf kleinen Flächen hätte das durchkreuzt, weil das Wild dann vor allem von Waldbesitzern mit Jagdschein geschossen worden wäre.
Von der grünen Losung „Wald vor Wild“ bleibt nach dem Kompromiss nicht viel übrig. Stattdessen heißt es nun „Wald und Wild“. Im November soll das Gesetz in den Landtag. Waldbesitzer und Jäger haben den Kompromiss bereits begrüßt.
Enthalten ist im Entwurf auch ein Verbot, freilaufende Katzen und Hunde zu erschießen. Bisher ist dies Jägern ab 200 Meter Entfernung der Tiere vom letzten Haus erlaubt. Die SPD-Fraktion sieht hierbei noch Diskussionsbedarf. Auch die Bejagung von Wölfen hätte die SPD gerne im Jagdgesetz geregelt.
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