Obacht, Vermieter!: Ist’s noch kalt, muss man heizen können
| Eine Meldung, den aktuellen Witterungsbedingungen geschuldet: Auch nach Ablauf der Heizperiode muss der Vermieter bei niedrigen Temperaturen für warme Wohnräume sorgen. Die Heizpflicht des Vermieters sei gesetzlich zwar nicht eindeutig geregelt, die Rechtsprechung habe aber geklärt, „dass Mieter an kalten Frühlingstagen nicht frieren müssen“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild, am Dienstag. Vermieter müssten auch nach Ende der Heizperiode dafür sorgen, „dass in Wohnräumen 20 bis 22 Grad Celsius erreicht werden“. Andernfalls könnten Mieter eine Mietminderung ankündigen.
Wenn die Zimmertemperatur auch nur zeitweise unter 18 Grad sinkt oder der Vermieter absehen kann, dass die kalte Witterung anhält, muss er demnach weiter heizen. Dies gelte auch nach dem 30. April, der in Mietverträgen häufig als Ende der Heizperiode vereinbart sei. Manche Gerichte nähmen sogar Bezug auf die Außentemperatur. Steige diese im Sommer drei Tage lang nicht über 12 Grad Celsius, müsse geheizt werden können, sagte Wild. (afp)
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