Islamistischer Gefährder in Gewahrsam: Pistorius feiert Polizeigesetz
Nach der Verhinderung eines mutmaßlichen islamistischen Anschlags sieht Niedersachsens Innenminister die Polizeireform nachträglich bestätigt.
Dennoch: Die Angst vor islamistischen Attentaten ist derzeit groß. Nur gut, meint Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD), dass es mittlerweile ein neues Polizeigesetz im Land gibt, das diese Gefahr erfolgreich abwehrt. Aber stimmt das?
Noch immer halten sich Polizei und Innenministerium mit weitergehenden Informationen zurück. Bekannt ist, dass es Freitag zu „abgestimmten polizeilichen Maßnahmen“ gegen einen 19-jährigen Lüneburger kam. Er wird der islamistischen Szene zugerechnet. Es habe laut Innenministerium eine „akute terroristische Anschlagsgefahr“ bestanden. Medienberichten zufolge soll er Anschläge auf Polizeistationen geplant haben. Auf Grundlage des Polizeigesetzes wurde er in Polizeigewahrsam genommen.
Im Kreis Stade soll auch die Wohnung der Eltern des mutmaßlichen Islamisten nach Waffen durchsucht worden sein. Gefunden haben sie offenbar keine. Die Lüneburger Polizei spricht zumindest lediglich von elektronischen Datenträgern, die zur Auswertung mitgenommen worden seien. „Weitere Informationen können wir derzeit nicht geben“, sagt eine Sprecherin der Polizei am Dienstag.
Wie konkret die Gefahr aussah, ist unklar
Ohne weitere Details zu nennen, spricht Pistorius aber bereits von einem großen Erfolg: „Unsere Sicherheitsmaßnahmen haben gegriffen.“ Schließlich sei die Terrorgefahr hoch. Und während nach dem Attentat von Wien Pannen der Behörden bekannt wurden, wodurch der Anschlag möglicherweise hätte verhindert werden können, scheinen die niedersächsischen Behörden frühzeitig gehandelt zu haben. Wie konkret die Gefahr aussah jedoch, ist unklar.
Im Landtag gab Boris Pistorius am Dienstagnachmittag bekannt, dass der mutmaßliche Islamist am Vormittag „in sein Heimatland“ abgeschoben worden ist. Er sei ausreisepflichtig gewesen.
Wohin er abgeschoben wurde, ist nicht bekannt. Aus diplomatischen Gründen könne Pistorius keine weiteren Einzelheiten nennen.
„Durch die erfolgreiche Abschiebung ist der Rechtsstaat zügig und konsequent durchgesetzt worden“, sagte Pistorius.
Klar jedoch ist für Pistorius, dass der Einsatzerfolg auch dem im Sommer letzten Jahres reformierten Polizeigesetz des Landes zu verdanken ist. Auf dieser Basis habe sich „die akute Gefahrenlage entschärft“. Die Novelle erlaubt den Behörden, beim Verdacht einer bevorstehenden Gefahr verdächtige Personen in Gewahrsam zu nehmen. Dafür sind zunächst 14 Tage vorgesehen.
Durch zweimalige Verlängerung kann die Ingewahrsamnahme insgesamt 35 Tage lang sein. Nun können die Ermittler*innen, so Pistorius, „die Erkenntnisse verdichten und alle weiteren notwendigen Schritte einleiten“.
Der Opposition im Landtag leuchtet nicht ein, warum ohne das neue Polizeigesetz mit seinen ausgebauten Befugnissen die Arbeit der Polizei nicht so gut gelaufen wäre. „Innenminister Pistorius irrt“, sagt Susanne Menge, innenpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag. Auch vor der Reform hätten die Behörden auf dieselbe Weise Verdächtige von einer bevorstehenden Tat abhalten können. Tatsächlich waren schon zuvor zehn Tage Ingewahrsamnahme problemlos möglich.
Grüne wollen Aufklärung
Bislang wurden seit Inkrafttreten insgesamt neun Personen in Langzeitgewahrsam genommen. Sieben von ihnen wegen befürchteter häuslicher Gewalt, bei einer weiteren Person wurde ebenfalls ein bevorstehender Terrorakt befürchtet.
Im vorliegenden Fall scheint seit Dienstag die verlängerte Ingewahrsamnahme ohnehin irrelevant zu sein: Der Mann wurde am Vormittag aus der Gefängniszelle heraus abgeschoben (siehe Kasten). Eine gerichtliche Aufklärung der offenbar drohenden Gefahr dürfte damit jedoch nicht mehr möglich sein.
Die Grünen fordern deshalb Aufklärung, ob es sich beim Abgeschobenen wirklich um einen Gefährder gehandelt hat. „Was wir nicht brauchen, ist eine Wiederholung eines Falles in Göttingen“, sagt Menge. Dort sollte voriges Jahr ein Mann abgeschoben werden, den die Behörden als islamistischen Gefährder ansahen.
Das Bundesverwaltungsgericht jedoch sah in ihm keine besondere Gefahr. Er durfte nicht abgeschoben werden. „Gefährder müssen nachweislich Gefährder sein“, mahnt Menge.
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