Iranischer Regisseur Jafar Panahi: 20 Jahre Berufsverbot

Ein iranisches Berufungsgericht bestätigt das Urteil gegen Jafar Panahi: 6 Jahre Haft und 20 Jahre Berufsverbot. Die Haftstrafe für seinen Kollegen Rasoulof wurde verkürzt.

Das Urteil gegen Panahi kommt einer Existenzvernichtung gleich. Bild: dpa

TEHERAN afp/taz | Der iranische Filmemacher Jafar Panahi muss für 6 Jahre ins Gefängnis. Ein Berufungsgericht hat das bereits im Dezember 2010 gegen ihn verhängte Urteil vor zwei Wochen bestätigt. Bisher ist es nicht umgesetzt worden und Panahi befinde sich noch auf freiem Fuß, sagte ein Mitglied seiner Familie am Samstag der Nachrichtenagentur AFP. Auch das 20-jährige Berufs- und Reiseverbot gegen den 51-Jährigen wurde bestätigt, was einer Existenzvernichtung gleichkommt.

Panahi hat so beeindruckende Filme wie "Dayereh" ("Der Kreis", 2000), "Talaye sorkh" ("Crimson Gold", 2003) und "Offside" (2006) gedreht, im Mai lief ein Tagebuchfilm über seine prekäre Lage beim Filmfestival von Cannes ("In Film nist", "Dies ist kein Film"), ohne dass er hätte ausreisen dürfen. Der Regisseur unterstützte die iranische Oppositionsbewegung.

Anfang März 2010 wurde er in seinem Haus in Teheran festgenommen. Sein Kollege Mohammad Rasoulof wurde ebenfalls inhaftiert. Nach einem Hungerstreik und internationalen Protesten kamen die beiden drei Monate später vorläufig frei. Grund für die Festnahme waren offenbar Pläne Panahis und Rasoulofs, einen Film über die Massenproteste in Teheran im Juni 2009 zu drehen.

Während Panahis Anwältin Farideh Gairat nach eigenen Angaben das Urteil noch nicht kennt, bestätigte die Regierungszeitung Iran am Samstag indirekt die Angaben der Familie. Laut dem Blatt wurde die Haftstrafe gegen Rasoulof auf ein Jahr verkürzt. Kürzlich durfte der Filmemacher sogar ausreisen, um in Hamburg seinen neuen Film ""Bé omid é didar" ("Auf Wiedersehen") vorzustellen. Der Spielfilm ist eine düstere Studie über die Repressionen im Iran. Rasoulof erhielt dafür in Cannes den Preis für die beste Regie in der Nebenreihe "Un certain régard".

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