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Iranische Oppositionelle in Deutschland24 mutmaßliche Agen­t:­in­nen

Irans Nachrichtendienste spähen Oppositionelle in Deutschland aus oder schüchtern sie ein. Das zeigt eine Stellungnahme der Bundesregierung.

Tag der Menschenrechte am 10. Dezember in München Foto: imago

Berlin taz | Gegen 24 mutmaßliche iranische Agentinnen und Agenten in Deutschland sind seit 2018 neun Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger hervor. Die Antworten liegen der taz vor. Die Bundesregierung geht demnach davon aus, dass iranische Oppositionelle in Deutschland im Fokus der iranischen Behörden stehen.

Unter den beschuldigten iranischen Agentinnen und Agenten seien keine Diplomatinnen und Diplomaten, heißt es in der Antwort. Weitere Einzelheiten gab die Bundesregierung, unter Verweis auf eine Gefährdung der Ermittlungen, nicht bekannt.

Seit dem Tod der 22-jährigen Kurdin Jina Mahsa Amini protestieren Menschen im Iran gegen das islamistische Regime. Weltweit, und auch in Deutschland, findet der Widerstand Unterstützung. Amini war am 16. September 2022 gestorben, nachdem sie im Polizeigewahrsam misshandelt wurde. Sie war von der sogenannten Sittenpolizei festgenommen worden, weil sie angeblich ihr Kopftuch nicht richtig trug.

Das Regime in Teheran fürchtet wegen der anhaltenden Proteste um den Machterhalt und sieht die Opposition auch in Deutschland als Gefahr. Laut Bundesregierung werden Nachrichtendienste als zentrales Instrument der politischen Führung zur Sicherung ihres Herrschaftsanspruchs eingesetzt. „Somit besteht weiterhin eine abstrakte Gefährdung, etwa durch nachrichtendienstliche Ausspähungen oder Einschüchterungsversuche, für in Deutschland lebende iranische Oppositionelle“, heißt es in der Antwort. In Deutschland lebt europaweit die größte iranische Community.

Zu mehreren Fragen bezüglich der Hintergründe von Angriffen und Tätern in Deutschland erklärte die Bundesregierung knapp, sie nehme die Sachverhalte „sehr ernst“, verwies ansonsten aber auf die Zuständigkeiten der Polizeien und Staatsanwaltschaften der Länder.

„Im Grunde keinen Überblick“

Die Linken-Abgeordnete Clara Bünger kritisierte das. „Das macht das Ausmaß des katastrophalen Umgangs der Bundesregierung deutlich, weil sie im Grunde keinen Überblick zu haben scheint, wie konkret die Gefahr für iranische Oppositionelle in Deutschland wirklich ist“, sagte Bünger. Auch habe die Bundesregierung keine geeigneten Schutzmechanismen geplant, um Menschen in Deutschland vor Angriffen durch iranische Regimekräfte zu schützen.

Bünger fordert eine härtere Linie gegen VertreterInnen des Regimes: „Personen, die für die Ermordung, Folter und Verfolgung der Protestierenden im Iran verantwortlich sind, werden durch die Maßnahmen der Bundesregierung nicht ausreichend zur Verantwortung gezogen.“ Ihnen müsse ein “sicherer Hafen“ in der Europäischen Union und Deutschland verwehrt werden.

In ihren Antworten verwies die Bundesregierung auch auf Erkenntnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz, denen zufolge iranische Nachrichtendienste seit einiger Zeit verstärkt Personen während Reisen in den Iran ansprechen und zur Zusammenarbeit nötigen. Auf diese Weise versuchten iranische Nachrichtendienste, die oppositionellen Strukturen in Deutschland zu unterwandern oder die Betroffenen durch Ansprache von ihren oppositionellen Aktivitäten abzubringen.

Daneben sei Deutschland Ziel iranischer Cyberspionage. Diese sei laut Bundesregierung vorwiegend gegen Forschungs- und Bildungsinstitutionen gerichtet, sowie ebenfalls gegen die iranische Community.

Hauptakteur der gegen Deutschland gerichteten Aktivitäten ist laut Bundesregierung weiterhin das Ministry of Intelligence (MOIS). In seinem Fokus stünden insbesondere die in Deutschland aktiven iranischen Oppositionsgruppen sowie die Außen- und Sicherheitspolitik.

Umfangreiche Ausspähungsaktivitäten

Neben dem MOIS sei die Quds Force der iranischen Revolutionsgarden (IRGC) in Deutschland aktiv. Die Quds Force ist eine militärische Spezialeinheit der IRGC, die auf Einsätze im Ausland ausgerichtet ist und auch geheimdienstlich agiert. „Ihre umfangreichen Ausspähungsaktivitäten richten sich insbesondere gegen (pro-)israelische beziehungsweise (pro-)jüdische Ziele“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.

Anfang Dezember war bekannt geworden, dass Ermittler die iranischen Revolutionsgarden hinter den jüngsten Anschlägen auf Synagogen in Nordrhein-Westfalen vermuten. Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen übernommen.

Der Fall ist politisch brisant, weil seit Wochen geprüft wird, ob die Revolutionsgarden auf die Terrorliste der EU gesetzt werden. Voraussetzungen dafür sind laut Aussagen aus dem Auswärtigem Amt unter anderem Ermittlungen gegen die Organisation wegen des Verdachts des Terrorismus in einem der EU-Mitgliedstaaten. In der aktuellen Antwort der Bundesregierung finden die Fälle in Nordrhein-Westfalen keine Erwähnung.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage im Iran überarbeite das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) derzeit auch seine internen Herkunftsländerleitsätze, erklärte die Bundesregierung weiter. Die Leitsätze sind laut BAMF amtsinterne Orientierungshilfen für die wesentlichsten Herkunftsländer der Asylsuchenden und spiegeln die Linie des Bundesamtes wider.

Über 4.000 Asylanträge

Insgesamt wurde von Januar bis November 2022 über 4.369 Asylanträge aus dem Iran entschieden, wobei in knapp unter der Hälfte der Fälle Schutz gewährt wurde (bereinigte Schutzquote 44 Prozent). Nach Ausbruch der Proteste im September erhöhte sich die Schutzquote nicht.

Seit 2018 gab es laut Antwort der Bundesregierung 136 Abschiebungen in den Iran. Im Jahr 2022 waren es 32, vor allem aus Nordrhein-Westfalen (13) und aus Hessen (11). Nach Beginn der Proteste im September 2022 haben die meisten Bundesländer keine Menschen mehr in den Iran abgeschoben – außer Bayern. Laut Bundesregierung veranlasste das Bundesland am 13. Oktober 2022 eine „Rückführung“.

„Spätestens seit Beginn der Proteste im Iran ist deutlich geworden, dass jede Abschiebung in den Iran eine konkrete Lebensgefahr für die Betroffenen bedeutet“, sagte dazu die Linken-Abgeordnete Bünger. Aus diesem Grund hätte spätestens seit dem Tod von Jina Mahsa Amini jede Abschiebung in den Iran gestoppt werden müssen.

Ein ausführlicher Text zum Thema erscheint am Abend auf taz.de

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