Investorenfußball in Hannover: Erhebliche Zweifel an Kind
Der Klubboss von Hannover 96 will das alleinige Sagen haben. Stimmt der Ligaverband dem zu, verstößt er gegen die eigenen Kriterien.
Kind ist drahtig gebaut, er hat wache Augen. Nur auf dem Kopf wächst nicht mehr viel, aber das ist schon länger so. Wenn Kind spricht, klingt er ausgeglichen, bedächtig fast. Am Ende aber bringt er die Dinge auf den Punkt. „Fußballklubs sind Wirtschaftsunternehmen“, ist so ein typischer Kind-Satz. Weil er so unverblümt spricht, ist Kind einer der meistgehassten Männer im deutschen Fußball. Und: Weil er die Moderne reinholen will, so wie beim Kokenhof.
Nur geht es diesmal um Hannover 96, einen Klub, den Kind so regiert wie seine Hörgerätefirma: Erfolgreich, aber eisern – gar diktatorisch. Finden jedenfalls seine Kritiker. Derzeit strebt Kind auch formell nach der Alleinherrschaft im Hannoveraner Profifußball. Bei den 96-Fußballfans, die irgendwie auch mitbestimmen wollen, kommt das ziemlich schlecht an. Stimmungsboykott im Stadion, Kind-muss-weg-Plakate, sogar Morddrohungen soll es gegeben haben. Ihr Credo: Gegen den modernen Fußball, gegen Martin Kind.
Für die traditionellen Fußballwerte steht Reinhard Grindel ein, der DFB-Präsident, zumindest offiziell. Grindel gibt sich als Versteher der Basis und der Fans, und er schreibt offene Briefe wie den vom 16. August: „Wir haben verstanden, dass es um mehr geht. Der Fußball in Deutschland steht auch für Stehplätze, faire Eintrittspreise und die 50+1-Regel. Der DFB meint es mit dem Angebot zum Dialog ernst.“ Die spannende Frage lautet nun: Wie ernst meint Reinhard Grindel das wirklich? Steht er für Tradition, für Moderne, für beides? Wohin und wie will Grindel den deutschen Fußball steuern?
Die Regel als Religion
Der Fall Hannover 96 könnte darüber bald Aufschluss geben. Es geht um die 50+1-Regel. Sie schützt die Fußball-Profibetriebe vor einem zu großen Einfluss von Investoren. Praktisch heißt das: Der Mutterverein (e.V.) muss über mindestens 51 Prozent der Stimmen am ausgegliederten Profibetrieb verfügen, die Investoren dürfen maximal 49 Prozent halten. So ist garantiert, dass der e.V. die vollständige Entscheidungsmacht hat.
Die Investoren, die gerade Fußballromantikern in etwa so schmecken wie warmes Bier und kalte Stadionwurst, können so viel Kapital in einen Profibetrieb stecken, wie sie wollen; die strategische Ausrichtung bestimmt immer die vom e.V. bestellte Geschäftsführung. 50+1 wirkt wie ein Artenschutzgesetz, das den e.V., der im Grunde genommen ein urdemokratisches Wesen ist, vor singulärer Finanzherrschaft schützt.
Dass die 50+1-Regel, eine deutsche Besonderheit, gewahrt bleibt, ist eine Kernforderung der Fanszene. Höchstes bestimmendes Organ soll die Mitgliederversammlung sein. Allen voran die Ultra-Bewegung, wo meist die treuesten Klub-Anhänger zu finden sind, fürchtet aber, dass die Deutsche Fußball-Liga (DFL) und der DFB zunehmend Investoren-freundlicher werden könnten. Aus Gründen einer erhöhten internationalen Wettbewerbsfähigkeit etwa, damit die Bundesliga nicht völlig den Anschluss an einen von Scheichs und Oligarchen dominierten Transfermarkt verliert, wo Spieler wie der Brasilianer Neymar mittlerweile für 222 Millionen Euro den Klub wechseln. Wie die Interessen in den mächtigen Verbänden gelagert sind, darüber entscheidet der Fall Hannover 96.
Der Antrag: Geht es nach Präsident Martin Kind, wird der Stammverein und die Profifußball-Gesellschaft (Hannover 96 GmbH & Co. KGaA) bei der DFL einen Antrag für eine Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel stellen. Damit würde 96 auf den gleichen Status gestellt wie Bayer Leverkusen, VfL Wolfsburg und 1899 Hoffenheim.
Das alte Modell: Bislang darf die Profifußball-Gesellschaft, in der Kind die Mehrheit hält, ihren Geschäftsführer nicht selbst bestimmen, weil der e.V . ein Tochterunternehmen besitzt: die Hannover 96 Management GmbH. Über die Management GmbH hält der e. V. 100 Prozent der kapitallosen Stimmrechte an der KGaA. Sie sind entscheidend für die 50+1-Regel. Solange der e. V. die Management GmbH besitzt, können die e. V.-Gremien den Geschäftsführer bestimmen.
Das neue Modell: Sollte die DFL die 50+1-Regel bei 96 aufheben, wird Martin Kinds Kauf von 51 Prozent der Management-GmbH-Anteile, der bereits ausgehandelt ist, rechtskräftig. Somit würde er die Mehrheit der stimmberechtigten Anteile an der KGaA halten und den Geschäftsführer selbst bestimmen können.
Hörgerätehersteller Martin Kind will das alleinige Sagen über die ausgegliederte Profifußballabteilung – die Hannover 96 GmbH & Co. KGaA – haben. Eine Sonderregel, die Kind selbst 2011 bei der DFL erwirkt hat, erlaubt ihm dies theoretisch. Seither gilt: Eine Ausnahme der 50+1-Regel ist dann möglich, wenn die Übernahmepartei (im konkreten Fall: Martin Kind) den Fußballsport des Muttervereins seit mehr als 20 Jahren ununterbrochen und erheblich gefördert hat. So jedenfalls steht es in der Satzung von DFL und DFB.
Zuvor galt die sogenannte Stichtagsregelung. Nur Klubs, in denen bereits vor dem Stichtag 1.1.99 Investoren das Sagen hatten, durften bis 2011 die 50+1-Regel umgehen. De facto hieß das: Außer dem VfL Wolfsburg (100 Prozent VW) und Bayer 04 Leverkusen (100 Prozent Bayer) durfte keine deutsche Mannschaft fremdbestimmt werden. Ein Nachteil, der den Wettbewerb verzerre, sei das, argumentierte Kind stets. Kein anderes deutsches Team könne schließlich ein so investorenfreundliches Umfeld wie Wolfsburg und Leverkusen bieten – wodurch ein gewaltiges, monetäres Ungleichgewicht bestünde.
Kind will nun auch in Hannover ein Wolfsburger Umfeld schaffen, Ende August hat er deshalb einen Antrag bei der DFL eingereicht. Dabei stellen sich zwei Fragen, erstens: Erfüllt Kind tatsächlich die von der DFL gestellten Bedingungen? Und zweitens: Wie ernst nimmt die DFL die eigenen Regularien überhaupt? Bislang war die Frage der Ernsthaftigkeit schwer zu überprüfen, weil die DFL diese Regularien der Öffentlichkeit bewusst vorenthalten hat.
Ein internes DFL-Papier, das der taz vorliegt, bringt Aufklärung. Das „Rundschreiben Nr. 30 Bereich Recht DFL“, das alle 36 DFL-Mitglieder (18 Erst- und 18 Zweitligisten) am 12. Dezember 2014 per E-Mail erhielten, legt nahe: Der darin vorgegebene Rahmen ist für Martin Kind kaum einzuhalten. Denn: Der Investor Martin Kind hat schlicht zu wenig in das Fußballunternehmen Hannover 96 investiert.
Das „Rundschreiben Nr. 30“ haben der DFL-Präsident Reinhard Rauball, Vizepräsident Peter Peters und der für Rechtsfragen zuständige Jürgen Paepke unterschrieben. Es war auch maßgebend für Dietmar Hopp, Klubbesitzer von 1899 Hoffenheim, die Profiabteilung im Kraichgau zu übernehmen. „Es wurde sehr gründlich geprüft, Herr Hopp musste jeden noch so kleinen Rechnungsbetrag nachweisen“, teilt TSG-Mediendirektor Christian Frommert auf taz-Nachfrage mit.
Erhebliche Zweifel
Hopp nutzte als erster Investor die 20-Jahres-Regel. Um die TSG 1899 Hoffenheim Fußball-Spielbetriebs GmbH zu hoppisieren, legte er nach taz-Informationen dar, 279,2 Millionen Euro in das Gesamtkonstrukt 1899 Hoffenheim (Profibetrieb, Verein, Infrastruktur) gesteckt zu haben, davon 36,7 Millionen Euro in den e.V.. Hopp wies also nach, die TSG 20 Jahre lang erheblich gefördert zu haben.
Was genau erheblich meint, steht im Rundschreiben Nr. 30 unter Punkt 6: „Der Begriff,erheblich' soll nach Auffassung des Vorstandes clubbezogen verstanden werden und zwar dergestalt, dass die Höhe des finanziellen Engagements in jeder einzelnen Spielzeit während des 20-Jahres-Zeitraums mindestens dem durchschnittlichen Budgetanteil entsprechen soll, den das Hauptsponsoring des Clubs, d.h. das höchste Einzelsponsoring, in der jeweiligen Spielzeit ausmacht.“ Konkret: Überweist der Hauptsponsor dem Klub jährlich fünf Millionen Euro (etwa für Trikotwerbung), muss der Investor dieselbe Summe aufbringen, Jahr für Jahr wohlgemerkt.
In Hannover heißt der aktuelle Hauptsponsor Heinz von Heiden, eine Firma für Massivhäuser. Die überweist seit 2014 rund vier Millionen Euro, in Liga zwei sollen es drei gewesen sein. Davor, von 2002 bis 2014, warb das Reiseunternehmen Tui auf der 96-Brust, der Preis: ebenfalls rund drei bis vier Millionen Euro. Kind hätte also allein in den Jahren 2002 bis 2017 jährlich drei bis vier Millionen in die KGaA investieren müssen, rund 45 bis 60 Millionen Euro insgesamt. Das weisen die frei zugänglichen Bilanzen der KGaA aber nicht aus.
Die vierköpfige Investorengruppe, die 100 Prozent der KGaA-Kapitalanteile besitzt und in der Kind die Mehrheit hält, hat in 20 Jahren insgesamt 13 Millionen Euro in die KGaA investiert. Laut Konzernbilanz flossen im Geschäftsjahr 2009/2010 zusätzlich drei Millionen auf das KGaA-Konto, und vom 1. Januar 2006 bis zum 30. Juni 2006 exakt 106.370,44 Euro.
Magere Investitionen
In allen anderen Jahren wurde entweder nicht in die KGaA investiert – oder eine Rendite erwirtschaftet. Die höchste Rendite betrug etwas über fünf Millionen (2011/12). Die Spenden an den e.V. beliefen sich in den beiden letzten Jahren auf 9.626,58 Euro (2016) und 25.518,67 Euro (2015). Öffentlich bekannt ist, dass Kind davon 2.600 Euro im Jahr 2016 gespendet hat. Trotz des zu geringen finanziellen Investments ist Martin Kind überzeugt, dass sein Antrag, über den die DFL bis Ende Dezember entschieden haben will, durchkommt.
Dazu muss man wissen, dass der Fall Kind eine Vorgeschichte hat. Nach taz-Informationen soll der Verband 2008 ein externes Gutachten eingeholt haben, um zu überprüfen, ob die 36 Profiteams der 1. und 2. Liga die 50+1-Regel einhalten. Ergebnis: Auf dem daraufhin ausgestellten Papier wurde 96 wegen Kind als kritischer Fall eingestuft. In Hannover ist der Investor Kind gleichzeitig auch Vorsitzender des e.V. und Geschäftsführer der KGaA, eine Kombination, die offenbar Misstrauen erweckte.
Die Folgen? Folgende: Ab 2008 forderte Kind die Abschaffung der 50+1-Regel, am 17. November 2009 beantragte er dies im Rahmen der DFL-Mitgliederversammlung auch ganz offiziell. 35 der 36 Profiklubs lehnten ab. Weil Kind im Falle eines Scheiterns mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gedroht hatte, wetterte BVB-Boss Watzke via Bild: „Herr Kind, Sie erpressen die Liga!“
Tatsächlich kündigte Kind im Januar 2010 an, gegen die DFL klagen zu wollen. Die Causa ging dann aber vor's DFB-Schiedsgericht, und das befand am 30. August 2011: 50+1 sollte bestehen bleiben, Investoren jedoch nach 20-jährigem Engagement die Möglichkeit erhalten, einen Klub übernehmen zu dürfen.
Fehlende Klarheit
Seither ruht Kind und beruft sich auf das 2011er Urteil, indem – wie er es formuliert – „Rechtsfragen des Vergleichs“ zwischen ihm und der DFL geschlossen worden seien. Sprich: Kind geht davon aus, er müsse lediglich die notwendige Bedingung erfüllen (20-jähriges Engagement), nicht aber die hinreichende (Höhe der Investitionen).
Nun soll bei der DFL vor allem Präsident Rauball, der ja seinen Schriftzug unter das DFL-Papier gesetzt hat, darauf beharren, dass streng nach den im Dezember 2014 verschickten Leitlinien geprüft werde. Diesbezügliche taz-Anfragen ließ die DFL allerdings unbeantwortet. Fest steht, dass Kind im August 2011 nichts von den DFL-Leitlinien ahnen konnte. Aus engen Kind-Kreisen heißt es, ausschlaggebend für den 96-Boss sei lediglich die DFB-Satzung. Ein 20-jähriges Engagement also.
Weil DFL und DFB die Leitlinien nicht in ihre Satzung aufgenommen haben – bewusst oder unbewusst? – fehlt die Klarheit. In der Welt hat Kind bereits angekündigt: „Wenn die DFL gegen unseren Antrag entscheidet, werden wir den Rechtsweg beschreiten, das ist klar.“ Kalle Rummenigge, Vorstandsvorsitzender der FC Bayern München AG, teilte auf taz-Anfrage mit: „Ich kenne Herrn Kind als seriösen und intelligenten Mann. Daher bin ich auch überzeugt, dass er die Regularien der DFL zur Gänze erfüllen wird, wenn er einen entsprechenden Antrag stellt.“ Stellt sich die Frage, ob die DFL bei Kind einen anderen Maßstab anlegt als bei Hopp.
In dem Rundschreiben heißt es, man bewerte Ausnahmeanträge „grundsätzlich“ anhand der intern aufgestellten Leitlinien. Andererseits seien die „Besonderheiten des Einzelfalls“ maßgeblich zu berücksichtigen, die Leitlinien dienten lediglich der grundsätzlichen Orientierung. Dann wiederum steht da, dass der DFL-Vorstand einen Ermessensspielraum habe, den er je nach Einzelfall „unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes“ ausüben werde. Kurzum: Wenn die DFL Kind durchwinken will, wird sie sich eine maßgeschneiderte Begründung schon zurechtlegen.
Kinds Verdienste
Dass Kinds Wirken den 96ern zugute kam, kann nicht mal die vereinsinterne Opposition bestreiten. „Die Fakten sehen so aus, dass Hannover 96 1997 Dritte Liga spielte und vor der Insolvenz stand. Seither ist die Entwicklung positiv: 14 Jahre in Folge Bundesliga, der sofortige Wiederaufstieg nach dem Abstieg 2016, zwei Europacup-Teilnahmen, der Bau der HDI-Arena, Bau des Nachwuchsleistungszentrums“, hat Kind im taz-Interview Mitte September aufgezählt. All das stimmt, und es beweist: Trotz 50+1-Regel ist es Kind gelungen, 96 in der Bundesliga zu etablieren. Allerdings hat darüber weniger Kinds Kapitaleinsatz entschieden, als vielmehr sein strategisches Geschick.
Kind hat vorhandene Mittel gut verwaltet und an den richtigen Stellen die Fäden gezogen. Und für die gute Arbeit, die den Klub wirtschaftlich nach vorne gebracht hat, will er nun die volle Ernte einfahren. Das aber widerstrebt der Opposition. Einige demonstrieren im Rahmen der Rechtsordnung, andere schießen übers Ziel hinaus. Neben den plakativen Anti-Kind-Stimmungsmachern, allen voran den Ultras im Stadion, hat sich eine weitere Opposition gebildet; sie besteht aus Anwälten, Bänkern, Immobilienhändlern.
Allesamt betonen sie, dass es ihnen um den Verein gehe. Sie meinen damit den Mutterverein, den Hannoverschen Sport-Verein von 1896 e.V.. Schon länger hegen sie den Verdacht, dass Martin Kind an vielen Stellen getrickst hat, um dem e.V. die Machtbefugnis über die Fußball-KGaA zu entziehen. Zu spät habe man reagiert, heißt es, zentrale Stellen wie jene im Aufsichtsrat habe man zu lange der Kind-Fraktion überlassen. Sie argumentieren: Ja, Kind habe einen guten Job gemacht. Und nein, für sein Wirken könne ihm im Gegenzug nicht die Entscheidungsmacht über die millionenschwere Fußballsparte überlassen werden. Job sei Job, das Herzstück des e.V., die Profifußball-Sparte, müsse unter demokratischer Kontrolle bleiben.
Zum guten Job gehörte die Rettung des e.V. vor der Insolvenz im Jahr 1997. 11,6 Millionen D-Mark Schulden drückten den Verein. Fünf Spieler, darunter der spätere Schalker und deutsche Nationalspieler Gerald Asamoah, wurden für 4,6 Millionen D-Mark an die Sparkasse verpfändet. Einer, der Utz Claassen, Kinds Vorgänger als Vereinsvorstand, so nahe steht, wie niemand sonst, sagt: „Die Situation war schlimmer als jemals öffentlich bekannt. Die Sparkasse hat massiv Druck gemacht. Sie hat damals alles getan, um 96 das Leben schwer zu machen. Wäre Kind nicht gekommen, hätte es die Insolvenz gegeben.“
Vom Hörgerätehersteller zum Fußballunternehmer
Dem Hörgerätehersteller sei die heikle Lage bekannt gewesen, nur habe Kind – um Claassen zu diskreditieren – die Zahlen beschönigt. Warum Kind, damals ein Unternehmer ohne jegliche Fußballaffinität, überhaupt bei 96 eingestiegen ist? „Er war zwar damals schon Unternehmer, aber es kannte ihn niemand. Sein Einstieg bei 96 änderte das“, so der Claassen-Vertraute. Claassen selbst wollte auf taz-Anfrage keine Stellungnahme zum damaligen Machtwechsel abgeben.
Nachdem Kind den Verein übernahm, kaufte er diesem die Namens- und Markenrechte für 2,7 Millionen D-Mark ab. Einzige Bedingung: Jederzeit könne der e.V. diese Rechte – das Londoner Markeninstitut Brand Finance schätzt deren Wert auf rund 75 Millionen Euro – für denselben Preis zurückkaufen. Mittlerweile ist bekannt: Die Rückkaufoption liegt nicht mehr beim e.V., man habe das 2014 neu geregelt, so Kind. Auch die Kapitalanteile an der Profisparte hat Kind als e.V.-Vorsitzender Schritt für Schritt heruntergefahren – bis seine Investorengruppe 2015 dann alles besaß und der e.V. nichts mehr.
Nur die Stimmanteile verblieben über eine Tochtergesellschaft zu 100 Prozent beim e.V., eben wegen 50+1. Die Oppositionsseite hat DFL und DFB über die Vorgänge bei 96 in Kenntnis gesetzt. Weil Kind 51 Prozent der Stimmanteile für 12.750 Euro von der Profisparte an sich selbst verkaufen will, schade er dem e.V., heißt es. Bisher besitzt der e.V. 100 Prozent der Stimmanteile an der Profisparte. Der Verkauf käme nur zustande, wenn die DFL dem Deal zustimmt (indem sie die 50+1-Regel in Hannover auflöst).
Interpretierbares Mitgliedervotum
Es stellt sich die Frage: Warum sollte der e.V. für diesen geringen Betrag seine Kontrollfunktion aufgeben? „Weil wir dieses Konzept vor einem Jahrzehnt so entschieden haben. Deshalb macht es Sinn. Es ist eine saubere und zukunftsorientierte Lösung, ohne Risiken von Zufallsentscheidungen. Bei Vereinen gibt es auch immer Zufallsentscheidungen“, hat Kind der taz auf diese Frage geantwortet. Was er nicht gesagt hat: Die Mehrheit der e.V.-Mitglieder ist gegen diesen Deal, der ihnen das Mitspracherecht an der Profisparte entziehen würde.
Bei der Mitgliederversammlung am 27. April 2017 wollten 60 Prozent der 96-Mitglieder die 50+1-Regel in die Satzung implementieren, nötig wären dafür aber 66,6 Prozent gewesen (Zweidrittel-Mehrheit). Und in einem zweiten Antrag votierten 71 Prozent für die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, die darüber entscheiden solle, ob Hannover 96 bei der Deutschen Fußball-Liga (DFL) eine 50+1-Ausnahmeregelung beantragt oder nicht.
Interessanter Nebenaspekt: Im Fall Hoffenheim forderte die DFL eben dies; für Hopp war das auch kein Problem, weil der eine stattliche Mehrheit hinter sich wusste. Beim Traditionsverein Hannover 96 sind die Mehrheiten anders gelagert. Kind allerdings argumentiert, dass mit dem nicht erfolgten Satzungsbeschluss – der um schlappe sechs Prozent verfehlt wurde – die Sache erledigt wäre. Ausreichend sei also, dass zwar die meisten, aber nicht genügend Mitglieder für eine satzungsrechtliche 50+1-Dauerlösung gestimmt hätten.
Ob das die DFL genauso sieht? Oder das DFB-Präsidium, das einen 50+1-Ausnahmeantrag der DFL final absegnen müsste? Am Ende könnte es entscheidend sein, zu welchem Schluss DFB-Präsident Reinhard Grindel kommt. Stellt er sich auf die Seite des Hannoverschen Sport-Vereins von 1896 e.V. – oder folgt er der Argumentationslinie des Investors Martin Kind? Von dieser Frage hängt ab, was der DFB unter Tradition und Moderne versteht. Sie zu verbinden, fällt jedenfalls schwerer als im Kokenhof.
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