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Internetknoten klagt wegen BND-SpitzeleiAbhören, nein danke

Der Betreiber des Internetknotens DE-CIX will mit einer Verfassungsbeschwerde verhindern, dass der BND innerdeutsche Kommunikation abzapfen darf.

Liest mit: der Bundesnachrichtendienst Foto: dpa

Berlin rtr | Der Betreiber des weltgrößten Internetknotens DE-CIX in Frankfurt will mit einer Verfassungsbeschwerde verhindern, dass der Bundesnachrichtendienst dort weiter auch rein innerdeutsche Kommunikation abzapfen darf. Man habe Beschwerde beim obersten deutschen Gericht in Karlsruhe eingereicht, erklärte das Management des Unternehmens am Donnerstag.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte eine Klage der Firma wegen Verstoßes gegen das Brief-, Post- und Fermeldegeheimnisses im Mai abgewiesen. DE-CIX wolle nun eine grundsätzliche rechtliche Klärung und damit Rechtssicherheit für Bürger und Betreiber erreichen.

„Wir sehen uns gegenüber unseren Kunden auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weiterhin in der Pflicht, darauf hinzuwirken, dass eine strategische Fernmeldeüberwachung ihrer Telekommunikation ausschließlich in rechtmäßiger, vom Gesetzgeber vorgesehener Weise stattfindet“, erklärte DE-CIX-Aufsichtsratsmitglied Klaus Landefeld. „Dies sehen wir derzeit weiterhin nicht als gewährleistet.“ Das Unternehmen betreibt 14 Internetknoten in Europa, Nordamerika, Indien und dem nahen Osten. DE-CIX in Frankfurt ist nach Angaben der Firma der weltweit führende Internetknoten mit einem Rekorddatenverkehr von mehr als 6,4 Terabits pro Sekunde.

Die BND-Reform von 2016 erlaubt es dem Auslandsgeheimdienst in weit größerem Umfang als in der Vergangenheit, im Rahmen der strategischen Fernmeldeaufklärung Internetknoten in Deutschland anzuzapfen, um Emails und Telefonate zwischen Ausländern im Ausland auszuforschen. Oppositionspolitiker kritisieren jedoch seit langem, dass die Filter, die eine Überwachung der Telekommunikation deutscher Bürger verhindern sollen, unzuverlässig seien. Daher würden auch Emails und Telefonate von Deutschen, deren Überwachung nicht zulässig ist, dem Dienst ins Netz gehen.

Der DE-CIX-Betreiber reichte bereits im September 2016 beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig Klage gegen die Bundesregierung ein. Das Unternehmen bezweifelt, dass der Zugriff des BND auf den Internetknoten rechtmäßig ist. Bis zur BND-Reform durfte der Dienst nach dem sogenannten G10-Gesetz höchstens 20 Prozent der Datenströme einer Leitung überwachen.

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