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Integrationsdebatte in der RegierungWer sich anstrengt, darf bleiben

In dieser Woche werden die Verschärfungen des Ausländerrechts im Bundestag beraten. Die schwarz-gelbe Koalition findet das Paket "ausgeglichen".

"Gut integriert": Ein Mädchen schwenkt die deutsche, türkische und europäische Flagge. Bild: dpa

BERLIN taz | Union und FDP verteidigen die anstehenden Änderungen im Ausländerrecht gegen Kritik aus der Opposition. Es gebe keine Wende in der Ausländerpolitik der Koalition, sondern nur eine "logische Weiterentwicklung" bestehender Regelungen, sagte der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl. Als "ausgeglichen" bezeichnete Hartfrid Wolff (FDP) das Gesetzespaket, das am Montag Gegenstand einer Sachverständigenanhörung war und noch in dieser Woche in Innenausschuss und Bundestagsplenum abschließend beraten werden soll.

Im Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat wird an verschiedenen Stellschrauben des Ausländerrechts gedreht. Neben der Schaffung eines eigenständigen Straftatbestands gegen Zwangsheirat soll es ein Wiederkehrrecht für Frauen geben, die gegen ihren Willen im Ausland verheiratet wurden, zuvor aber in Deutschland gut integriert waren. Außerdem will die Koalition gegen Scheinehen vorgehen, indem die Mindestbestandszeit einer Ehe, die ein eigenständiges Aufenthaltsrecht des ausländischen Ehepartners im Fall einer Scheidung begründet, von bislang zwei auf jetzt drei Jahre erhöht wird.

Experten kritisieren diesen Vorstoß. Er sei unverhältnismäßig und führe zu einer "Verschlechterung der Situation für von Gewalt betroffenen Mädchen und Frauen", erklärte der Verband binationaler Familien und Partnerschaften.

Zuspruch erhält die Koalition für die vorgesehene Änderung des Bleiberechts für Jugendliche, die bislang mit einer Duldung in Deutschland leben. Sind diese "gut integriert" - konkret heißt das Schulbesuch über sechs Jahre oder der Erwerb eines Schulabschlusses -, sollen sie mitsamt den Eltern eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Am meisten Widerspruch erntete die Koalition aber für ihren Plan, Neuzuwanderern die Aufenthaltserlaubnis nur befristet zu verlängern, solange diese ihren Integrationskurs nicht erfolgreich abgeschlossen haben. Das Bestehen des Sprachtests sei dafür aber keine Bedingung, sagte der CDU-Innenexperte Reinhard Grindel. "Derjenige, der sich bemüht, muss natürlich nicht fürchten, in seine Heimat zurückgeschickt zu werden", so Grindel. Neu sei allerdings, dass die Behörden in Zukunft verpflichtet seien, nach einem Jahr die Teilnahme an dem Kurs zu überprüfen. Schon bei der bisherigen Rechtslage sei eine unbefristete Niederlassungserlaubnis nur zu erlangen gewesen, wenn das erforderliche Sprachniveau erreicht wurde.

Mit dem neuen Passus könne man "Integrationsverweigerer schneller feststellen", sagte Grindel; zudem könne man endlich belastbarere Zahlen und Daten "über diejenigen, die sich beharrlich weigern, einen Kurs zu besuchen", erlangen.

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10 Kommentare

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  • S
    Salma

    @ Berisha: die Umsetzung der Ausländergesetze und die Erteilungen von Aufenthaltserlaubnissen etc. sind von Ausländerbehörde zu Ausländerbehörde unterschiedlich. Daher ist es auch wichtig, in welcher Stadt man wohnt. ... Und zur Not hilft nur ein guter Anwalt. Hört euch mal um, ob jemand euch einen guten Anwalt empfehlen kann.

  • B
    Berisha

    Hallo zusammen ich wollt nur was zu Udo meine Frau hat ein B1 Kurs gemacht und bestanden trotzdem hat sie keine Niederlassungserlaubnis bekommen sondern nur eine Aufenthaltserlaunbis obwohl die rede war von einer Niederlassungserlaubnis.Aber ich wollte zu den Zeitungbericht was sagen.Da stand wer regelmäßig die Schule besucht also länger als 6 Jahre und wer ein Schulabschluss hat würde die Kinder zusammen mit den Eltern eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.Ich wollte fargen stimmt das den ich habe ein problem in der Familie.Die Ausländerbehörde will nicht verlängern die haben sogar mein bekannten gedroht mit eine Abschiebung ende des Monats März wenn mein bekannter keine Arbeit findet.Aber das problem er ist krank aber er hat trotzdem bemüht um arbeit zu finden aber es ist schwer und er ist auch 50 Jahre alt.Die Kinder gehen alles zu Schule regelmäßig sind aufgefallen oder so ähnlich ich weis könnt ihr mir dabei helfen bitte.Weil wenn der Zeitungbericht stimmt wäre doch kein problem oder was meine Sie Herr Grindel.Ich warte auf eure antwort liebe Freunde Danke.

  • U
    Udo

    @TAZ

    Sie haben Herrn Grindel offenbar falsch zitiert.

    Nach seiner Auskunft auf Abgeordnetenwatch und nach dem Wortlaut des Gesetzesentwurf ist eine erfolgreiche (d.h. mit Sprachprüfung B1) Teilnahme des I-Kurses Voraussetzung für eine Niederlassungserlaubnis.

  • E
    Erik

    @Udo Glücklicherweise 2010 vom Bundesverwaltungsgericht so entschieden. Bleiben noch die illegal Eingewanderten, die anschließend hier geduldet werden.

  • B
    BaschaRad.

    Unglaublich, leisten sollen unsere Zuwanderer nun auch noch was. Wo wir uns offiziell doch einfach nur über die Zuwanderer ins Hartz4-System freuen sollten. Sogar der Herr Sinn vom ifo-Institut betrachtete in einem FAZ-Artikel diese Art der Volksvermehrung skeptisch.

  • KB
    karin bryant

    Sie werden es nicht glauben wollen aber in den USA,jedenfalls in dem Teil in dem ich Teile des Jahres verbringe sind bekopftuchte Frauen in Supermaerkten auch sehr selten, ich habe jedenfalls noch keine erlebt. Das hat aber weniger damit zu tun dass die Supermaerkte keine einstellen sondern eher damit dass Frauen aus strengglaeubigen Familien nicht ausser Haus arbeiten.

  • S
    Sara

    Andere Meinung lesen, nicht weggucken

    Angenommen eine türkische, arabische ...Frau hat ihren Integrationskurs erfolgreich besucht. Bekommt sie eine Stelle als Bankmitarbeiterin, Kassiererin ... wenn man ihre Diplome von daheim anerkannt hat?. Wahrhaftig nicht. Warum ? weil man rassistisch gegenüber Ausländer muslimischer Herkunft umgeht. Haben Sie in den Supermärkten in Deutschland ein mal eine Frau mit Kopftuch als Kassiererin...In der anglossaksonischen Welt wie: USA, Enland usw. werden Menschen hingegen nach ihren Leistungen beurteit u. nicht nach ihren Glauben, ob sie Kopftuch tragen oder nicht, für sowas interressiert sich keiner.

    Warum ist das kein Thema einer sollchen Debatte.

  • U
    Udo

    @Erik

    Nachziehende Ehegatten müssen schon heute nachweisen, dass der Parnter in Deutschland ein gesichertes Einkommen hat. Ansonsten gibt es kein Visum und auch keine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung.

     

    Glauben Sie in diesem Fall mal nicht dem Seehofer, sondern einem Kommentator, der das ganze Prozedere des Ehegattenzuzugs schon einmal durchgemacht hat.

  • U
    Udo

    Was denn nun TAZ ? Was denn nun Herr Grindel?

    Ist das Bestehen des Sprachtests B1 am Ende des Integrationskurses für eine Niederlassungerlaubnis Voraussetzung oder nicht?

    Hier widersprechen sich die Veröffentlichungen.

    Bleibt einem wohl nur die Veröffentlichung der neuen gesetzlichen Regelung im Bundesgesetzblatt abzuwarten.

  • E
    Erik

    "Mit dem neuen Passus könne man "Integrationsverweigerer schneller feststellen", sagte Grindel; zudem könne man endlich belastbarere Zahlen und Daten "über diejenigen, die sich beharrlich weigern, einen Kurs zu besuchen", erlangen."

     

    Was für ein blabla

    Integrationsverweiger haben in Deutschland nichts zu suchen und sollten daher zur Entlastung der Steuerzahler schnell ausgewiesen werden. Außerdem sollten Zuwanderer (insbesondere nachziehende Familien) nicht zum ersten Tag an Sozialleistungen erhalten. Das würde die Anreize vermindern, ausgerechnet nach Deutschland einzureisen und dann seine Frau und zahlreichen Kinder nachzuholen.