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BverwG erleichtert NachzugEinreise auch ohne Sprachkenntnis

Ausländer, die zu ihrem deutschen Ehepartner wollen, müssen bei der Einreise keine Sprachkenntnisse vorweisen. Vorausgesetzt, der Spracherwerb war nicht möglich.

Das Deutsch-Lernen kann auch später nachgeholt werden. Bild: ap

LEIPZIG afp | Ausländer, die zu ihrem deutschen Ehepartner einreisen wollen, müssen nicht immer deutsch sprechen können. Ist es ihnen nicht möglich oder zumutbar, entsprechende Sprachkenntnisse zu erwerben, ist die Einreise auch ohne diese erlaubt, wie am Dienstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied. (Az: 10 C 12.12)

Geklagt hatte eine Frau aus Afghanistan. Sie hatte 2004 einen Landsmann geheiratet, der inzwischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. 2008 beantragte sie ein Visum für den Familiennachzug zu ihrem Ehemann. Wegen unzureichender Sprachkenntnisse lehnte die deutsche Botschaft in Kabul dies ab.

2010 hatte das Bundesverwaltungsgericht das sogenannte Spracherfordernis für nachreisende Ehepartner im Grundsatz bestätigt. Dies diene der Integration und auch der Verhinderung von Zwangsehen.

Nach dem neuen Urteil ist dies aber nur eingeschränkt übertragbar, wenn der hier lebende Partner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Denn von einem Deutschen dürfe der Staat grundsätzlich nicht verlangen, für seine Ehe im Ausland zu leben.

Vom Ehepartner eines Deutschen dürften daher „nur zumutbare Bemühungen zum Spracherwerb verlangt werden“, urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Wenn der Spracherwerb nach den Bedingungen im Herkunftsland nicht zumutbar möglich ist oder aus anderen Gründen erfolglos bleibt, habe der ausländische Ehepartner nach einem Jahr trotzdem Anspruch auf ein Einreisevisum.

„Die erforderlichen Sprachkenntnisse müssen dann allerdings nach der Einreise in Deutschland erworben werden, um eine Aufenthaltserlaubnis als Ehegatte zu erhalten“, stellten die Leipziger Richter klar.

Unerheblich sei es, dass im konkreten Fall der Mann neben der deutschen auch die afghanische Staatsangehörigkeit besitzt. Das Verwaltungsgericht Berlin soll nun noch klären, ob die Frau in Afghanistan überhaupt irgendwelche Möglichkeiten hatte, Deutsch zu lernen.

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12 Kommentare

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  • WR
    wolfgang Richter

    Jeder sollte sich mal den Punkt 6 durchlesen.

    Da steht das Wichtigste,es wird Bezug genommen auf ein Beschluss des EuGH vom 8.3.2011 Akz.. 34/09

     

    Zum gleichen Thema hat der EuGH entschieden

    am 8.Mai 2013

     

    Nach diesen beiden Beschlüssen,haben alle Unionsbürger Rechtsanspruch auf 2004/38 EG,eine Diskriminierung von Unionsbürger,die nie von ihrem Freizügigkeitsrecht gebrauch gemacht haben,in Verbindung mit dem Artikel 20 der AEUV, ist verboten.

     

    So auch der Text.

     

    . Darüber hinaus erschwere die Regelung die Aufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft unzumutbar und verstoße daher gegen den Schutz der Ehe nach Art. 6 GG. Vor allem sei die Regelung aber mit Art. 20 AEUV nicht vereinbar. Dem Ehegatten der Klägerin werde als Unionsbürger das grundlegende Recht auf Familieneinheit unangemessen erschwert. Werde die Aufenthaltserlaubnis wegen fehlender Sprachkenntnisse versagt, könnten die Klägerin und ihr Ehemann die eheliche Lebensgemeinschaft nicht in Deutschland aufnehmen. Das sei mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht zu vereinbaren.

  • OP
    Otto Pardey

    Die Vergangenheit hat gezeigt,

    das der Umgang mit Erteilungen von Visa seitens

    der Deutschen Botschaften sehr locker umgegangen

    wurde.

    Aufgrund von Recherchen ist festgestellt,

    das Angestellte der Deutschen Botschaften

    mit dem Kriminellen-Milieu zusammen

    gearbeitet haben bzw. zusammen arbeiten.

    Es wurden über Scheinehen oder generell

    Visa an Personen erteilt welche nachweislich

    im organisierten Menschen-und Drogenhandel

    in Deutschland tätig sind darüber hinaus,

    Sozialleistungen beziehen.

    Das Auswärtige Amt lügt diesbezüglich und

    behauptet über die deutschen Medien,

    das ausschließlich ausländische Bedienstete

    in kriminellen Machenschaften verwickelt sind.

    Fest steht,das deutsche Angestellte bei

    den Deutschen Botschaften in Bangkok (Thailand),

    Lagos (Nigeria) sowie Santo Domingo (Dom.Rep.)

    eindeutig verbandelt sind.

    Auch steht daüber hinaus fest,

    das die Medien seitens der Deutschen Bundesregierung

    über diese Fehlinformationen,bewußt mißbraucht

    werden.

  • A
    Arabdemiker

    @Betroffener:

     

    Und den selektiven kulturalistischen Rassismus den Hybridvolvo-Bionade-Bürgertums, das sich aufgeklärt u und weltoffen dünkt (so es um reiche Länder der westlichen Welt bzw. Länder wie Japan geht) den Sie hier zur Schau tragen kotzt mich an:

     

    "Analphabetinnen aus dem arabischen Raum":

     

    Typische westliche Überheblichkeit, die (basierend auf arroganter Ignoranz gegenüber dem vermeintlich inferioren Kulturkreis Islam) unterstellt, alle Menschen von dort seien per se erstmal Analphabetinnen oder zumindest erstmal ungebildet.

     

    Dass in vielen Ländern dort die Rate der Studierenden (und darunter viele Frauen) höher ist als in Deutschland interessiert dabei natürlich Leute wie Sie nicht. Und dass in vielen Bereichen arabische Menschen in Deutschland mit akademischer Bildung existieren (man denke nur an die vielen arabischen Ärzte, die man hier gerne nimmt in Zeiten des Ärztemangels) wird ignoriert bei der täglichen Rückversicherung des Weltbilds.

     

    Nicht-Weiße und nichteuropäische (=nichtabendländische) Ausländer werden in Deutschland von jeher von oben herab und meistens sch.... behandelt auf Behörden (wo der durchschnittliche Sachbearbeiter mit Realschulabschluß und Verwaltungsausbildung sich sicher nicht durch überdurchschnittliche Allgemeinbildung und polyglotte Weltsicht auszeichnet), dabei ist es völlig egal woher sie kommen

    Aber in Zeiten pausenloser medialer Hetze und negativer Stigmatisierung in Medien und Gesellschaft gegen alles was aus dem islamisch-arabischen Raum kommt, verwundert es nicht, dass auch scheinbar gebildete Menschen in Stereotypen denken und mit dem Wort "islamisch" und "arabisch" lediglich negative Begriffe assoziieren.

  • M
    Marco

    @ Schorsch K

     

    "Jeder Pädagoge kann aus seiner Erfahrung bestätigen, daß sich eine Sprache in dem Land, wo sie gesprochen wird, am leichtesten erlernen lässt."

     

    Dann verstehe ich nicht so recht, warum in Schulen in Deutschland überhaupt noch Fremdsprachenunterricht stattfindet. Schule könnte ja genau dasselbe wie sie sagen, sich dabei auf top ausgebildete Pädagogen, natürlich mir mehrjähriger Auslandserfahrung, berufen und sagen, wenn ihr die oder die Sprache erlernen wollte, Flughafen oder Bahnhof ist nicht weit, im Ausland geht's viel besser.Okay, bei Latein oder Altgriechisch wird's schwer;was spricht man nochmal in Lateinamerika...

     

    Ansonsten, wenn ich recht informiert bin, auch wer in die USA dauerhaft will, Sprachtest - und ich finde das völlig richtig. Über die Qualität läßt sich da sicherlich streiten bzw. einiges verbessern.

  • SK
    Schorsch K.

    Jeder Pädagoge kann aus seiner Erfahrung bestätigen, daß sich eine Sprache in dem Land, wo sie gesprochen wird, am leichtesten erlernen lässt.

    Warum werden die ausländischen Ehegatten gezwungen,

    sich die Deutsche Sprache im Ausland anzueignen?

    Ich als Betroffener empfinde das als eine reine Schikane.

    Was will man damit erreichen?

    Die deutschen Staatsangehörigen davon abhalten, eine Beziehung zu einem Partner oder einer Partnerin aus dem Ausland einzugehen?

    In der Zeit, die mein Großvater benötigte, mit dem Dampfzug von Endorf nach München und zurück zu fahren, kann man heute mit dem Flugzeug zehntausend Kilometer entfernte Ziele erreichen und damit auch Menschen aus aller Welt kennen-und lieben lernen.

    Kapital-Ströme zu Spekulationszwecken lassen sich in Sekundenschnelle um die Welt schicken, aber wenn Menschen aus verschiedenen Kontinenten zusammen leben wollen, fühlt man sich in Deutschland von engstirnigen (Provinz)-Politikern ins 19te Jahrhundert zurückversetzt.

  • G
    Gregor

    Immer weniger Einzahler müssen immer mehr Rentner finanzieren...

  • KB
    Karin Bryant

    Ich bin der Mewinung dass es ein großer Fehler ist Frauen aus dem Aualand ,die in D leben wollen ohne Sprachkenntnisse einreisen zu lassen,denn wenn sie erst mal im Land sind,schwanger werden dannn werden sie kaum Zeit und Gelegenheit haben adäquate

    sprachkenntinisse zu erwerben d.h. Wenn der Mann es überhaupt zulässt.

  • B
    Betroffener

    Es ist schon höchst peinlich, wenn das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Herd einer promovierten Physikerin aus Japan erklärt, dass sie an einem "Integrationskursus" teilnehmen muss, der für Analphabetinnen aus dem arabischen Raum ausgelegt ist. So ist es uns heute ergangen. Mich kotzt unser unethisches Politpack, das sich so etwas ausdenkt, nur noch an.

  • R
    rainer

    @sosselo

     

    auf die Fragen werden hier Sie hier keine Antwort bekommen ausser einer -> Sie sind ein Nazi :-)

     

    aber ernsthaft, glauben sie wirklich das Richter (Beamte auf Lebenszeit) es schert? Die Bande sitzt sicher in ihren Amtsstuben und hat Anspruch auf Pensionen die leben auch nicht da wo diese "Flüchtlinge" leben werden. Denen ist das völlig wurscht, die leben ihren Traum vom multikulti weiter aus. Gutmenschen lassen sich doch nicht von der Realität ins Handwerk fuschen.... wo kämen wir denn da hin.

  • DU
    Das Ufo

    Das ist hier mal wieder Diplomatie im Wandel.

  • AD
    Armes Deutschland

    Wie wäre es mit einem zusammenfassenden, gut recherchierten Artikel zu dem Thema bei der taz? Die meisten Bürgerinnen und Bürger in der BRD wissen zu dem Thema nichts und ich habe es selbst erlebt, wie oft sie negativ überrascht sind, wenn sie erfahren was hier läuft.

     

    Beleuchtet doch mal die gängige Praxis in der BRD, dem Rest der EU und der gesamten Welt im Vergleich. Nennt mal Zahlen und zeigt wie "groß" das Problem der "Integrationsunwilligen" ist. Ein Vergleich des CDU/CSU-Wahlprogramms mit dem der NPD wäre nicht uninteressant in dem Zusammenhang (Stichwort rechts überholt werden).

     

    Nach der Eheschließung geht die Bevormundung durch den Staat weiter. Schaut Euch mal die Programme der "Internationalen" "Begegungsstätten" an. Mir wird ganz schlecht, wenn ich die Fülle an Religionsprogrammen sehe und vergeblich nach Sprachprogrammen auf dem Niveau B1/2 und C1/2 suche. Angeboten wird nur, was bereits vorher gefordert wird und wofür schon viel Geld in die BND-Kasse Goethe-Institut gegangen ist.

  • S
    sosselo

    Offene Fragen

     

    Wie ist es überhaupt möglich, daß der Mann zwei Staatsbürgerschaften hat? Wieso zieht der Mann nicht nach Afghanistan? Kann der Mann seinen Lebensunterhalt und den seiner Frau selbst bestreiten oder leben die beiden auf Kosten deutscher Steuerzahler? Handelt es sich um eine Scheinehe? Wie hat der in Deutschland lebende Mann die Frau in Afghanistan überhaupt kennenlernen können?