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Initiativen unterstützen Verbotskampagne„Der Antrag liegt auf dem Tisch“

50 zivilgesellschaftliche Organisationen schließen sich der Forderung nach einem AfD-Verbot an: Man dürfe nicht warten, bis es zu spät sei.

Die Forderung nach einem AfD-Verbot bekommt immer mehr Be­für­wor­te­r:in­nen Foto: Fabian Sommer/dpa

Berlin taz | Am Montag hat ein Bündnis aus 50 zivilgesellschaftlichen Organisationen die Abgeordneten des Bundestags dazu aufgefordert, noch vor den Neuwahlen ein AfD-Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen. Sie schließen sich damit der Kampagne „Menschenwürde verteidigen – AfD Verbot jetzt!“ an. Zu den Organisationen, die die Verbotskampagne unterstützen, gehören die Omas gegen rechts, der Chaos Computer Club, der Republikanische An­wäl­t*in­nen- und ­Anwälteverein (RAV) und das Netzwerk Polylux.

Bei einer Pressekonferenz vor dem Bundestag forderte Julia Dück, Pressesprecherin der Kampagne, die Bundesregierung müsse den Weg für das Verbotsverfahren jetzt frei machen: „Wir dürfen nicht zuschauen und warten, bis die AfD einmal an die Macht gekommen und es zu spät ist. Der Antrag liegt auf dem Tisch“.

Mitte November hatten 113 Abgeordnete von FDP, SPD, Grünen, Linken und CDU einen Antrag für das AfD-Verbot im Bundestag eingereicht. Zuletzt wurde der Antrag durch eine Stellungnahme von 17 Ju­ris­t*in­nen gestärkt, darunter unter anderem der Kasseler Professor Andreas Fischer-Lescano und die Rechtsprofessorin Kathrin Groh von der Bundeswehruniversität München. Sie attestierten, der Antrag habe durchaus „Aussicht auf Erfolg“.

Dringlichkeit besteht immer

Angesichts der nun vorgezogenen Bundestagswahlen im Februar sieht die Kampagne „AfD Verbot jetzt!“ große Dringlichkeit für ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Fatma Kar vom Netzwerk Polylux betonte, das AfD-Verbot könne die unter „enorm hohem Druck agierende Zivilgesellschaft im Osten“ entlasten, sowie diejenigen, die sich gegen Menschenfeindlichkeit und Rechtsextremismus stellen.

Der RAV fordert zudem, neben dem Verbotsverfahren sei es dringend erforderlich, dass die Resilienz des Bundesverfassungsgerichts gestärkt werde: „Die wichtigsten Normen aus dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz müssen jetzt ins Grundgesetz aufgenommen werden, damit nicht eines Tages Rechts­ex­tre­mis­t*in­nen das Bundesverfassungsgericht nach ihren Vorstellungen umbauen können“, erklärte RAV-Vorstand und Rechtsanwalt Dr. Peer Stolle.

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6 Kommentare

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  • Was soll man noch sagen: Verbotsantrag jetzt! Ja, ja, ja, ja, ja!!!!!

  • Ein AfD-Verbot soll ausgerechnet die Gesellschaft im Osten entlasten? Ich sehe bei einem durch den Westen initiierten Parteiverbot hier eher alle Hemmungen fallen. Für ein Verbot ist es längst zu spät. Wir hatten im Wahlkreis gerade 42% Ergebnisse in 2 Wahlen hintereinander. In den Dörfern im Umland sind es eher so 80%. Wie willst du denn das jetzt noch verbieten? Ich weiß die Probleme der Menschen hier zählen in Berlin gar nichts, aber ich prognostiziere bei einem AfD-Verbot einen noch stärkeren Drift Richtung Verschwörungstheoretikern und stärkere Sezessionsbestrebungen. Verbieten wir dann in 5 Jahren die Freien Sachsen weil die dann bei 30+ stehen?

    • @Šarru-kīnu:

      Ihnen ist da eine wichtige Feinheit entgangen. Dort steht: "enorm hohem Druck agierende Zivilgesellschaft im Osten", es soll also die Zivilgesellschaft im Osten entlastet werden. Die Zivilgesellschaft ist etwas völlig anderes als die Gesellschaft im Osten oder die Summe aller Bürger im Osten.

      Im Klartext bedeutet das, dass Aktivisten und NGO, die sich gegen die AfD und Rechte im Allgemeinen engagieren entlastet werden sollen.



      Kann man sich natürlich wünschen, ist aber, wie sie ja schon selbst sagen, vielleicht eher ungeschickt und könnte im Osten gar als Frontalangriff auf die Demokratie begriffen werden.

  • wenn 20% der Bevölkerung ganz demokratisch eine solche Partei wollen, ist es sehr antidemokratisch jenen Konkurenten im Politikbussines verbieten zu wollen. Die renomierten Parteien liefern keine Lösungen für die Ängste der Wähler. Auch wenn diese künstlich aufgestachelt und abstrus sind. ASW und AfD kreieren die angst und gaukeln gleich die Lösung vor. Andere Parteien sollten dem entgegen wirken, nicht einer wie auch immer gearteten Partei die von so vielen Menschen als Lösung betrachtet wird. Das antidemokratische Verfahren dieser "Partei des Volkes" bestätigt nur genau deren Anspruch das System ändern zu müssen, zumindest für ihre Sympatisanten.



    Man muss kämpfen mit dem was man gut kann, oder zumindest mal konnte. Faschismus kann man nicht mit diktatorischen Mitteln bekämpfen. Da sind die einfach besser. Faschismuss bekämpft man mit Demokratie, Information und Bildung und ganz viel Staatsanwälten.



    Zum Glück hat man im schlimmsten Fall noch immer die Möglichkeit auszuwandern.



    Auch das 1000jährige Reich dauerte nur 12 Jahre

  • Das ist in meiner Wahrnehmung das erste Mal seit langem, dass der Bundestag als eigenständiges Verfassungsorgan handelt. Bisher keine ich es nur, dass die Abgeordneten als Erfüllungsgehilfen der Regierung oder des Oppositionsführers sich betätigen.

  • Der Antrag liegt auf dem Tisch und da sollte er auch liegen bleiben bis die Indizien für einen Erfolg überwältigend sind.

    Der PR-Erfolg eines laufenden Verbotsverfahrens dürfte gering sein. Die AfD steht in der Öffentlichkeit bereits seit Jahren unter schärfster Kritik, ein Verbotsverfahren wird auf diejenigen, die sie wählen würden kaum mehr abschreckend wirken. Tatsächlich stellt sich, entsprechend der Berichterstattung, eigentlich die Frage warum dieses Verfahren nicht bereits vor fünf Jahren gestartet ist.

    Ein Misserfolg hätte hingegen drastische Konsequenzen für die Glaubwürdigkeit derjenigen, welche die AfD als klar verfassungsfeindlich benennen. Er dürfte zumindest das Wählerpotenzial der AfD anheben, vielleicht auch direkt zu einem Stimmenzuwachs führen.