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Indigenenkonflikt in ChileHungerstreik der Mapuche zu Ende

Kompromiss mit Chiles Justiz: Nach Zugeständnissen der Regierung bricht ein inhaftierter Mapuche seinen Hungerstreik nach 107 Tagen vorerst ab.

Während des Hungerstreiks des inhaftierten Mapuche Celestino Córdova kam es zu Protesten Foto: Ivan Alvarado/reuters

Buenos Aires taz | In Chile hat der Mapuche Celestino Córdova seinen Hungerstreik nach 107 Tagen beendet. Am Dienstag einigten sich der spirituelle Mapuche-Anführer und die Regierung auf eine Übereinkunft. Darin erlaubt die Regierung dem inhaftierten Machi einen 30-stündigen Aufenthalt bei seinem heiligen Altar (rewe), um seine spirituelle Energie zu erneuern. Während des Hungerstreiks des 34-Jährigen war es in der Provinz La Araucanía zu gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen.

Córdova war 2014 als alleiniger Angeklagter wegen Brandstiftung mit zweifacher Todesfolge zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Bei einem Anschlag auf einen Gutshof im Januar 2013 war das ältere Besitzerehepaar beim Brand ihres Hauses ums Leben gekommen. Córdova hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Wegen der Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus im Gefängnis hatte er im März eine vorübergehende Überstellung in den Hausarrest gefordert.

Während die Regierung dies mit dem Argument ablehnte, das könne nur die Justiz entscheiden, lehnte der Oberste Gerichtshof in Santiago am 13. August die Forderung in letzter Instanz ab. „Insgesamt sind die Fortschritte nicht zufriedenstellend, aber das Ziel ist, Schritt für Schritt voranzukommen“, kommentierte Córdova die Übereinkunft und kündigt die Wiederaufnahme des Hungerstreiks an, sollte sich die Regierung nicht daran halten.

Ähnlich äußerte sich Sergio Micco, Direktor des Nationalen Instituts für Menschenrechte (INDH), das als Garant bei der Übereinkunft fungiert. „Das ist nur ein kleiner Schritt. Noch immer werden die Rechte unserer indigenen Völker nicht uneingeschränkt respektiert“, so Micco.

Zukünftig soll der Zugang zu „Ausbildungs- und Arbeitszentren“ für inhaftierte Mapuche erleichtert werden, sowie „spezielle Module für einheimische Völker“ in den Haftanstalten eingerichtet werden. Gemeint sind damit Haftbedingungen, die die strafrechtlichen Bräuche indigener Völker berücksichtigen, wie es die Konvention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bestimmt, die Chile 2008 angenommen hatte. Gegen die 26 Mapuche, die sich im Laufe der Zeit dem Hungerstreik angeschlossen hatten, sollen keine disziplinarischen Maßnahmen ergriffen werden. Erwartet wird, dass auch sie ihren Hungerstreik beenden.

Mit rund 1,6 Millionen Angehörigen sind die Mapuche das größte indigene Volk des Andenstaates und stellen gut 9 Prozent der rund 17,5 Millionen ChilenInnen. Sie sind in den zentralen und südlichen Provinzen Bío-Bío, Araukanien und Los Ríos beheimatet. Ein Großteil lebt in der Hauptstadt. Sie sind keine homogene Gemeinschaft, die an einem Strang zieht. Vielen geht es jedoch um Selbstbestimmung und das Recht auf ihr Land – was immer wieder zu Konflikten mit der Staatsmacht und etlichen Unternehmen führt.

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