In keinem Land über fünf Prozent: NPD verliert leicht
Mehr als 600.000 Stimmen konnte die NPD bei der Bundestagswahl auf sich vereinen, etwas weniger als 2005. Mehrfach setzte die Partei im Wahlkampf auf rassistische Provokation.
BERLIN ap | Nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis erhielt die NPD 635.437 Stimmen bei der Bundestagswahl. Im Vergleich zur Bundestagswahl 2005 verlor die NPD leicht von 1,6 auf 1,5 Prozent. In Ostdeutschland erreichte sie deutlich bessere Ergebnisse als im Westen. Allerdings kam sie in keinem Bundesland über die Fünf-Prozent-Marke. Ihr bestes Ergebnis erzielten die Nationaldemokraten in Sachsen mit 4,0 Prozent, vor Mecklenburg-Vopommern mit 3,3 Prozent. In diesen beiden Ländern ist die Partei auch in den Landtagen vertreten.
Der NPD-Wahlkampf war von Skandalen geprägt. Mit dem Streit um ein polenfeindliches Wahlplakat, das ein Kreisverband in Mecklenburg-Vorpommern geklebt hatte, musste sich sogar das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Erst am Donnerstag vergangene Woche bestätigte das Gericht eine Oberverwaltungsgerichtsentscheidung, wonach der Slogan "Polen-Invasion-stoppen" ein Angriff auf die Menschenwürde der in Deutschland lebenden Polen ist.
In Berlin sorgte die NPD ebenfalls mit einer Aktion für Schlagzeilen. Sie hatte an verschiedene Politiker mit Migrationshintergrund ein amtlich wirkendes Schreiben geschickt, das zur Ausreise aus Deutschland auffordert. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Volksverhetzung, eine betroffene Politikerin der Linken erstattete Anzeige.
Im vergangenen Jahr 1,25 Millionen Euro für NPD berechnet
Zwar ist die NPD nur auf 1,5 Prozent der Stimmen gekommen, sie kann aber trotzdem weiterhin mit mehr als einer Million Euro Wahlkampfkostenerstattung pro Jahr aus Steuergeldern rechnen. Jeder Partei, die mehr als 0,5 Prozent der Stimmen bei Bundestags- und Europawahlen oder mehr als 1,0 Prozent bei Landtagswahlen erhalten hat, stehen 0,85 Cent pro Votum zu. Ab der viermillionsten Stimme verringert sich der Betrag auf 0,70 Cent.
Die Wahlkampfkostenerstattung berechnet sich aus den Ergebnissen der letzten Bundestags-, Europa- und Landtagswahlen. Sie wird am Jahresende vom Bundestag festgesetzt. 2008 wurden für die NPD 1,25 Millionen Euro Wahlkampfkostenerstattung errechnet. Insgesamt hatten 20 Parteien Anspruch auf staatliche Finanzierung.
SPD und CSU wollen neues Verbotsverfahren
Der staatliche Zuschuss an die NPD gehört zu den Argumenten der SPD und der CSU für ein neues Verbotsverfahren vor dem Verfassungsgericht. Beide Parteien streben für diese Legislaturperiode einen entsprechenden Vorstoß an. Ein erster Anlauf war 2003 gescheitert, weil das von Bund und Ländern vorgelegte Beweismaterial teilweise auf Informationen von V-Leuten des Verfassungsschutzes basierte.
Der bayerische Innenminister Joachim Hermann (CSU) hat bis 2010 ein Konzept für einen Verbotsantrag angekündigt. Die SPD plädiert schon seit langem für einen neuen Versuch, konnte sich damit in der Innenministerkonferenz aber bislang nicht durchsetzen.
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