In der UN-Vollversammlung: Deutsche Resolution angenommen
Zusammen mit Brasilien reichte Deutschland in der UN-Vollversammlung eine Resolution zum Schutz der Privatsphäre ein. Abgeschwächt kam sie nun durch.
NEW YORK afp | Der Menschenrechtsausschuss der UN-Vollversammlung hat eine unter Federführung Deutschlands und Brasiliens ausgearbeitete Resolution zum Schutz der Privatsphäre im digitalen Zeitalter verabschiedet.
Die als Reaktion auf die Spähaffäre um den US-Geheimdienst NSA eingebrachte Entschließung wurde am Dienstag am Sitz der Vereinten Nationen in New York einmütig angenommen. Der Text war auf Druck der USA abgeschwächt worden, deutsche Diplomaten zeigten sich aber dennoch zufrieden.
„Zum ersten Mal stellt diese Resolution im Rahmen der Vereinten Nationen fest, dass die gleichen Rechte, die Menschen offline haben, auch online geschützt werden müssen“, sagte der deutsche UN-Botschafter Peter Wittig. Der Text mache außerdem deutlich, dass „ungesetzliche und willkürliche Überwachung“ die Rechte auf Privatsphäre und Meinungsfreiheit verletzen können.
Ausdrücklich erwähnt die Resolution auch mögliche Rechtsverletzungen durch Spähprogramme von Geheimdiensten im Ausland. Die USA und ihre Partner im Geheimdienstbündnis „Five Eyes“ hatten in den Verhandlungen über den Text dagegen die Auffassung vertreten, dass internationales Recht sie lediglich zum Schutz der Privatsphäre von Bürgern auf ihrem eigenen Staatsgebiet verpflichte.
Nicht mehr „tief besorgt“
„Auch wenn Sorgen über die öffentliche Sicherheit das Sammeln und den Schutz bestimmter vertraulicher Informationen rechtfertigen mögen, müssen Staaten sicherstellen, dass sie ihren Verpflichtungen entsprechend internationalem Menschenrecht voll nachkommen“, heißt es in der Resolution. Alle Regierungen werden aufgerufen, ihre „Verfahren, Praktiken und Gesetze“ bei der Überwachung von Kommunikation zu überprüfen und Verletzungen der Privatsphäre ein Ende zu setzen.
Deutschland und Brasilien erreichten zudem, dass UN-Menschenrechtskommissarin Navi Pillay im kommenden Jahr einen Bericht über geheimdienstliche Überwachungsprogramme und den Schutz der Privatsphäre vorlegen soll. Die Vollversammlung soll dann ab September 2014 ausführlich über dieses Thema beraten. Damit bleiben die Fragen von Datenschutz und Privatsphäre auf der Tagesordnung der Vereinten Nationen.
Die Spionage-Allianz „Five Eyes“, der neben den USA auch Großbritannien, Kanada, Australien und Neuseeland angehören, konnte den Resolutionsentwurf in einigen Passagen allerdings abschwächen. In der ursprünglichen Version hätte sich die Vollversammlung beispielsweise „zutiefst besorgt“ über „Menschenrechtsverletzungen“ als Folge der massenhaften Überwachung von Kommunikationsdaten gezeigt, hieß es. Im abschließenden Textentwurf ist dagegen nur noch von „negativen Auswirkungen“ die Rede, die diese Spähprogramme auf die Wahrnehmung der Menschenrechte haben könnten.
Nun muss noch das Plenum der Vollversammlung die Resolution absegnen, die Annahme durch den Menschenrechtsausschuss galt aber als entscheidende Hürde. Anders als Resolutionen des Sicherheitsrats sind die Entschließungen der Vollversammlung rechtlich nicht bindend. Allerdings können sie eine bedeutende politische und moralische Kraft entfalten.
Deutschland und Brasilien sind besonders von den Enthüllungen zu den Praktiken der NSA erschüttert worden. Laut Dokumenten des früheren US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden wurden sowohl Brasiliens Präsidentin Dilma Rousseff als auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) über Jahre vom US-Geheimdienst abgehört. Die NSA soll auch weltweit massenhaft Kommunikationsdaten normaler Bürger abgreifen.
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