Imbissbetreiber verlieren Bratwurststreit: Kein Straßenverkauf an der A9
Ein Gericht hat entschieden, dass der Verkauf über einen Zaun an Autofahrer nicht rechtens ist. Dennoch wollen die Betreiber vorerst weitermachen.
Weil ein Zaun den regulären Autobahnparkplatz von dem historischen Rasthaus Rodaborn trennt, hatten die Imbissbetreiber seit Jahren Würste und Getränke auf Zuruf darüber hinweg verkauft. Das hatte der Freistaat Thüringen auf Druck des Bundes 2013 untersagt und ein Zwangsgeld von 2.000 Euro angedroht. Dagegen waren die Betreiber in Widerspruch gegangen und der Fall landete vor Gericht.
Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, kann der Verkauf an Autofahrer auf dem Parkplatz vorerst weitergehen. Betreiberin Christina Wagner gab sich nach der Entscheidung kämpferisch. „Auf alle Fälle“ werde sie weiter Bratwürste verkaufen, sagte sie. Sie wolle das Urteil prüfen und dann Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht stellen.
Die Konzession für die historische Raststätte war 2004 erloschen. Das Ehepaar hatte die Immobilie 2009 vom Bund gekauft und ein Jahr später mit dem Verkauf von Speisen und Getränken begonnen.
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