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Im Todesfall ist viel zu tun

Stirbt ein Mensch, müssen die nächsten Angehörigen einiges unverzüglich erledigen. Anderes hat ein paar Tage oder auch ein paar Wochen Zeit. Wer sich auf den eigenen Tod auch organisatorisch vorbereitet, kann seinen Hinterbliebenen sowohl bürokratischen Stress als auch Konflikte ersparen

Von Lars Klaaßen

Wenn ein nahestehender Mensch stirbt, bedeutet das emotionale Belastung. Doch oft muss die Trauer erst einmal zurücktreten, weil wichtige Entscheidungen und dringende Schritte anstehen. Finanzielle Aspekte, Rechte und Pflichten rücken in den Fokus – auch persönliche Angelegenheiten. Gerade in den ersten Tagen gibt es viele Dinge zu erledigen. Sofort nach einem Todesfall muss der Haus- oder Notarzt verständigt werden. Wenn die verstorbene Person einen Organspende­ausweis besessen hat, kann dies nun relevant sein. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die erforderlichen Sterbepapiere ausstellen. In einem Krankenhaus oder Pflegeheim wird der Arzt vom Personal hinzugezogen. Der Totenschein ist Voraussetzung, um später die Sterbeurkunde beantragen zu können. Nahe Angehöriger einer verstorbenen Person können in der Regel einige Tage Sonderurlaub nehmen, um sich all den dringlichen Aufgaben zu widmen, die nun ­anstehen.

Erste Ansprechpartner, die wichtigsten Papiere

Falls schriftliche Wünsche zur Art der Bestattung vorliegen, beeinflusst das die nächsten Schritte. Hat die verstorbene Person gar einen Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Bestattungsinstitut abgeschlossen, sollte dieses informiert werden. Von dieser Seite wird dann – entsprechend den Vereinbarungen – eine Reihe der anstehenden Schritte erledigt. Unterlagen, die nun in erster Linie benötigt werden, sind der Personalausweis, die Geburts- oder die Heiratsurkunde, die Krankenversichertenkarte, die Renteninformationen und gegebenenfalls die Versicherungspolicen der verstorbenen Person. Auch nahe Verwandte und enge Freunde sollten informiert werden. Im engsten Kreis kann das weitere Vorgehen besprochen werden. Falls noch kein Bestattungsinstitut involviert ist, gilt es nun, eines zu beauftragen – und sich über die Erledigung der anstehenden Aufgaben kurzzuschließen. Die Kosten für die Beerdigung trägt der Erbe. Ist jemand zu Hause gestorben, kann der Tote 36 Stunden lang aufgebahrt bleiben, bevor der Bestatter den Leichnam abholt. Falls eine Lebensversicherung oder Sterbegeldversicherung abgeschlossen worden ist, sollte diese möglichst bald informiert werden, in der Regel reicht ein Anruf. Wer hier Zeit verstreichen lässt, muss im schlimmsten Fall mit einer Auseinandersetzung um die Auszahlung der Versicherungssumme rechnen.

Amtsgänge in den ersten Tagen

Nachdem diese ersten Schritte getan sind, folgen in den kommenden Tagen weitere Aufgaben. Spätestens am nächsten Werktag soll der Sterbefall dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Das Standesamt verständigt routinemäßig verschiedene andere Stellen, unter anderem die Ermittlungsbehörden, das Statistische Landesamt, das Gesundheitsamt und die Zentralstelle für hinterlegte Testamente. In der Regel wird der zuvor damit beauftragte Bestatter die notwendigen Behördengänge erledigen. Es bringt den Angehörigen keinen Vorteil, diese Schritte selbst zu unternehmen. Sie sind für Privatpersonen oft mit unnötigen Laufereien und langen Wartezeiten verbunden, während Bestatter alles schnell und zügig im Rahmen der Tagesroutine abwickeln. Zunächst benötigt das Institut alle Unterlagen, die der Arzt bei der Leichenschau ausgestellt hat. Diese Unterlagen werden dringend zur Abwicklung bei den Behörden benötigt, das Fehlen nur eines Beiblatts kann Verzögerungen und weitere Kosten verursachen. Die notwendigen Sterbeurkunden für die Familie erhält man oft schon am nächsten Tag in ausreichender Zahl vom Bestatter.

Das Erbe

Falls ein Testament existiert, muss es beim Nachlassgericht des Amtsgerichts am Wohnort des Verstorbenen abgeben werden. Das Gericht setzt dann einen Termin zur Testamentseröffnung an und benachrichtigt die Erben. Nur wer sich zweifelsfrei als rechtmäßiger Erbe ausweisen kann, darf auf die Konten des Verstorbenen zugreifen. Eine vom Nachlassgericht beglaubigten Abschrift des Testaments etwa ist hier hilfreich. Im Fall von Immobilienbesitz aber reicht das oft nicht aus. Dafür ist in der Regel ein Erbschein vonnöten. Diesen stellt das zuständige Amtsgericht aus. Das kann allerdings mehrere Wochen dauern und je nach Höhe des Erbes eine drei- bis vierstellige Summe kosten. Vor dem Antrag auf einen Erbschein sollte die betreffende Person sich also darüber im Klaren sein, ob sie das Erbe antreten oder ausschlagen möchte. Für diese Entscheidung bleiben sechs Wochen, nachdem man von der Erbschaft erfahren hat.

Die Wohnung und viele Verträge

Lebte die verstorbene Person allein zur Miete, muss diese noch drei Monate weitergezahlt werden, denn die gesetzliche Kündigungsfrist greift noch. Damit der laufende Monat für die Kündigungsfrist zählt, sollte man bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats schriftlich kündigen. Auch die Energieversorger und Telefonanbieter sollten in den ersten Wochen nach dem Todesfall informiert werden, eventuell müssen Ummeldungen erfolgen. Das Gleiche gilt für Kabelfernsehverträge, für den Rundfunkbeitrag und das Internet. In einem Pflegeheim endet der Vertrag grundsätzlich mit dem Sterbetag. Ausgenommen davon sind allerdings vertragliche Vereinbarungen dazu, wie lange die Habseligkeiten des Toten aufbewahrt werden. Es empfiehlt sich, mit der Heimleitung zu klären, bis wann das Zimmer geräumt werden soll.

Vorsorgen

Auch unabhängig von der Wohnung haben Menschen in der Regel viele Verträge und Ähnliches abgeschlossen, was im Todesfall abgewickelt werden muss. Von Vorteil ist, wenn da­rü­ber Buch geführt wurde, damit die Angehörigen einen Überblick bekommen. Neben diversen Dienstleistungen, Mitgliedschaften und Abonnements sind das meist Kranken- und weitere Versicherungen sowie Bankkonten oder andere Finanzanlagen. Damit Hinter­bliebene es leichter haben, wenn es darum geht, Bankgeschäfte zu regeln, kann man schon zu Lebzeiten einer Vertrauensperson eine Kontovollmacht erteilen. Wer Angehörigen die Zeit der Trauer erleichtern möchte, sollte rechtzeitig sein Testament machen und offen darüber reden. Den eigenen Tod gut vorzubereiten, kann Angehörigen den Umgang damit – zumindest organisatorisch – erleichtern, wenn es so weit ist.

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