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50 JAHRE EUROPÄISCHE MENSCHENRECHTSKONVENTIONIllusion Universalität

Mit einem Festakt wurde gestern in Rom das 50-jährige Bestehen der Europäischen Menschenrechtskonvention gefeiert – der wichtigsten Übereinkunft des 1949 gegründeten Europarates. Sie schützt die 800 Millionen Bürger der 41 Europaratsländer in ihren Grundrechten, und sie ist der weltweit einzige völkerrechtliche Vertrag, gegen dessen Verletzung Einzelpersonen vor einem Gericht klagen können.

Doch das öffentliche Interesse am gestrigen Ereignis war – anders als noch vor zwei Jahren – nur mäßig. Unter starker Beteiligung von Politikern, Medien und Nichtregierungsorganisationen wurde damals, im Dezember 1998, der 50. Geburtstag der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ begangen. Noch größer waren Interesse und Beteiligung an der Wiener Weltmenschenrechtskonferenz der UN im Juni 1993. Zum Ende dieser Konferenz unterschrieben immerhin 172 der damals 186 Mitgliedsländer den Satz: „Alle Menschenrechte sind universell gültig und unteilbar.“ Zudem beschloss die Konferenz, das Amt eines UN-Hochkommissars für Menschenrechte zu schaffen.

Nach über 40 Jahren Kaltem Krieg, während derer das Thema Menschenrechte zur Waffe im Kampf der Blöcke und Ideologien verkommen war, markierte die Wiener Konferenz einen erheblichen Fortschritt. Insbesonders das Bekenntnis aller Teilnehmerstaaten zur „Universalität aller Menschenrechte“ schuf große Hoffnungen. Als weiterer Meilenstein folgte schon bald die Bildung der UN-Kriegsverbrechertribunale zu Ex-Jugoslawien und Ruanda, der ersten derartigen Einrichtungen seit den Gerichtshöfen von Nürnberg und Tokio im Jahre 1945. Daraus erwuchs eine politische Dynamik, die nach vier Jahrzehnten ergebnisloser Expertendiskussionen schließlich im Sommer 1998 auf einer Konferenz in Rom zum Beschluss von 122 Staaten über ein Statut für einen ständigen Internationalen Strafgerichtshof (ICC) zur Verfolgung von künftigen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Kriegsverbrechen führte.

Doch spätestens bei der ICC-Konferenz in Rom begann auch die Ernüchterung, die inzwischen zu erheblichen Zweifeln an der universellen Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der Menschenrechte geführt hat. Die Weltmacht USA beharrte auf Ausnahmeregeln für ihre Staatsbürger und verweigerte, als die anderen Staaten diesem Ansinnen nicht zustimmten, die Unterschrift unter das ICC-Statut. Jetzt fühlten sich all jene – nicht nur im Propagandaapparat von Slobodan Milošević, sondern auch unter westeuopäischen Kritikern – bestätigt, die schon die Schaffung des UNO-Kriegsverbrechertribunals für Jugoslawien als selektiven Akt verurteilt hatten. Warum werden nicht auch UNO-Tribunale geschaffen zur Untersuchung vergangener Völkermord- und Kriegsverbrechen anderer Staaten – sei es der Amerikaner in Vietnam, der Russen in Afghanistan oder der Franzosen in Algerien? Diese immer wieder gestellte Frage ist schwer von der Hand zu weisen – zumal es bei Völkermord laut der Konvention von 1948 keine Verjährung gibt.

Der Luftkrieg der Nato gegen Jugoslawien bei gleichzeitiger Tatenlosigkeit zum Beispiel gegenüber den Menschenrechtsverletzungen der Türkei an den Kurden hat wie kein anderes Ereignis der letzten Jahre den Verdacht genährt, dass der Westen zwar die Universalität der Menschenrechte predigt, in der Praxis aber selektiv vorgeht. Dieser Verdacht unterminiert den Glauben an die Universalität der Menschenrechte. Verstärkt wird er in jüngster Zeit durch das windelweiche Verhalten Westeuropas gegenüber den fortgesetzten Kriegsverbrechen Russlands in Tschetschenien sowie durch die westliche Zurückhaltung angesichts des massiven Vorgehens israelischer Armee- und Polizeikräfte gegen die Palästinenser.

Eine weitere Dimension der Selektivität wird seit vielen Jahren zu Recht von den Ländern des Südens kritisiert, zunehmend aber auch von Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen im Norden: Die Industriestaaten interessieren sich fast ausschließlich für die Umsetzung der zivilen und politischen Freiheitsrechte. Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte – wozu für Abermillionen Bewohner dieser Erde das Recht gehört, nicht zu verhungern – wurde vom Norden bislang vernachlässigt. Die Globalisierung und die weltweite Handelsliberalisierung der letzten Jahre haben, anders als von ihren Befürwortern im Norden zunächst behauptet, bislang nicht zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechtslage im Süden geführt. Das wiederum dient zahlreichen undemokratischen Regimen dort als Vorwand, ihren Bürgern auch zivile und politische Freiheitsrechte weiter vorzuenthalten. ANDREAS ZUMACH

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