Illegalen Kunsthandel verhindern: Alles ist nationales Kulturgut
Strenges Kulturgutschutzgesetz, das auch für nicht-staatliche Einrichtungen gilt, fordert der Deutsche Kulturrat
Der Deutsche Kulturrat in Berlin hat gefordert, dass nicht nur die Kunstwerke und privaten Leihgaben in öffentlichen Museen unter das neue geplante Kulturgutschutzgesetz gestellt werden sollten. Zugleich müsse bei der Novellierung des Gesetzes auch an den Schutz von Sammlungen in „nicht-staatlichen“ Institutionen gedacht werden, betonte Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates in einer Stellungnahme am Wochenende. Zimmermann wies auch die Proteste gegen die Gesetzesinitiative der Bundesregierung zurück.
„Stiftungen wie zum Beispiel die Defa-Stiftung und Kirchen bewahren ebenfalls nationales Kulturgut auf.“ Daher müsse „klargestellt werden, dass auch diese Sammlungen vom Kulturgutschutzgesetz erfasst werden“, so Zimmermann. Insbesondere habe dies zu gelten, wenn die Einrichtungen öffentliche Zuwendungen erhielten.
Berliner Kirchen, Auktionshäuser, Firmen und Banken wie die Deutsche Bank oder Kulturstiftungen wie die Stiftung Brandenburger Tor im Max-Liebermann-Haus beherbergen zum Teil bedeutende Kunstsammlungen und -werke.
Um die von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) für 2016 anvisierte Verschärfung des Gesetzes gibt es heftigen Streit. Grütters strebt an, dass die Aus- und Einfuhr von wertvollen Kunstwerken aus und nach Deutschland weltweit und selbst innerhalb der EU grundsätzlich genehmigungspflichtig wird. Damit sollen nationale Kulturverluste und illegaler Kunsthandel verhindert werden.
Berliner Kunsthändler sind sauer
Künstler, Mäzene sowie Händler sehen hier Einschränkungen ihrer Interessen. So zog verärgert der Maler Georg Baselitz seine Leihgaben aus Museen zurück. Bernd Schultz vom Berliner Auktionshaus Villa Grisebach nannte das geplante Gesetz eine „Guillotine des deutschen Kunsthandels“. Zuletzt hatte der SAP-Mitbegründer Hasso Plattner damit gedroht, seine hochkarätige Bildersammlung nicht im Palais Barberini in Potsdam ausstellen, sondern die Leihgabe andernorts präsentieren zu wollen.
Dennoch wird aktuell die Liste der Unterstützer der neuen Regelung immer länger. Der Direktor des Vorderasiatischen Museums in Berlin, Markus Hilgert, hat jetzt die Kritik gegen die Novelle des Kulturgutschutzgesetzes zurückgewiesen. Angesichts des illegalen Handels mit antiken Kunstschätzen etwa aus den Kriegsgebieten des Nahen Ostens gehe der vorliegende Gesetzesentwurf in die richtige Richtung und greife endlich die Vorgaben der Unesco für Deutschland auf, sagte Hilgert.
Brandenburgs Kulturministerin Sabine Kunst (SPD) sprach sich am gestrigen Sonntag gleichfalls für einen größeren Kulturgutschutz aus. Den Kunsthandel sieht Kunst durch das geplante Gesetz nicht gefährdet.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nach dem Anschlag in Magdeburg
Rechtsextreme instrumentalisieren Gedenken
Anschlag in Magdeburg
„Eine Schockstarre, die bis jetzt anhält“
Bundestagswahl am 23. Februar
An der Wählerschaft vorbei
Anbrechender Wahlkampf
Eine Extraportion demokratischer Optimismus, bitte!
Exklusiv: RAF-Verdächtiger Garweg
Meldung aus dem Untergrund
Wirbel um KI von Apple
BBC kritisiert „Apple Intelligence“