Illegale Sex-Seiten im Internet: Einsatz gegen Kinderpornografie
Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) will erreichen, dass Kinderpornoseiten gesperrt werden - doch derartige Blockaden versprechen nur trügerische Sicherheit.
BERLIN taz In einer der größten Aktionen gegen Besitzer und Händler von Kinderpornografie haben Ermittler ihre bundesweiten Durchsuchungen abgeschlossen. Dabei stellten die Fahnder fest, dass bundesweit 12.750 Internetnutzer in den letzten zwei Jahren unerlaubt auf das Datenmaterial zugegriffen haben. Das teilte der Sprecher der leitenden Berliner Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Gegen sie wurden Ermittlungen wegen des "Vorwurfs des Sichverschaffens kinderpornografischen Materials" eingeleitet.
Die Ermittlungen hatten im Mai 2006 begonnen, als ein Berliner Internetdienstleister das LKA einschaltete. Er hatte kinderpornografische Dateien auf seinem Server gefunden. Dem Provider seien bei internen Prüfungen das große Datenvolumen und die erhebliche Anzahl von Benutzerzugriffen aufgefallen, teilte der Staatsanwaltschafts-Sprecher mit. Nachdem Ermittler die Daten ausgewertet hatten, durchsuchten sie Wohnungen und Büros von Verdächtigen. Bei der bisherigen Auswertung der beschlagnahmten Datenträger fanden die Ermittler in mehreren Fällen weiteres kinderpornografisches Material.
Familienministerin Ursula von der Leyen forderte am Donnerstag, Internetanbieter zu verpflichten, Seiten mit kinderpornografischen Inhalten zu sperren. Dazu soll das Telekommunikationsgesetz geändert werden. Ähnlich wie es die chinesische Regierung mit unliebsamen Websites macht, könnten auch in Deutschland bestimmte Seiten unzugänglich gemacht werden.
Die eigentlichen Inhalte zu löschen und die Urheber anzuklagen ist dagegen oft sehr schwer: Nur selten stehen die Server in Deutschland. Im Ausland sind sie außer Reichweite der deutschen Polizei. Markus Beckedahl, Gründer des Blogs Netzpolitik.org, hält Blockaden von Seiten für problematisch, zumal sie mit Anonymisierungstools leicht umgangen werden können. Er fürchtet um die Freiheit im Netz: "Wenn die Behörden feststellen, dass das Sperren nichts nützt, werden sie Anonymisierungstools vebieten", sagt er. Diesen Anfang einer Zensurinfrastruktur gelte es zu verhindern. Ein freiwilliges Verfahren sei wirkungsvoller: Internetnutzer können sich an bestimmte Hotlines wenden, falls sie gesetzeswidrige Inhalte im Netz entdecken. Auf der deutschen Seite internetbeschwerdestelle.de können verdächtige Websites gemeldet werden, ebenso beim internationalen Zusammenschluss der Hotlines, inhope.org.
"Wir sind skeptisch, dass es erfolgreich sein wird", sagte auch Christian Spahr, Sprecher des Bundesverbandes Informationswirtschaft Telekommunikation und neue Medien (Bitkom). Er forderte stattdessen eine engere internationale Zusammenarbeit der Polizeibehörden, um den Verfolgungsdruck zu erhöhen. Durch Blockaden könne es auch "Kollateralschäden" geben: Beim Sperren vermeintlich krimineller Homepages könnten auch legale Seiten blockiert werden. Oberstaatsanwalt Michael Stork wies darauf hin, dass die freie Verfügbarkeit eines kinder- oder jugendpornografischen Bildes im Internet nicht vor Strafe bis maximal zwei Jahre Freiheitsentzug schütze. Wenn beim Öffnen einer Internetseite Dateien automatisch temporär auf dem Rechner eines Nutzers gespeichert werden, werde dies bereits als Besitz verbotener Daten gewertet.
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