IS-Rückkehrer aus NRW: Zu langer Haft verurteilt
Er will nur zum Putzen und Kochen beim IS gewesen sein. Doch die Richter verhängen den islamistischen Terrorkämpfern mehrjährige Haftstrafen.
Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland wurde Mustafa C. zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Der Konvertit Sebastian B. soll aus dem gleichen Grund für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Laut Urteilsbegründung war er nur für einen kurzen Zeitraum von drei Monaten Teil der Terrormiliz gewesen. Die Bundesanwaltschaft hatte für ihn fünfeinhalb Jahre Haft gefordert, für den Mustafa C. siebeneinhalb Jahre Haft.
Nachdem beide in NRW in die salafistische Szene geraten waren, hatten sich die Angeklagten nach Ansicht der Richter 2013 in Syrien für den Terrorkampf in einem Dschihadisten-Camp ausbilden lassen. Danach wurden sie laut Urteil Teil einer deutschen Kampfgruppe, Mustafa C. wurde zeitweise sogar stellvertretender Anführer.
Beide Angeklagten hatten sich im Laufe des Prozesses vom IS distanziert und Teilgeständnisse abgelegt. Mustafa C. gab dabei an, lediglich gekocht und geputzt zu haben. Das hielt der Senat ebenso für nicht erwiesen wie einen Vorwurf der Staatsanwaltschaft, wonach sich Sebastian B. auf eine Liste potenzieller Selbstmordattentäter eingetragen haben soll.
Erst im vergangenen März wurde ein IS-Terrorist, der Teil der „Lohberger Brigade“ aus Dinslaken war, am OLG Düsseldorf zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Im Oktober 2015 hatte das OLG einen 22-jährigen Mann als IS-Terroristen zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Ende 2015 wurden zwei Wolfsburger IS-Rückkehrer in Celle zu vier Jahren und drei Monaten in einem Fall und drei Jahren Haft im zweiten verurteilt. Gegen die Urteile wurde Revision eingelegt. 2014 wurde in Frankfurt ein Schüler, der für den IS in Syrien kämpfte, zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.
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