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IS-Rückkehrer aus NRWZu langer Haft verurteilt

Er will nur zum Putzen und Kochen beim IS gewesen sein. Doch die Richter verhängen den islamistischen Terrorkämpfern mehrjährige Haftstrafen.

Eine Reihe von Prozessen: Im Oktober 2015 hatte das OLG einen 22-jährigen Mann als IS-Terroristen zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt Foto: dpa

Düsseldorf dpa | Zwei islamistische Kämpfer aus Mönchengladbach und Herford sind in Düsseldorf zu mehreren Jahren Haft verurteilt worden. Für die Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf stand am Freitag fest, dass die beiden 28-Jährigen als Mitglieder der späteren Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien bei mindestens einer Militäroperation dabei waren.

Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland wurde Mustafa C. zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Der Konvertit Sebastian B. soll aus dem gleichen Grund für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Laut Urteilsbegründung war er nur für einen kurzen Zeitraum von drei Monaten Teil der Terrormiliz gewesen. Die Bundesanwaltschaft hatte für ihn fünfeinhalb Jahre Haft gefordert, für den Mustafa C. siebeneinhalb Jahre Haft.

Nachdem beide in NRW in die salafistische Szene geraten waren, hatten sich die Angeklagten nach Ansicht der Richter 2013 in Syrien für den Terrorkampf in einem Dschihadisten-Camp ausbilden lassen. Danach wurden sie laut Urteil Teil einer deutschen Kampfgruppe, Mustafa C. wurde zeitweise sogar stellvertretender Anführer.

Beide Angeklagten hatten sich im Laufe des Prozesses vom IS distanziert und Teilgeständnisse abgelegt. Mustafa C. gab dabei an, lediglich gekocht und geputzt zu haben. Das hielt der Senat ebenso für nicht erwiesen wie einen Vorwurf der Staatsanwaltschaft, wonach sich Sebastian B. auf eine Liste potenzieller Selbstmordattentäter eingetragen haben soll.

Erst im vergangenen März wurde ein IS-Terrorist, der Teil der „Lohberger Brigade“ aus Dinslaken war, am OLG Düsseldorf zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Im Oktober 2015 hatte das OLG einen 22-jährigen Mann als IS-Terroristen zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Ende 2015 wurden zwei Wolfsburger IS-Rückkehrer in Celle zu vier Jahren und drei Monaten in einem Fall und drei Jahren Haft im zweiten verurteilt. Gegen die Urteile wurde Revision eingelegt. 2014 wurde in Frankfurt ein Schüler, der für den IS in Syrien kämpfte, zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

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7 Kommentare

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  • Nach diesen Urteilen, wenn es keinen Weg mehr zurueck gibt, wer wird dann beim IS noch aussteigen wollen?

    • @Blauer Apfel:

      Darum gehts doch gar nicht. Buchalter und Wächter die sich in den letzten 70 Jahren nichts zuschulden haben kommen lassen und teils in den Gerichtssaal getragen werden mußte, sind ja auch angeklagt und verurteilt worden.

       

      Für diese Leute - für die es tatsächlich keinen Weg zurück gibt - sind diese Haftstrafen entweder viel zu gering oder auch zu hoch.

      Zurückführen und freilassen in Syrien wäre doch eventuell viel besser.

      Jedenfalls dürfte es im Gefängnis wesentlich gemütlicher sein als dort im Bombenhagel.

    • @Blauer Apfel:

      Was macht diese Terrororganisation noch einmal: Morden, Vergewaltigen, Foltern usw. Daran wollten diese Herren teilhaben. Was soll man ihnen geben, wenn Sie wieder aussteigen wollen - ein Eigenheim? Einen Job bei der Bewachung von Flüchtlingsheimen, oder bei der Abfertigung am Flughafen?

    • @Blauer Apfel:

      Genau das ging mir gerade auch durch den Kopf... Der Artikel sagt nichts bezüglich einer Einschätzung des Gerichts, was eine möglichde konkrete Gefährdung betrifft, die von den Beiden ausgehen könnte. Für mich die einzig mögliche Grundlage, auf der ich soetwas wie "Verständnis" für eine solche Verurteilung enwickeln könnte.

       

      Sollten sich die beiden dagegen wiklich glaubhaft vom IS "distanziert" haben, muss man ihnen doch eher eine echte Chance eröffnen in dieser Gesellschaft (wieder) anzukommen (denn man so will---im Sinne vermeintlicher chistlischer Werte---dem bieblischen Gleichnis entsprechend).

      So wie hier geschehen wird das wohl kaum gelingen.

      • 6G
        65572 (Profil gelöscht)
        @Wwpkmalo:

        Vermutlich wäre das Urteil anders ausgefallen, wenn sich die ISler vor der Entdeckung gestellt und vom IS distanziert hätten. Dies während eines Prozesses zu tun ist eine wohlfeile Übung.

  • Na, da sind WIR aber noch mal gut davon gekommen, wir, die wir in den 60ern zu Nahkämpfern in speziellen Camps ausgebildet wurden: "Wenn im Nahkampf mit dem IWAN die Munition ausgeht, einfach angeschärften Klappspaten..." Weitere Details spare ich mir, damit mir nicht schlecht wird. Der Name unseres Spezial-Camps: PzGrenBrig4 - Schulungsdauer 18 Mon. Fertigkeiten fürs ganze Leben, z. B. für den Einsatz im Schrebergarten...

    • @Gion :

      Nur gut, daß wir nicht, wie unsere eidgenössischen Kameraden den Chlepfschyt* bzw. den Charscht* mit nach Hause bekamen:

      ............................................................ http://www.nzz.ch/selbstmorde-schusswaffen-schweiz-armeewaffen-1.8998436

      .........................................................

      *berndtsch./schweizerdtsch. für: "Gewehr" - auch für: "unattraktive, zänkische Frau" (...) und "Holz zum Anfeuern". Und das "schweizweit"...