IS-Prozesse in Nord- und Ostsyrien: Am Ort ihres Verbrechens
Die Selbstverwaltung in Nord- und Ostsyrien strebt Prozesse gegen ausländische IS-Täter an. Die Herkunftsländer haben ihre Pflicht versäumt.
D er vereitelte Anschlag auf die Regenbogenparade in Wien Anfang des Monats erinnert daran, dass der sogenannte Islamische Staat (IS) weiter existiert und unverändert eine ernsthafte Bedrohung darstellt. Seit 2019, als der IS in Syrien besiegt wurde, leben in den Lagern und Gefängnissen Nord- und Ostsyriens mehr als 60.000 Mitglieder und Angehörige des IS, darunter auch knapp 2.000 ausländische Kämpfer.
Die unter dem kurdischen Namen Rojava bekannte Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien, kurz AANES, mit einer mehrheitlich kurdischen Bevölkerung, fordert seit Jahren, dass die Herkunftsländer der Kämpfer, darunter Deutschland, ihre Staatsbürger zurückholen und strafrechtlich verfolgen. Doch abgesehen von der Rückführung einiger Frauen und Kinder ist bislang wenig passiert.
Mitte Juni erklärte nun die AANES, die mutmaßlichen IS-Terroristen mit ausländischer Staatsbürgerschaft selbst vor Gericht zu stellen. Jemand muss für Gerechtigkeit und die Gewährleistung von Sicherheit und Frieden sorgen. Das Versäumnis der Herkunftsstaaten, die mutmaßlichen Terroristen selbst strafrechtlich zu verfolgen, hat bereits zu sicherheitspolitischen Problemen geführt. In den Lagern und Gefängnissen kommt es wiederholt zu Aufständen und Ausbruchsversuchen.
Die ersten Prozesse sollen in der symbolisch wichtigen Stadt Kobane stattfinden, wo 2014 in erster Linie kurdische Truppen vor den Augen der Weltöffentlichkeit Widerstand gegen den IS leisteten. Die Verfahren sollen öffentlich, fair und transparent sein. Die AANES hat die betreffenden Herkunftsländer, die Vereinten Nationen, NGOs und die Medien eingeladen, den Prozessen beizuwohnen. Außerdem ist man auch weiterhin für die Einrichtung eines internationalen Tribunals offen.
ist syrischer Politiker und lebt seit 2014 in Deutschland. Von 2018 bis bis 2020 hat er die Selbstverwaltung Nord- und Ostsyriens in Berlin vertreten. Er ist Autor und analysiert die syrische und türkische Politik.
Gerechtigkeit für Opfer und Täter
Eine juristische Aufarbeitung ist zweifellos auch im Interesse der Weltgemeinschaft. Der Terror des IS ist ein globales Problem. Zahlreiche Drahtzieher terroristischer Anschläge sind vermutlich in Nord- und Ostsyrien inhaftiert. Die internationale Gemeinschaft wäre also gut beraten, ihrer Pflicht nachzukommen und die nun angekündigten Prozesse zumindest zu unterstützen.
Die Mitgliedstaaten der EU scheinen indes noch nicht einmal in der Lage zu sein, angemessen darüber zu diskutieren. Vielmehr scheint es, als wolle man das Problem aussitzen. Die USA wiederum forderten zwar die Länder der Welt dazu auf, ihre jeweiligen Staatsbürger zurückzuholen, weigerten sich aber selbst hartnäckig, US-Bürger zu repatriieren. Diese Doppelmoral muss ein Ende haben.
Der Status quo ist nicht nur gefährlich. Es geht auch um eine lückenlose Aufklärung von Terroranschlägen in den eigenen Ländern. Und schließlich um Gerechtigkeit: Die Opfer des IS-Terrors warten darauf, dass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden. Umgekehrt haben die mutmaßlichen IS-Mitglieder selbst – trotz allem – ein Anrecht auf ein Gerichtsverfahren unter fairen Bedingungen.
Bei ihrer Entscheidung, über Verbrechen auf eigenem Boden zu richten, war für die AANES ein wesentlicher Faktor, dass hier belastbares Beweismaterial und vor allem Zeugen, wie Überlebende der IS-Verbrechen, verfügbar sind. Die Bewohner und Kämpfer der Region haben große Opferbereitschaft im Kampf gegen den IS gezeigt. Es ist nur folgerichtig, dass die Prozesse vor Ort stattfinden.
Internationale Finanzierungshilfe
Die AANES wird die Prozesse gemäß eigener Gesetze zum Terrorismus führen, jedoch die geltenden internationalen Menschenrechtsstandards dabei achten. Die Todesstrafe ist, wie in der Verfassung der AANES verankert, untersagt. Die Prozesse werden große finanzielle, logistische und rechtliche Ressourcen erfordern. Der AANES fehlt es aktuell noch an Kapazitäten, diese Prozesse ohne internationale Unterstützung zu stemmen.
Die Mitgliedstaaten der EU sollten der AANES daher im Einklang mit geltendem internationalem Recht die nötige Unterstützung gewähren und mit ihr zusammenarbeiten. Beispielsweise könnte bei der Ausbildung von Richtern und nötigem Gerichtspersonal geholfen werden. Daneben muss angesichts der Gefahren für die Sicherheit aller Prozessbeteiligten gesorgt werden.
Beobachter der Herkunftsstaaten sollten vertreten sein, um bei der Aufklärung zu helfen und die eigenen Justizbehörden auf etwaige spätere Prozesse im Heimatland vorzubereiten. Schließlich muss die internationale Gemeinschaft auch den zuletzt intensivierten Angriffen der Türkei auf Nord- und Ostsyrien Einhalt gebieten, die sich gegen dieses Vorhaben positioniert und dieses gefährdet haben.
Es bleibt die Frage, was passiert, wenn die in den nun beginnenden Prozessen verhängten Strafen verbüßt sind und die Täter nach ihrer Entlassung vor der Frage stehen, wohin. Spätestens dann wird man sich die Frage nach einer Rehabilitierung stellen müssen. Schon jetzt stellen die überfüllten und vernachlässigten Gefängnisse und Lager einen Hotspot der Radikalisierung dar. Die humanitären Bedingungen sind miserabel. Vor allem Frauen und Kinder bleiben ihrem eigenen Schicksal überlassen.
In diesen Lagern wächst derzeit eine neue Generation an, die nichts anderes als die radikale Ideologie des IS und die umgebenden Mauern gesehen hat. Die AANES allein ist nicht in der Lage, dieses Problem zu überwinden. Eine Rehabilitierung ehemaliger IS-Mitglieder wird ohne Unterstützung der internationalen Gemeinschaft nicht funktionieren.
Es scheint, als sei man sich der Gefahr, die von den Lagern und Gefängnissen in Nord- und Ostsyrien ausgeht, nicht bewusst. Wenn die internationale Gemeinschaft das Problem weiter ignoriert, drohen besonders in Europa weitere Terroranschläge. Der vereitelte Anschlag in Wien sollte ein Weckruf sein.
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