INKLUSION: Wirkungslose Vereinbarung
Der Martinsclub bezahlt trotz einer Dienstvereinbarung zwischen Senatorin für Bildung und Personalrat der Schulen seine SchulassistentInnen untertariflich.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit auch bei unterschiedlichen Beschäftigungsträgern – eigentlich sollte das für die pädagogischen MitarbeiterInnen an Bremer Schulen seit Februar 2011 gelten. Denn damals hat die Bildungssenatorin eine Dienstvereinbarung mit dem Personalrat Schulen getroffen, nach der sämtliche pädagogische MitarbeiterInnen externer Beschäftigungsträger für „nichtunterrichtende“ Betreuung von SchülerInnen „entsprechend oder gleichwertig“ dem Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TV-L) bezahlt werden sollen. Das betrifft den Martinsclub, den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), das Deutsche Rote Kreuz (DRK) oder die Hans-Wendt-Stiftung. Umgesetzt wird die Vereinbarung jedoch im Bereich der SchulassistentInnen bis heute nicht.
„Damals“, sagt Matthias Wagner, Betriebsratsvorsitzender des ASB Bremen, „hat die Senatorin angekündigt, Träger nicht weiter zu beschäftigen, die sich nicht an die Vereinbarung halten.“ Beim ASB, sagt er, würde der TV-L umgesetzt: „Das war auch schon vor der Vereinbarung der Fall, insofern hat uns das gar nicht betroffen.“ Auch die MitarbeiterInnen des DRK werden korrekt vergütet, „aber wir haben davon gehört, dass das nicht überall so ist“, sagt Dirk Braun, Betriebsratsvorsitzender des Bremer DRK. „Andererseits weiß man ja auch nicht, was ’entsprechend‘ oder ’gleichwertig‘ in der Dienstvereinbarung überhaupt bedeuten soll – wenn zum Beispiel der Martinsclub einen eigenen Tarif hat, dann ist das ja vielleicht schon ’entsprechend‘.“
Ver.di-Fachsekretär Uwe Schmid sagt: „Der Martinsclub hat gar keinen Tarif – ein solcher muss zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeber geschlossen werden, und das ist bisher nicht geschehen.“ Dagegen steht, was die Bildungsbehörde auf Anfrage der taz sagt: „Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit hat den Tarifvertrag des Martinsclubs analysiert und als mit den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes in der Gesamtbetrachtung gleichwertig bewertet.“ Für sie existiert also ein Tarifvertrag, der zwar nicht entsprechend, aber immerhin „gleichwertig“ sein soll. Michael Huesmann, Sprecher der Bildungsbehörde, erläutert: „Mit Sonderzahlungen und Prämien kommen die Angestellten des Martinsclub unterm Strich auf eine gleichwertige Vergütung.“
Dem widerspricht Schmid: „Ich frage mich, was damit gemeint ist – die Schulassistenten des Martinsclub erhalten weder Urlaubs- noch Weihnachtsgeld, geschweige denn eine betriebliche Altersvorsorge.“ Das Einstiegsgehalt der knapp 400 AssistentInnen entspreche zwar korrekterweise der Stufe eins der TV-L-Tabelle, „aber dabei bleibt es auch, denn während Angestellte im öffentlichen Dienst mit der Anzahl ihrer Beschäftigungsjahre in den Tarifstufen hochklettern, geschieht das beim Martinsclub nicht“. In der Konsequenz bedeute das nach fünfzehn Dienstjahren Gehaltseinbußen von 600 Euro im Monat.
Davon weiß man bei der Bildungsbehörde nichts: „Ich kann Ihnen nur sagen“, so Huesmann, „dass der Tarifvertrag für gleichwertig befunden wurde.“ Außerdem lägen wegen einer möglichen Nicht-Einhaltung der Dienstvereinbarung bis heute keine Beschwerden des Personalrats Schulen vor.
Der hat am Donnerstag eine Sitzung. „Da werden wir das thematisieren“, sagt Petra Lichtenberg vom Personalrat Schulen. Der Betriebsrat des Martinsclub möchte sich dazu nicht äußern.
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