Human remains in Berlin: Repatriierung als Menschenrecht
Über die human remains aus Kolonialzeiten in Berlin ist wenig bekannt, sagt ein Gutachten. Weitere Forschung müsse zügige Rückgaben zum Ziel haben.
Das am Dienstag vorgestellte wissenschaftliche Gutachten „We want them back“ zum Bestand menschlicher Überreste aus kolonialen Kontexten in Berlin gibt erstmals einen Überblick über die Lage. Veranlasst wurde es von der beim Verein Decolonize Berlin angesiedelten „Koordinierungsstelle für ein gesamtstädtisches Aufarbeitungskonzept zu Berlins kolonialer Vergangenheit“. Sie wurde vom Senat beauftragt, Berlins Kolonialgeschichte zu erforschen und ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu bringen.
Laut dem Gutachten gibt es mehr als 5.958 menschliche Gebeine aus kolonialen Kontexten in Institutionen im Raum Berlin. Genau könne man es nicht sagen, erklärte die Verfasserin, die Ethnologin Isabelle Reimann von der Huboldt-Universität. Auch deswegen, weil die private Berliner Gesellschaft für Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte, bei der sich die Rudolf-Virchow-Sammlung mit Knochen von rund 3.500 Individuen befindet, eine Auskunft verweigert habe. Hinzurechnen müsste man wohl auch die 16.000 Knochenfragmente aus Grabungen am ehemaligen Kaiser-Wilhelm-Institut für Anthropologie.
Reimann betonte, nur bei einem „Bruchteil“ der human remains habe Provinienzforschung stattgefunden, sodass die Namen der Toten oder wenigstens Herkunftskontexte zugeordnet werden könnten. Die Sammlungen hätten oft erklärt, dafür fehle es ihnen an Geld und/oder Expertise. Es gebe bislang auch kaum Kontakte der Berliner Institutionen zu Herkunftsgesellschaften, um Rückgaben einzuleiten.
Nachfahr*innen sollen mitreden
Für die weitere Provinienzforschung fordert Reimann die Einrichtung eines „advisory board“ aus Repatriierungspraktiker*innen und Nachfahr*innen. Diese sollten die Sammlungen beraten und „an grundlegenden Entscheidungen ihre Vorfahren betreffend beteiligt“ werden. Ziel aller weiteren – möglichst institutionenübergreifenden – Forschung müsse sein, mehr Transparenz zu schaffen, um zügige Repatriierungen zu ermöglichen. Reimann: „Den Nachfahren muss es so einfach wie möglich gemacht werden, ihre Vorfahren angemessen zu bestatten und ihnen ein würdevolles Andenken zukommen zu lassen.“
Dazu sei Deutschland sogar verpflichtet, betonte Sarah Imani, Rechtsberaterin am European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), die am Dienstag einen Bericht zu Rechtsfragen in diesem Zusammenhang vorstellte: „Die Repatriierung von ancestral human remains ist ein Menschen- und Grundrecht.“
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