Hürden beim Ehegattennachzug: EU-Kommission gegen Deutschtests

Die EU sieht bei den deutschen Kriterien zum Ehegattennachzug einen Verstoß gegen ihre Richtlinien. Und geht dagegen vor.

Schön geheiratet – die Probleme mit dem Deutschtest kommen dann noch. Bild: dpa

BERLIN taz | Deutschland verstößt mit seinen Sprachtests beim Ehegattennachzug gegen EU-Recht. Dieser Auffassung ist die EU-Kommission und hat deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken hervor, die der taz vorliegt.

Seit August 2007 bekommen nachziehende Ehegatten nur noch dann eine deutsche Aufenthaltserlaubnis, wenn sie sich „zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen“ können. Dies muss vor der Abreise durch einen Sprachtest nachgewiesen werden. Betroffen sind von der Regelung vor allem Türken, Russen und Kosovaren. Für EU-Staatsangehörige, US-Amerikaner und Bürger aus vielen anderen Industriestaaten gilt die Deutschpflicht nicht.

Nach Auffassung der EU-Kommission verstoßen solche Sprachtests gegen die EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung. Die Richtlinie versucht, den Nachzug von Ehegatten und anderen Familienangehörigen zu erleichtern. Ein Test, der bei schlechten Ergebnissen zur Verweigerung des Nachzugsrechts führen kann, verletze diese Richtlinie.

Die EU-Kommission hat daher die deutsche Regierung förmlich zur Stellungnahme aufgefordert. Das ist der erste Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens. Die Bundesregierung hat demgegenüber angekündigt, dass sie die Sprachtests beibehalten will. Sie beruft sich auf einen Passus der EU-Richtlinie, wonach der Staat von Zuwanderern „Integrationsmaßnahmen“ verlangen kann.

Am Ende wohl gefragt: Der europäische Gerichtshof

Am Ende muss wohl der Europäische Gerichtshof entscheiden, ob die Sprachprüfungen zulässig sind oder nicht. Die Bundesregierung ging bisher offensichtlich davon aus, dass sie beim EuGH wenig Chancen hat. Jedenfalls hat sie in mehreren Streitfällen den Nachzug auch bei gescheitertem Sprachtest gewährt, um eine Vorlage an den EuGH zu vermeiden.

Nach einer aktuellen Statistik der Bundesregierung fielen 2012 immerhin 34 Prozent der nachzugswilligen Eheleute beim Deutschtest durch. In Ländern wie Bangladesh und Kosovo liegt die Misserfolgsquote sogar bei 54 und 53 Prozent. Insgesamt nahmen 2012 rund 28.000 Ehegatten an solchen Sprachtests teil, wobei fast 10.000 Personen der Nachzug zum Partner wegen mangelnder Deutschkenntnisse verwehrt wurde.

„Hinter diesen Zahlen steckt das unermessliche Leid derer, die trotz aller Bemühungen an den Sprachanforderungen scheitern und von den Menschen getrennt werden, die sie lieben“, kritisiert Sevim Dagdelen, die integrationspolitische Sprecherin der Linken. Sie fordert deshalb, die Sprachhürden beim Ehegattennachzug sofort abzuschaffen und nicht auf eine Entscheidung des EuGH zu warten. Es sei ein Skandal, das Zusammenleben von Ehepartnern zu verhindern.

Das Bundesverwaltungsgericht hat im September 2012 immerhin bereits entschieden, dass beim Nachzug zu einem deutschen Staatsangehörigen niedrigere Anforderungen bestehen als beim Nachzug zu einem in Deutschland lebenden Ausländer. Im ersten Fall soll von einem erfolgreichen Sprachtest abgesehen werden können, wenn Bemühungen um den Spracherwerb (…) nicht möglich, nicht zumutbar oder innerhalb eines Jahres nicht erfolgreich sind.

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