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Hongkong gegen HanfproduktCBD-Verbot tritt in Kraft

Die chinesische Sonderverwaltungszone klassifiziert CBD als gefährliche Droge. Besitz, Handel und Produktion werden ab dem 1. Februar harsch bestraft.

Besitz und Vertrieb des aus der Cannabispflanze gewonnene Cannabidiol ist in Hongkong ab sofort verboten Foto: Herwig Czizek/imago

Hongkong ap | In Hongkong ist am Mittwoch ein Verbot des Hanfprodukts CBD in Kraft getreten. Für den Besitz, Handel oder die Produktion fallen damit harsche Strafen an. Unternehmen in dem Bereich sind gezwungen, zu schließen, oder ihr Geschäft umzustellen. Die Zollbehörden in der chinesischen Stadt und Sonderverwaltungszone hatten jüngst daran erinnert, dass CBD von Anfang Februar an als gefährliche Droge angesehen werde und gesetzlich entsprechend eingestuft sei.

Befürworter sagen, das aus der Cannabispflanze gewonnene CBD – Cannabidiol – könne eine Reihe von Beschwerden, etwa Angstgefühle, lindern und sorge anders als sein berühmterer „Cousin“ THC – der berauschende Cannabis-Wirkstoff Tetrahydrocannabinol – bei Benutzern nicht für das sogenannte High. THC war in Hongkong bereits zuvor illegal. Das nichtpsychoaktive CBD durfte dagegen bislang gehandelt werden. Bars und Geschäfte boten entsprechende Produkte an.

Für das CBD-Verbot entschieden sich die Behörden bereits im vergangenen Jahr. Einwohner bekamen ab dem 27. Oktober drei Monate Zeit, um sich ihrer CBD-Produkte in speziellen Boxen zu entledigen, die in der Stadt aufgestellt wurden.

Der Import, Export oder die Herstellung von CBD kann dann mit einer bis zu lebenslangen Gefängnisstrafe und Strafzahlungen bis fünf Millionen Hongkong-Dollar (rund 590.000 Euro) geahndet werden. Der Besitz kann mit einer Gefängnisstrafe von bis zu sieben Jahren bestraft werden sowie mit Geldstrafen bis zu umgerechnet fast 120.000 Euro.

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