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Höchststrafe für 52-jährigen TäterLebenslänglich für Mord im Jobcenter

Der Mord an einer Mitarbeiterin des Jobcenters in Neuss löste vor einen halben Jahr Entsetzen aus. Nun wurde der Täter zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Seit der Tat im Neusser Jobcenter wurden die Sicherheitsmaßnahmen in den Behörden auf den Prüfstand gestellt und vielerorts verschärft. Bild: dpa

DÜSSELDORF dpa | Der Messerstecher aus dem Jobcenter von Neuss ist als Mörder zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der 52 Jahre alte Arbeitslose habe heimtückisch gehandelt, als er vor einem halben Jahr im Büro seiner Sachbearbeiterin plötzlich ein Messer gezückt und die 32-Jährige angegriffen habe, befand das Düsseldorfer Landgericht am Freitag. Die Verteidiger kündigten an, gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.

Der Arbeitslose war mit zwei Messern in der Behörde aufgetaucht, weil er ihr unterstellte, seine persönlichen Daten zu missbrauchen. Er habe eine Datenschutzerklärung missverstanden und fälschlich mit illegalem Datenhandel in Zusammenhang gebracht, über den er einen Fernsehbeitrag gesehen hatte. Dann habe er die Urheber des vermeintlichen Datenhandels „zur Verantwortung ziehen“ wollen.

Einer der vier Stiche hatte den Rumpf der 32 Jahre alten Mutter vollständig durchbohrt. Wer derart zusteche, nehme den Tod des Opfers zumindest „billigend in Kauf“, so das Gericht. Die Bluttat in dem Jobcenter löste damals bundesweit Entsetzen aus. Die Sicherheitsmaßnahmen in den Behörden wurden auf den Prüfstand gestellt und vielerorts verschärft.

Die Entscheidung entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Anwälte von Eltern, Ehemann und Sohn des Opfers hatten als Nebenkläger ebenfalls die Höchststrafe beantragt. Die Verteidiger hatten die Tat als Körperverletzung mit Todesfolge oder allenfalls als Totschlag gewertet. In beiden Fällen wären 15 Jahre Haft die Höchststrafe. Der Angeklagte hatte die Bluttat zwar gestanden, aber eine Tötungsabsicht vehement bestritten.

Der Angeklagte hatte berichtet, dass er in seiner marokkanischen Heimat erst mit 16 Jahren eine richtige Schule besucht habe und das auch nur drei Jahre lang. Ein Sachverständiger hatte dem Angeklagten eine deutlich verminderte Intelligenz mit einem IQ von 75 attestiert. Hinweise auf eine verminderte Schuldfähigkeit wegen einer psychischen Störung hatten die Gutachter nicht feststellen können.

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3 Kommentare

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  • I
    ilmtalkelly

    Ich frage mich aufgrund solcher Vorfälle, ob ein Mörder überhaupt als psych. gesund angesehen werden kann, bedarf es doch einer krankhaften Störung und Realitätsverlust, einen Menschen zu töten.

     

    Anderseits ist die Bühne SGB II auch als krank zu diagnostizieren.

  • L
    Luise

    Die Strafe ist noch zu milde! Er hat vorsätzlich gemordet. Hat einfach seinen Wutanfall ausgelebt, so sind sie eben, diese Sorte Menschen.

    Mein Beileid der Familie von der jungen Mutter!

  • E
    Eulenspiegel

    Für "Ehrenmord" gibt,s nicht so viel.Für Ausraster umso mehr. Es heißt:das System zu schützen-,nicht den Menschen an sich. Eingesperrt gehören die,die ein Hartz IV geschaffen haben, bei dem sich die Job-Center wegen leerer Kommunenkassen oft nicht an die Regeln halten. Würde man hier nicht alles aufnehmen,dann könnten die Jobmitarbeiter auch eher die Regeln einhalten und brauchten weniger angst zu haben, dass sie ihren Job verlieren,nur weil sie ihre Arbeit korrekt erledigen.Wir leben in einem Zeitalter der dummen Politik. Was sagte doch damals dieser "Superminister" Clement? ,,Keiner braucht angst zu haben,dass er durch Hartz IV seine Wohnung verliert!" Und wie viele haben ihre Wohnung verloren? Das ist nur ein Beispiel von vielen.