Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger: Über eine Million Strafen verhängt
Die Arbeitsagenturen haben im letzten Jahr 1,025 Millionen Sanktionen gegen Arbeitslose ausgesprochen. Der Höchstwert geht auf gestiegene Meldeversäumnisse zurück.
BERLIN rtr | Die Arbeitsagenturen haben im vergangenen Jahr so viele Sanktionen gegen Langzeitarbeitslose in der Hartz-IV-Grundsicherung verhängt wie nie zuvor. Der Anstieg um elf Prozent auf über eine Million Strafen geht nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) allein auf eine Zunahme der Meldeversäumnisse zurück. Dies hänge mit der guten Arbeitsmarktlage und der intensiveren Betreuung zusammen, erklärte die BA am Mittwoch.
Im gesamten Jahr wurden demnach 1,025 Millionen Sanktionen ausgesprochen. Diese können von einer Kürzung des Arbeitslosengeldes II bis hin zur völligen Streichung der Zahlung reichen. Die Behörde warnte vor einer vorschnellen Interpretation. „Gemessen an der Gesamtzahl der Leistungsberechtigten haben die Jobcenter nur wenige Menschen sanktioniert“, sagte BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt.
Im Jahresdurchschnitt war bei einer Sanktionsquote von 3,4 Prozent etwa jeder 30. mit einer Strafe belegt. Zurückzuführen sei der Anstieg der Sanktionen auf die gute Lage auf dem Arbeitsmarkt und eine intensivere Betreuung in den Jobcentern. „Wenn wir den Menschen mehr Angebote machen können, nehmen auch die Meldeversäumnisse zu“, erklärte Alt.
Die Zahl der Hartz-IV-Bezieher, die zu einem Termin im Jobcenter nicht erschienen, stieg um rund 106.000 auf 697.000 Fälle. Die Meldeversäumnisse machen rund 70 Prozent aller Sanktionsgründe aus. Die Strafen etwa wegen der Weigerung, eine Arbeit aufzunehmen oder eine Qualifizierung fortzusetzen, gingen um 3000 auf 137.600 zurück.
Sanktionen seien immer das letzte Mittel, sagte Alt. Die geringe Sanktionsquote zeige, „dass die Spielregeln von der deutlichen Mehrheit der Kunden akzeptiert werden“. Es dürfe nicht vergessen werden, dass die Grundsicherung von Steuerzahlern finanziert werde, „also auch von der Kassiererin, dem Dachdecker oder der Altenpflegerin“.
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