Hintergrund "Visa-Warndatei": Ein alter Wunsch der CDU
Schon lange möchte die Union verdächtige Einlader registrieren. Doch die aktuellen Pläne der Regierung gehen weit über frühere Initiativen der CDU/CSU hinaus.
BERLIN taz Über die Einrichtung von Visa-Warndateien wird schon seit über zehn Jahren diskutiert. Doch bisher scheiterten entsprechende Pläne meist an politischem Widerstand. Die ersten Versuche unternahm die CDU bereits 1997 und 1999, konnte aber keine Mehrheit finden.
Richtig angefacht wurde die Diskussion um die "Viel-Einlader" durch ein Urteil des Landgerichts Köln im Jahr 2004. Dieses sah es als strafmildernd, dass die "banden- und gewerbsmäßige Schleusung von Ausländern durch eine fehlende Datei der Viel-Einlader begünstigt wurde."
Bald darauf kam es zur sogenannten Visa-Affäre, in dessen Verlauf dem Auswärtigen Amt vorgeworfen wurde, es habe die deutschen Konsulate im Ausland zu einer großzügigen Erteilung von Visa angehalten. Kritisiert wurde auch, dass die Speicherung von Daten der Einlader generell untersagt worden war. Die Mitarbeiter der Konsulate mussten sich auf ihr Gedächtnis verlassen, um etwa Männer zu identifizieren, die ständig Thailänderinnen und oft mehrere gleichzeitig nach Deutschland einluden.
Infolge der Visa-Affäre kam es zu einem Einvernehmen darüber, eine Warndatei einzurichten. Doch die Bundesregierung - anfangs die rot-grüne, später die schwarz-rote - versuchte, eine derartige Datei auf europäischer Ebene zu installieren. Schließlich erlaubt das Visum eines EU-Staates die freien Reise in der ganzen EU. Nachdem das Europäische Parlament jedoch die weitgehenden deutschen Pläne abgelehnt hat, soll nun doch eine deutsche Datei geschaffen werden.
Die aktuellen Pläne der Koalition gehen sogar über einen Gesetzentwurf der CDU/CSU vom April 2005 hinaus. Damals wollte die Union in einer "Warndatei" nur konkrete Missbrauchsfälle dokumentiert wissen, aber nicht jede Einladung. Auch in der Koalitionsvereinbarung war nur von einer "Warndatei" die Rede, nicht von einer "Viel-Einlader-Datei".
Seit zwei Jahren können die Auslandsvertretungen örtliche Dateien über Viel-Einlader einrichten. Seit diesem Jahr dürfen die Botschaften ihre Einlader-Daten auch "im Einzelfall" untereinander austauschen. Die neue Datei soll einheitlich ausfallen und beim Ausländerzentralregister angesiedelt werden.
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