Hilflos gegen Neonazis: „Die Polizei macht nichts!“
Was tut man, wenn nebenan Neonazis wohnen? Die Polizei sagt: Straftaten anzeigen. Nach eine Körperverletzung in Bremen-Walle wurde trotzdem nicht ermittelt.
Neonazis in der Nachbarschaft gibt es nicht oft in Bremen-Walle. Der Stadtteil ist durch Einwanderung geprägt, arm und großstädtisch-liberal. Walle hat beides: angelinkste Kneipen und olle Eckschänken. Viele sagen: „Walle kommt.“ Die Wohnungen hier sind billiger als das durchgentrifizierte Viertel, wie Bremens kultureller Mittelpunkt heißt. Walle grenzt süd-westlich an das großangelegte Yuppie-Wohnprojekt der Überseestadt und das noch ärmere Gröpelingen im Norden. An Laternenpfählen kleben „Refugees Welcome“, „FCK AFD“ und Werder-Bremen-Aufkleber. Die Fußball-Sticker bleiben in der Regel kleben, die anderen werden abgerissen.
Hans Müller (Name geändert) lebt seit 35 Jahren in Walle. Er glaubt zu wissen, warum antirassistische Aufkleber in der Gegend abgerissen werden. In seiner Straße wohnt ein Pärchen mit „brauner Gesinnung“, wie er sagt. Die beiden terrorisieren die Nachbarschaft. „Ich fühle mich allein. Kaum jemand sagt etwas gegen sie“, sagt Müller.
Er findet die rassistische Einstellung seiner Nachbarn furchtbar: „Man muss doch etwas dagegen tun können. Alle predigen immer Zivilcourage. Wenn man dann zur Polizei geht und was sagt, macht diese nichts.“ Er fühlt sich machtlos angesichts der Situation, die ihn an den NSU erinnert, der jahrelang unerkannt und unbehelligt mitten in Chemnitz wohnen konnte.
Die braunen Nachbarn von Müller heißen Anja E. und Danny S. Sie sind den Sicherheitsbehörden bekannt. Die Polizei ordnet sie dem rechten Spektrum zu. Andere würden sagen: Sie sind Neonazis.
Das Pärchen ist gewalttätig und aggressiv
Er trägt Glatze und Klamotten der extrem rechten Marke Thor Steinar, ist Mitglied in der Hooligan-Vereinigung „Gemeinsam Stark Deutschland“. Seine Gürtelschnalle ziert ein Wikinger-Kopf und eine Axt, „Valhalla“ steht darunter. Sie hat auf ihre linke Wade eine Eins tätowiert, auf ihre rechte eine Acht. Die Zahlen stehen für den ersten und achten Buchstaben im Alphabet.
Was dieser Code bedeutet, weiß mittlerweile selbst das konservative Bürgertum: Ihre linke Wade sagt Adolf, ihre rechte Hitler. Damit das auch wirklich alle sehen können, trägt sie gerne Dreiviertelhosen. Sie wohnen in einem der typisch bremischen Mini-Häuschen mit kleinem Vorgärtchen. In dem steht ein Plastikeimer in Deutschland-Farben, auf dem steht: „Sauber weggeputzt!“
Das allein ist nicht verboten. Nur wegen ihrer Gesinnung könne man niemanden festnehmen, sagt die Polizei. Sie rät aber generell dazu, sofort Anzeige zu erstatten, falls etwas vorfallen sollte. Nur blöd, wenn die Polizei dann trotzdem nichts tut.
Denn das Pärchen ist bereits mehrfach gewalttätig und aggressiv gegenüber NachbarInnen geworden. S. beansprucht auf dem Bürgersteig vor der Haustür seinen Privatparkplatz – obwohl das eine öffentliche Straße und ein normaler Gehweg ist. Was passiert, wenn man trotzdem sein Auto dort hinstellt, musste ein anderer Nachbar schmerzhaft erfahren: Danny S. stellte den Nachbarn an dessen Haustür zur Rede, drang in dessen Wohnung ein und schlug ihn mehrfach. Passiert ist das im September 2015. Sein Opfer erstattete Anzeige.
„Der muss vernünftig bestraft werden.“
Das Ermittlungsverfahren wurde jedoch eingestellt. Warum, kann die Polizei zunächst nicht beantworten. Sie kann sich zunächst nicht mal an dieses Verfahren erinnern, nennt auf Nachfrage aber ein anderes Körperverletzungsdelikt des Beschuldigten, rund drei Monate nach der mutmaßlichen Tat aus dem September.
Bei der Staatsanwaltschaft Bremen ist das anders. Es stellt sich heraus, dass das Verfahren wegen Körperverletzung „unter Vorbehalt eingestellt“ wurde. „In Hinblick auf eine zu erwartende Verurteilung in einem anderen Verfahren“, wie es heißt. Laut Oberstaatsanwalt Frank Passade wird das gemacht, wenn ohnehin schon ermittelt wird und in dem Verfahren eine Verurteilung zu erwarten ist, deren Strafmaß das der anderen angezeigten Tat übersteigt.
Nur komisch, dass es sich beim anhängigen Verfahren laut Staatsanwaltschaft lediglich um ein Straßenverkehrsdelikt gehandelt haben soll. Und auch dieses wurde schließlich eingestellt. Der Grund: Es sei keine gültige Meldeadresse des Beschuldigten zu ermitteln. Das Körperverletzungsverfahren, obwohl nur unter Vorbehalt eingestellt, wurde dennoch nicht wieder aufgerollt.
Das Verfahren wurde zur Karteileiche. „Ich kann nicht sagen, warum das so gelaufen ist“, sagt Passade. Nach der taz-Anfrage hat er die Ermittlungen wieder aufgenommen. Er sagt: „Es ist natürlich was anderes, wenn ich mir das nochmal in Ruhe angucke. Der ist ja ein dicker Hund, dafür muss er vernünftig bestraft werden.“
Drohungen gegen Kinder auf offener Straße
Den Tatvorgang schildert die Staatsanwaltschaft wie folgt: „Der Tatverdächtige ist zur Wohnung des Geschädigten gekommen, weil dessen PKW falsch parke.“ Deswegen habe S. Stunk gemacht. Wie sich die Parteien beim Streit verhielten? „Der Geschädigte selber war zurückhaltend und soll gesagt haben: „Ach komm, ist gut, ich fahr das Auto weg. Ich will keinen Streit.“ Antwort von Danny S.: „Aber ich will Streit haben.“ Daraufhin habe der Beschuldigte den Fuß in die Tür gestellt und Schläge verteilt. „Das geht gar nicht“, sagt Passade. Dennoch hat die Staatsanwaltschaft nicht weiter ermittelt.
In ihrer Nachbarschaft jedenfalls ist es schwer, die Aggressivität des braunen Pärchens zu verdrängen. Der Nachbar, der von S. verprügelt wurde, habe noch drei Wochen nach dem Vorfall gezittert. Laut Müller ist er inzwischen weggezogen. Die Stimmung in der kleinen Straße sei wegen des Pärchens seit deren Einzug vor zehn Jahren immer schlechter geworden.
Auch eine andere Familie in der Nachbarschaft berichtet von Problemen mit dem rechten Paar. Die Frau ist eingewandert und wohnt seit 23 Jahren in der Straße. „Sie haben uns gedroht“, erzählt sie. Es ging um ihre Katze. Die sei in Territorialkämpfen mit der „nicht zufällig“ komplett weißen Katze der Neonazis aneinandergeraten. Daraufhin habe Anja E. bei der Familie geklingelt. „Sie hat mich auf offener Straße angeschrien und gesagt: ‚Wenn das nochmal passiert, vergifte ich Ihre Katze. Wehe, Sie lassen die nochmal raus! Warten Sie ab, was sonst mit Ihren Kindern passiert!‘“ Immerhin: Die Nachbarn, die es mitbekamen, erklärten sich solidarisch, später.
Nachdem die Frau der Polizei von den Drohungen berichtet hatte, gab diese ihr nur diesen vagen Ratschlag: „Ihre Kinder sollten die Tür richtig schließen.“ Anzeige erstattete die Familie deshalb danach nicht, sie ignorierte aber das Katzen-Verbot. Wohl fühlte sie sich dabei jedoch nicht: „Die Kinder sind in Angstzuständen aufgewachsen. Sie wechseln jedes Mal die Straßenseite, wenn sie die sehen.“ Auch diese Familie fühlt sich von der Polizei im Stich gelassen. Das Ganze liege zwar schon fünf bis sieben Jahre zurück, aber das grundsätzliche Gefühl der Bedrohung sei immer noch da. „Wir sind eher vorsichtig.“
Dass die Polizei nach dieser direkten Drohung nicht rät, Anzeige zu erstatten, scheint nur schwer nachvollziehbar. Noch rätselhafter bleibt jedoch die Verschleppung des Verfahrens im Fall der Körperverletzung von 2015. Dass die Polizei davon nichts weiß, kann nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht sein. Laut Passade hat die Polizei kurz nach der Tat die Anzeige aufgenommen. Noch am Tattag war sie vor Ort.
Damit konfrontiert, räumt die Polizei den Vorfall ein. Man habe die Anfrage falsch verstanden und auf einen anderen Zeitraum bezogen, sagt ein Polizeisprecher. Nachdem die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen nun jedoch wieder aufgenommen hat, fuhr die Polizei wieder an den Wohnort von Danny S., seiner letzten Meldeadresse, um festzustellen, ob er dort noch wohnt. „Das ließ sich nicht feststellen“, sagt die Staatsanwaltschaft. Noch immer hat Danny S. keine gültige Meldeadresse.
Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft nun erneut Anklage erhoben. Weil jedoch keine ladungsfähige Adresse des Beschuldigten festzustellen ist, wird auch dieses Verfahren sofort wieder eingestellt. Nun kommt es zu einer Aufenthaltsermittlung. Wenn S. irgendwo angetroffen wird, oder irgendwo in Deutschland seinen Wohnsitz anmeldet oder erneut strafrechtlich in Erscheinung tritt, wird es der Staatsanwaltschaft gemeldet, erklärt Passade.
Laut Müller lebt S. nach wie vor in dem Häuschen, lediglich sein Name steht nicht mehr am Briefkasten. Sein Auto parke abends und nachts für gewöhnlich auf seinem national befreiten Parkplatz, tagsüber sei er meistens unterwegs.
Ab wann man einen Haftbefehl ausschreiben könne? „Man braucht einen dringenden Tatverdacht – den haben wir hier“, sagt Oberstaatsanwalt Passade, „und dann braucht man noch Flucht- und Verdunklungsgefahr.“ Das ließe sich jedoch in diesem Fall trotz der Abmeldung nicht feststellen – „der wird seine guten Gründe haben, warum er sich nicht anmeldet, aber es gibt keine Hinweise, dass es mit diesen Ermittlungen zu tun hat.“
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