: Hessenwahl nicht end-gültig
Wahlprüfungsgericht befasst sich vor neuen Beratungen wegen CDU-Finanzaffäre mit Befangenheitsanträgen
WIESBADEN taz ■ Das hessische Wahlprüfungsgericht hat gestern bis zum späten Abend hinter verschlossenen Türen im hesssischen Landtag in Wiesbaden getagt. Am runden Tisch kämpfte das Gremium auf juristischem Neuland. Die Entscheidung darüber, ob die Rechtsgültigkeit der Hessenwahl 1999 wegen der schwarzen Kassen der CDU überprüft werden muss, ist ein Novum in der Justizgeschichte.
Das Gericht hatte bisher nur über Bagatellbeschwerden zu entscheiden. Außerdem ist die Frist für eine Anfechtung der Wahl eigentlich bereits abgelaufen. Zu Beginn der Sitzung hatte sich das Gericht mit drei Befangenheitsanträgen befasst. Die CDU warf Richterin Tilmann vor, dass sie den Kandidaten der SPD bei der Darmstädter Oberbürgermeisterwahl mit einer Zeitungsanzeige unterstützt hatte. Die anderen beiden Beschwerden richteten sich gegen den Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU, Stefan Grüttner. hei
50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen