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Heizungsgesetz in Karlsruhe

Deutsche Umwelthilfe reicht Verfassungsbeschwerde ein

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Verfassungsbeschwerde gegen das neue Heizungsgesetz eingereicht. „Das Grundgesetz verpflichtet den Staat nach Artikel 20a, die natürlichen Lebensgrundlagen auch in Verantwortung für künftige Generationen zu schützen“, erklärte die DUH. Dieser Verpflichtung widerspreche das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) „eklatant“.

Mit dem GModG hatte die Bundesregierung das Heizungsgesetz der Ampelregierung und die Vorgaben für den Einbau neuer Heizungen abgeschafft. Laut dem im Juli beschlossenen Gesetz bleibt der Einbau fossil betriebener Heizungen weiterhin erlaubt. Im Gegenzug sollen Gas- und Ölthermen zu steigenden Anteilen mit alternativen Brennstoffen betrieben werden. „Statt einen klaren Ausstiegspfad hin zur Klimaneutralität vorzugeben, werden Öl- und Gasheizungen für Jahrzehnte weiter am Leben gehalten und vermeintlich grüne Gase, die weder bezahlbar noch in ausreichenden Mengen verfügbar sind, als Lösung angepriesen“, kritisierte die DUH. So entstünden „erhebliche Mehremissionen“, welche die Grundlage gefährdeten, „auch in Zukunft frei und sicher leben zu können“. Das Bundesverfassungsgericht müsse „diesem Gesetz Grenzen setzen“. (afp)