Hass und Fakes in sozialen Netzwerken: Maas droht mit Millionen-Bußgeldern
Der Justizminister kündigt ein Gesetz gegen Hetze auf Twitter und Facebook an. Greifen die Unternehmen nicht durch, drohen hohe Geldbußen.
Bundesjustizminister Heiko Maas hat seinen Gesetzentwurf zum Vorgehen gegen Hasskriminalität in sozialen Netzwerken vorgestellt. Die mit Betreibern wie Facebook und Twitter bereits ausgehandelten Selbstregulierungen „haben zwar zu Verbesserungen geführt“, so der Minister, seien aber nicht ausreichend. Eine „merkliche Reduzierung von Hasskommentaren“ durch Selbstregulierung sieht der Zentralrat der Juden in Deutschland bisher nicht, er begrüßt aber den Gesetzesvorschlag.
Maas will verpflichtende Standards im Umgang mit strafbaren Inhalten einführen. Dazu gehöre die Regelung, dass offensichtlich strafbare Inhalte, wie die Formulierung „Juden ins Gas“, wie Mass veranschaulicht, nach spätestens 24 Stunden zu löschen seien. Andere strafbare Inhalte seien binnen einer Woche zu entfernen oder zu sperren. Für Fake News, also bewusst falsche Nachrichten, gelte ein Löschzwang nur, wenn darin strafbare Inhalte zu finden seien, beispielsweise Verleumdung und Volksverhetzung. Außerdem sollen die Unternehmen Bericht erstatten, wie viele strafbare Inhalte gemeldet und gelöscht werden, wie ihre Entscheidungspraxis ist und welchen personellen Aufwand sie betreiben, um die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen.
Wenn die Netzwerkbetreiber keine adäquaten Verfahren entwickelten, um Inhalte zu löschen, „begehen sie eine Ordnungswidrigkeit“, so Maas weiter. Mitarbeiter, die im Unternehmen für nicht gelöschte Inhalte verantwortlich sind, würden mit bis zu 5 Millionen Euro bestraft. Auf die Unternehmen selbst kommen Geldbußen in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro zu. Nachdem SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann eine halbe Million Euro Strafe vorgeschlagen hatte, hatte Maas der taz gesagt: „Es sollte schon eine Geldbuße sein, die ein multinationales Unternehmen wie Facebook auch spürt.“ Er wolle auch den Druck auf Unternehmen erhöhen, deren Sitz nicht in Deutschland liege.
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