Handy-Datenaufzeichnung: Sonderfall Dresden?
Eine massenhafte Ausspähung wie in Dresden soll es bisher bei Großdemos noch nicht gegeben haben. Das jedenfalls sagen die Ermittler.
BERLIN taz | Die Staatsanwaltschaft Dresden hielt es für unbedenklich, auf einer Großdemonstration massenhaft Handydaten zu erfassen. Immer wieder kommt es in Deutschland zu politischen Großereignissen. Wie gängig ist die Massenausspähung? Glaubt man den beteiligten Behörden, so ist Dresden eine absolute Ausnahme.
"Bislang wurde bei keinem Castor-Transport die Funkzellenauswertung eingesetzt", sagt etwa eine Sprecherin der Polizeidirektion Lüneburg auf Anfrage der taz. Die Dienststelle leitet die Großeinsätze bei den seit Jahren stattfindenden Castor-Protesten in Niedersachsen.
Auch im Zusammenhang mit den jährlichen Auseinandersetzungen am 1. Mai in Berlin wurde nach Angaben der Polizei noch nie eine Funkzellenauswertung vorgenommen. Hier war es 2009 zu einem Verfahren wegen versuchten Mordes gekommen. Eine solche strafrechtlich schwerwiegende Tat ("Katalogtat") gilt als Voraussetzung für die Durchführung einer Funkzellenauswertung nach der Strafprozessordnung. In Dresden nutzten die Behörden das Instrument wegen des Verdachts auf schweren Landfriedensbruch, also etwa wegen brennender Mülltonnen.
Auch eine Sprecherin der Stuttgarter Staatsanwaltschaft schloss gegenüber der taz "definitiv aus", dass es im Zusammenhang mit der Eskalation im Stuttgarter Schlossgarten am 30. September 2010, als dort Polizei und Bürger heftig aneinandergerieten, zu einer Funkzellenauswertung gekommen sein könnte.
Regelmäßigen Protest gibt es auch in München anlässlich der jährlich dort stattfindenden Sicherheitskonferenz. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München sagte der taz, dass sich eine Funkzellenauswertung aufgrund der hohen juristischen Hürden "in der Regel nicht begründen lassen dürfte."
Glaubt man diesen Aussagen, so stellt die massenhafte Auswertung von Handydaten in Dresden einen Einzelfall im Zusammenhang mit politischen Großereignissen dar. Lediglich im Hinblick auf die G-8-Proteste 2007 in Heiligendamm konnte das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern zunächst keine abschließende Aussage treffen. Faktisch überprüfen lassen sich die Aussagen der Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden jedoch kaum. Eine einheitliche Berichtspflicht, die Anlass, Zahlen und Umfang des Einsatzes von Funkzellenauswertungen öffentlich nachvollziehbar macht, gibt es nicht.
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