Handel mit Elfenbein: Der Streit über den Stoßzahn
Soll Handel mit Elfenbein generell und weltweit verboten werden? Manche Naturschützer verlangen das, die Europäische Union lehnt es ab.
Das Washingtoner Artenschutzabkommen Cites kennt zwei Schutzkategorien für bedrohte Tiere. Bei Arten, die im Anhang I stehen, ist jeder Handel untersagt. Werden sie im Anhang II geführt, dann sind Ausnahmen erlaubt: Handel unter Auflagen. Elefanten stehen im Anhang II – die afrikanische „Elefantenkoalition“ aus 29 Ländern will eine Hochstufung in den Anhang I erreichen.
International besteht darüber keine Einigkeit. Die internationale Naturschutzorganisation IUCN (Internationale Union für die Bewahrung der Natur) hat auf ihrem Kongress Mitte September nach vielen Debatten mit Mehrheit alle Staaten dazu aufgefordert, den Handel mit Stoßzähnen in ihren Ländern komplett zu verbieten. Die Europäische Union will dagegen alles so lassen, wie es ist.
Gegen die Hochstufung der Elefanten in den Anhang I sprechen aus Sicht der EU-Kommission laut einem Dokument zur Cites-Konferenz zwei Gründe: Die Elefanten erfüllen nicht die Anforderungen für die akute Bedrohung der gesamten Population. Und der internationale Handel mit Elfenbein sei bereits faktisch verboten. Einige Staaten wie die der EU und die USA haben ihre Märkte für Elfenbein geschlossen – selbst Produkte aus alten Stoßzähnen dürfen nur unter strengen Auflagen gehandelt werden. China und Thailand erlauben den Handel noch; China will bis Ende 2016 erklären, wann es seinen Markt schließt.
Der WWF unterstützt die Position der EU. Im britischen Guardian schreibt WWF-Artenschutzexperte Colman O’Criodain, die EU-Position sei „gut begründet durch die Vernunft und die Wissenschaft und gut für Afrikas Elefanten“. Das Wichtigste sei nicht die Hochstufung des Schutzes in den Anhang I. Vielmehr müssten die betroffenen Länder endlich ihre nationalen Aktionspläne gegen Korruption und Schmuggel umsetzten, die schon vor drei Jahren auf der letzten Cites-Konferenz beschlossen worden waren.
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