Hamburgs neuer Datenschutzbericht: KI ist das neue Ding
Zum ersten Mal hat die Künstliche Intelligenz ein eigenes Kapitel bekommen. Aber auch eine offen stehende Tür kann ein Verstoß gegen Datenschutz sein.

2024 sind 4.237 Fälle eingegangen, sagte Hamburgs Datenschutzbeauftragter Thomas Fuchs am Mittwoch bei der Präsentation seines jüngsten Berichts. Zum Vergleich: 2019 landeten 2.360 Beschwerden auf dem Tisch des Datenschutzbeauftragen. Der hieß damals Johannes Caspar und musste bei Amtsantritt 2009, das große Ding war da Google Street View, also der Kampf der analogen gegen die digitale Welt, erst mal klarmachen, dass Datenschutz nichts Nebensächliches ist.
Neu ist im aktuellen Bericht ein eigenes Kapitel zu künstlicher Intelligenz (KI). Um nur zwei Beispiele zu nennen: Im Bille-Bad im Südosten Hamburgs wird seit November 2024 ein KI-basiertes Überwachungssystem getestet, das Ertrinkende erkennen soll. Datenschutzrechtliche Bedenken? Wurden beim Vor-Ort-Termin ausgeräumt.
Das Uniklinikum Hamburg-Eppendorf hat ein KI-Sprachmodell entwickeln lassen, dass mit Behandlungsdaten aus der digitalen Patientenakte trainiert worden ist und nun Arztbriefe entwerfen soll, gewissermaßen auf Knopfdruck. Ob die „datenschutzrechtlichen Herausforderungen“ gelöst werden, wird noch geprüft.
Nicht nur Unternehmen bestraft
Insgesamt wurden im vergangenen Jahr Bußgelder in Höhe von 1,2 Millionen Euro verhängt. 900.000 Euro Strafe musste allein ein Inkasso-Unternehmen zahlen, weil es sich nicht an Löschfristen gehalten hatte.
Aber, so Fuchs, Bußgelder beträfen nicht nur Unternehmen. Männer, die Frauen ungefragt filmten und dafür wegen eines Datenschutzverstoßes 500 bis 1.500 Euro zahlen, gebe es immer wieder. Und ein anderer wiederkehrender Fall sei der Polizist, der privat in Polizeidatenbanken nachschaue, ob gegen die Frau, die er kennengelernt hat, etwas vorliegt.
So ganz weg ist die analoge Welt übrigens noch nicht. Im Bezirksamt Wandsbek stand ganz real die Tür zu einem Archivraum offen, in dem Fallakten lagern. Eine Besucherin hatte das bemerkt und den Datenschutzbeauftragten informiert.
Bei einer verdeckten Vor-Ort-Kontrolle wurde die offene Tür entdeckt, das Amt verwarnt. Schön ist der Hinweis, was zu tun ist, sollte man sich in einer vergleichbaren Lage wie die Besucherin wiederfinden: „Merken Sie sich die Details, aber lassen Sie sich keinesfalls zu eigenen Ermittlungen hinreißen.“
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