Hamburgs Grüne wählen Landesvorsitzende: Welche Folgen hat der NSU-Streit?

Maryam Blumenthal will sich zur Vorsitzenden der Hamburger Grünen wiederwählen lassen. Es gibt aber auch einen Antrag zur Trennung von Amt und Mandat.

Maryam Blumenthal bei einer Rede

Will sich am Samstag erneut zur Vorsitzenden der Hamburger Grünen wählen lassen: Maryam Blumenthal Foto: Jonas Walzberg/dpa

HAMBURG taz | Vor einigen Wochen wollten die Spitzen der Hamburger Grünen einmal ihre Erfolge herausstellen. Da waren sie seit 1.000 Tagen Teil der Landesregierung, als Juniorpartner der SPD, und präsentierten ein Graffiti-Wimmelbild, das die grüne Vision Hamburgs darstellen sollte. Viel davon sei schon angestoßen worden, manches gar schon umgesetzt.

Was bislang denn eher nicht so wie gewünscht geklappt hat? Da bemängelte die Landesvorsitzende Maryam Blumenthal bloß, dass es ihnen noch nicht gelinge, ihre Erfolge öffentlich gut zu vermitteln. Tenor: Wir setzen all das, was wir uns vorgenommen haben, erfolgreich um.

Es dauerte nur wenige Tage und das Chaos bei den Grünen wegen der Frage, ob Hamburg auch einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum NSU-Komplex braucht, zeigte ein anderes Bild: Gegen die SPD konnten sich die Grünen nicht durchsetzen, die Fraktionsspitze akzeptierte einen Kompromiss, der wiederum für einzelne Abgeordnete und viele einfache Mitglieder nicht hinnehmbar war.

Dieser Streit wird auch am Samstag noch eine Rolle spielen, wenn sich die Grünen zum Parteitag treffen und sich Blumenthal gemeinsam mit Leon Adam erneut zur Landesvorsitzenden wählen lassen will. Seit zwei Jahren ist die 38-Jährige schon im Amt. Als „Kind einer Flüchtlingsfamilie, ehemalige Hartz-IV-Empfängerin und heute Mutter dreier Kinder“ hatte sie seinerzeit erfolgreich für ihre Wahl geworben. Kurz zuvor war sie in die Bürgerschaft gewählt worden. Sie ist dort Fraktionssprecherin für Sport und berufliche Bildung.

Parteivorsitzende und Bürgerschaftsabgeordnete

Der Streit um den NSU-Komplex hat aber manche Grüne zur Überzeugung gebracht, dass ein Vorstandsamt in der Partei und ein Abgeordnetenmandat in der Fraktion besser nicht von einer Person ausgefüllt werden sollten. Ein Antrag zur Einführung einer Amts-und-Mandats-Trennung steht zur Abstimmung, der damit konkret auf Blumenthals Rolle in den vergangenen Monaten blickt.

Denn als Landesvorsitzende hatte Blumenthal in der Debatte um den NSU-Ausschuss den klaren Beschluss der Mitglieder zu vertreten, dass ein Ausschuss zwingend sei – als Fraktionsmitglied wiederum hatte sie den von der Fraktionsspitze ausgehandelten Kompromiss mitzutragen.

Blumenthal blickt darauf aber gelassen. „Die Debatte um eine Trennung von Amt und Mandat ist bei uns Grünen ja nicht neu und ich finde es richtig, dass wir sie immer wieder führen“, sagt sie.

Unterstützen will sie den Antrag aber nicht, auch weil sie in der NSU-Ausschuss-Debatte bei sich keinen Interessenkonflikt erkennen konnte: „In den parlamentarischen Prozess war ich nicht eingebunden und in den Debatten habe ich als Landesvorsitzende gesprochen“, sagt sie. Würde der Antrag am Samstag beschlossen, gelte er ohnehin erst für die darauffolgende Wahl.

Da es bislang noch keine Gegenkandidatin gibt, gilt Blumenthals Wahl als sicher. Spätestens ab dann sollten sich bei den Hamburger Grünen wieder die Reihen schließen. „Ich nehme die Partei, von diesem kurzen Moment abgesehen, ohnehin nicht als unruhig wahr“, sagt Blumenthal. Anders würde auch kaum gelingen, was sie sich nach ihrer Wiederwahl vorgenommen hat: Anfang 2025 soll die Partei schließlich die SPD bei der Bürgerschaftswahl übertrumpfen.

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