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Hamburger Rechte fordern ObservierungAfD trollt Grüne Jugend

Der Hamburger Verfassungsschutz solle die Grüne Jugend unter die Lupe nehmen, fordert die AfD. Denn unter ihren Twitter-Freunden seien Linksextreme.

Kindergarten im Hamburger Parlament: Die AfD möchte am Mittwoch darüber diskutieren, dass sich die Grüne Jugend nicht genügend von „gewaltbereiten Linksextremisten“ distanziere.

Logisch, dass die AfD angepisst ist, weil sie damit rechnen muss, in der kommenden Woche bundesweit als Verdachtsfall des Verfassungsschutzes eingestuft zu werden. Da liegt der infantile Reflex, zu sagen „Aber die anderen spielen auch mit Schmuddelkindern“, nahe.

Dass die AfD herumtrollt und in Senatsanfragen wissen will, welche linken Zentren und Gruppen etwa als gemeinnützig gelten und dadurch Steuervergünstigungen genießen, ist nichts Neues, sondern gehört zu ihrer Strategie, den Diskurs nach rechts zu verschieben und Linke in die Defensive zu drängen.

Leider hat sie damit manchmal Erfolg, so hat etwa die Hamburger Finanzbehörde kürzlich der Marxistischen Abendschule (Masch) die Gemeinnützigkeit entzogen, nachdem diese 15 Jahre lang vom Verfassungsschutz beobachtet worden war und trotzdem gemeinnützig sein durfte.

Nun ist die Grüne Jugend gar keine linke Organisation. Aber die AfD hätte trotzdem gern, dass diese vom Verfassungsschutz beobachtet wird, und führt in einer aktuellen Anfrage seitenlang aus, welche Facebook- und Twitter-Posts von linken Gruppen die Grüne Jugend liked und welchen linken Accounts sie folgt: darunter etwa „Ende Gelände“, der Interventionistischen Linken, der Seebrücke und, auch ganz böse, deren – haha– „Führungspersonal“ Emily Laquer und Christoph Kleine.

Den Senat interessiert das nur mäßig. Er antwortet: Die bloße Aneinanderreihung von Tweets und Posts reiche nicht für eine Beobachtung.

Einen konstruktiveren Antrag will die Linksfraktion demnächst auf die Agenda setzen: Der Senat solle sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Gesetze über die Gemeinnützigkeit reformiert werden. Der Paragraf, der regelt, dass die Finanzbehörden sich bei Entziehung der Gemeinnützigkeit auf die Verfassungsschutzberichte von Bund und Ländern berufen können, solle ersatzlos gestrichen werden.

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1 Kommentar

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  • Ruhrpott-ler

    Wurden die Grünen nicht schon mal in Bayern vom Verfassungsschutz beobachtet?