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Hamburger AfD verklagt InnensenatorRecht empfindlich

Die AfD-Bürgerschaftsfraktion klagt gegen Hamburgs Innensenator. Der hatte über den Einfluss der Rechtsextremen in der Fraktion gesprochen.

Gehört zu den Gemäßigten, will über die Rechtsextremen nicht sprechen: AfD-Politiker Alexander Wolf Foto: dpa/Marcus Brandt

Hamburg taz | Die AfD in Hamburg hofft auf den Rechtsstaat. Am Dienstagvormittag begann das Hamburgische Verfassungsgericht, die Klage der AfD-Bürgerschaftsfraktion um den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Alexander Wolf gegen Innensenator Andy Grote zu verhandeln. Der Grund: Bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts am 5. Juni 2020 hatte der SPD-Politiker im Zusammenhang mit dem formal aufgelösten rechtsextremen „Flügel“ der AfD erklärt, die Hamburger Bürgerschaftsfraktion hätte ihren Konfrontationskurs gegen die staatstragenden demokratischen Parteien verschärft.

Die AfD sieht darin ihre Rechte als Opposition und die freien Mandatsausübung verletzt. Knapp zwei Stunden legten die Prozessbeteiligten im Bürgersaal Wandsbek ihre Argumentationen dar. Die AfD beklagt, Grote würde eine öffentliche Bewertung ihrer Parlamentsarbeit gar nicht zustehen. Die Äußerung sei zudem gar nicht geboten gewesen, da die AfD-Fraktion keine Verbindungen zum Ex-„Flügel“ habe.

Der Senat und der Innensenator legten dar, dass die Äußerungen im Rahmen der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit und damit in Erfüllung gesetzlicher Aufgaben erfolgt sei. Bei der Vorstellung des Berichts hatte der Innensenator ausgeführt, dass gerade in Hamburg der Konfrontationskurs der AfD „unter anderem durch die Forderung der Aufhebung der staatlichen Maßnahmen im Kontext der Bekämpfung der Corona-Pandemie“ sichtbar werde.

In der Bürgerschaft erklärte Grote im Februar außerdem: „Der rechtsextreme ‚Flügel‘ ist auch in der Hamburger AfD aktiv. Je größer der Einfluss der Rechtsextremisten in der AfD wird, desto größer wird die Gefahr, die von der AfD für unsere Demokratie ausgeht.“ Im Verfahren wird also auch die politische Verortung der AfD mitverhandelt.

Die Partei befürchtet eine Beobachtung der Gesamtpartei durch die Verfassungsschutzämter und -behörden. Aus diesem Anlass löste sich im März 2020 der „Flügel“ um Björn Höcke auf, nachdem der Bundesverfassungsschutz das interne Netzwerk als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufte. Das Label war weg, die Personen blieben.

Abgrenzung zum „Flügel“ längst aufgegeben

In Hamburg ordnet der Verfassungsschutz 40 AfD-Mitglieder dem Ex-„Flügel“ zu. Die Klage der AfD überrascht in dieser Gemengelage nicht. Sie sei aber „ein verzweifelter Versuch, von der fortschreitenden Rechtsentwicklung abzulenken“, sagt Felix Krebs vom „Hamburger Bündnis gegen Rechts“. Die Fraktion habe die innerparteiliche Abgrenzung zum „Flügel“ längst aufgegeben. Mehr noch, die frühere Abwehr sei komplett eingestellt.

Am 30. Oktober fand eine „Bürgerstunde und Oktoberfest“ der AfD mit 400 Gästen auf dem Wohngelände der „Flügel“-nahen AfD-Politikerin Nicole Jordan statt, die zur gleichen Zeit wegen einer Coronainfektion in Quarantäne war. Bei der Bundestagswahl 2021 konnte Jordan trotz ihrer extremen Ansichten hamburgweit auf Platz drei kandidieren. Kritik an ihrem Agieren gibt es aus der Bürgerschaftsfraktion schon länger nicht.

Die Auseinandersetzung mit den Rechtsextremen in den eigenen Reihen sucht Wolf in der AfD nicht mehr. Der Politiker, der sich selbst im vermeintlich moderaten Jörg-Meuthen-Flügel verortet, erklärte in der neurechten Wochenzeitung Junge Freiheit am 29. Oktober, dass die „Arbeitsgruppe Verfassungsschutz“ beim Bundesvorstand, deren Mitglied er war, aufgelöst sei. Die Arbeitsgruppe hatte die Partei eingerichtet, um eine juristische Auseinandersetzung mit dem Verfassungsschutz zu führen und um rechtsradikale Äußerungen sanktionieren zu können – bis hin zum Ausschluss von Mitgliedern.

Für Krebs sind beides deutliche Signale: „Der Umgang mit Frau Jordan, den Hamburger Flügel-Provokationen und die nun erfolgte Auflösung der AG Verfassungsschutz zeigen: Die Meuthen-Anhänger:innen haben auch in Hamburg resigniert und erlauben dem faschistischen Flügel in der AfD, seinen Einfluss auszubauen.“ Am 21. Dezember will das Hamburgische Verfassungsgericht seine Entscheidung verkünden.

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