Hamburg: Die tödliche Kugel

War es ein Versehen? Noch ist unklar, warum ein Hamburger Polizist einen jungen Rumänen erschoss

Bislang ungeklärt: Warum wurde geschossen? Bild: dpa

HAMBURG taz Der Fall sorgt für Aufsehen: Ein Toter liegt auf dem Fahrersitz eines Pkws, direkt gegenüber dem Hamburger Rathaus. Ein 27-jähriger Rumäne ist durch das Hinterfenster eines Renaults erschossen worden. Die Kugel stammt aus der Waffe eines Polizisten. Der Beifahrer des Mannes wurde verhaftet.

Was genau geschah, ist ein Geheimnis, das die Hamburger Polizei noch hütet. Der Todesschütze, ein 50-jähriger Zivilfahnder, konnte bislang nicht vernommen werden. Er ist vom Dienst suspendiert, wird aber wegen des Schocks von der Polizei abgeschirmt. Nach Ermittlungen der Hamburger Mordkommission gilt er als "sehr erfahrener Kollege", so ein Ermittler, "der nicht einfach in der Gegend umherballert".

Der Vorfall ist - nach Informationen der taz aus der Mordkommission - kein Ruhmesblatt für die Hamburger Polizei. Sieben Zivilfahnder hatten die beiden Männer über zwei Stunden lang in der City beobachtet, als sie Barbeträge in Geldautomaten abhoben. Sie verdächtigten sie, dabei gefälschte Kreditkarten zu verwenden. Gegen 3.55 Uhr starten sie den Showdown. Während ein Fahrzeug versucht, den Renault abzudrängen, kommt ihm von vorne ein anderes Fahrzeug entgegen. Hinten stoppt das dritte Polizeifahrzeug. Alle springen mit gezogener Waffe aus den Pkws. Dann schießt der 50-jährige Fahnder. Hat sich der Schuss versehentlich gelöst? Die Ermittlungen laufen. Bei "osteuropäischen Tätergruppen" herrscht oft eine "emotionale Anspannung", sagt ein Fahnder, weil bekannt sei, dass selbst wegen Lappalien "nicht vor einem Schusswaffengebrauch zurückgeschreckt wird". Im Unterschied zu früheren Fällen ist die Polizei in Hamburg nicht krampfhaft bemüht, den Fall zu vertuschen. Polizeisprecher Ralf Meyer spricht von einem "tragischen Vorfall".

Die Hamburger Polizei stand schon mehrfach in der Kritik. 2002 hatten mehrere Todesschüsse aus Polizeipistolen für Befremden gesorgt. Zunächst war ein Einbrecher von einem Polizisten auf der Flucht in den Rücken geschossen worden. Der Polizist wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, was einem Verletzungsvorsatz voraussetzt. Nur wenige Wochen später erschoss ein Polizist auf der Flucht einen Mann, der eine Verkehrsblockade durchbrochen hatte und später mit seinem VW Bus gegen eine Hausmauer prallte. Der Staatsanwalt stellte das Verfahren ein.

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