Haltung auf Nerzfarmen: Berufsfreiheit versus Tierwohl
Sind Tierschutzregeln nicht mehr verbindlich, wenn sie die Haltung unrentabel machen? Das Oberverwaltungsgericht Schleswig sorgt für Unsicherheit.
HAMBURG taz | Mehr Platz im Käfig, Wasser und Sand zum Toben: Zumindest halbwegs erträglich soll das Leben von Zuchtnerzen sein, verlangt das Tierschutzgesetz. Angewendet wird es aber nicht. Seit Dezember hat eine Nerzfarm im Kreis Plön in Schleswig-Holstein sogar den richterlichen Segen, das Bundesgesetz zu missachten. Über die Folgen wird gestritten.
Rund 2.500 weibliche und 600 männliche Nerze halten die Betreiber, Nils und Carsten Sörnsen, im Örtchen Schlesen. Seit 1999 hat die Farm eine unbefristete Erlaubnis des Kreises – mit der Auflage, die Tiere artgerecht zu halten. Das Tierschutzgesetz von 2006 fordert mehr Freiheiten für die Tiere, die Details regelt eine Verordnung. Bis 2011 hatten die Nerzfarmen Zeit umzurüsten.
Der Betrieb kam dem nicht nach, seither streiten Kreis und Betreiber juristisch, zuletzt vor dem Oberverwaltungsgericht. In seinem Urteil gab es dem Kreis Plön inhaltlich meist Recht und entschied am Ende doch zugunsten der Farm. Größere Käfige und bessere Lebensbedingungen für die Nerze würden die Haltung so verteuern, dass der Betrieb nicht mehr rentabel wäre. 60 Euro gibt es pro Fell auf dem Weltmarkt, die Zucht nach neuen Regeln würde einen Mindestpreis von 84 Euro verlangen.
Statt die niedrigen Preise zu rügen oder den Nerzfarmern die Umstellung ihres Betriebes zu empfehlen, kommt das Gericht zu einem anderen Schluss: Der bessere Tierschutz habe „faktischen Verbotscharakter“. Und so ein tiefer Einschnitt in die wirtschaftliche Freiheit sei per Verordnung nicht zulässig, es müsse ein Parlament entscheiden.
Praktisch: Die Tierschutzhaltungsverordnung wurde vom Bundesjustizministerium erlassen – sie regelt, wie Tiere zu halten sind –, so sollen Pelztiere wie Nerze oder Marder immer Zugang zu Trinkwasser und "verhaltensgerechtem Beschäftigungsmaterial" haben und nie allein gehalten werden.
Grundsätzlich: In Artikel 20 a Grundgesetz heißt es: „Der Staat schützt die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“
„Ein Grundsatzurteil“
„Ein Grundsatzurteil“, freut sich der Anwalt der Nerzfarmer. Laut Gericht fehle angesichts von nur zehn Farmen in Deutschland die Bedeutung für andere Fälle. Aber es besteht die Gefahr, dass das Urteil auf andere Nutztierarten übertragen wird, befürchtet Angelika Beer, Abgeordnete der Piraten im Kieler Landtag: „Mit dem Urteil ist eine erhebliche Rechtsunsicherheit entstanden.“
Ihre Fraktion will das Thema im Umweltausschusses am Mittwoch beraten. Zuständig ist zwar der Bund, aber Beer hofft auf eine politische Lösung: „Tierschutz hat Verfassungsrang und darf nicht wirtschaftlichen Interessen geopfert werden. Deswegen erwarte ich von der Landesregierung die klare Aussage, dass sie sich für eine gesetzliche Regelung durch den Bundestag stark macht.“
Welche politischen Schritte möglich sind, prüfe die Regierung, sagt Umweltminister Robert Habeck. In der Sache ist der Grüne eindeutig: „Ich finde es geradezu anstößig, Nerze zu halten, um aus ihnen Luxusmäntel zu machen.“
Ob der Kreis Plön gegen das Urteil Beschwerde einlegt, stehe noch nicht fest, so ein Sprecher. Da sie immer wieder Aufschübe erreichte, durfte die Farm durchgehend weiterarbeiten, obwohl die Käfige zu klein sind. Statt auf einem Quadratmeter hocken die Tiere auf der Grundfläche eines Schulhefts. Kein Einzelfall: Im Urteil heißt es, dass keine der Nerzfarmen in Deutschland bisher auf die größeren Käfige umgestellt hat.
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