Hafen-Jobs in Bremen: Nicht konkurrenzfähig

Von 530 Bremer GHB-Mitarbeitern haben 137 jetzt nur noch die Wahl zwischen Transfergesellschaft und Abfindungen

Der GHB hat ein Monopol in den bremischen Häfen – aber auch nur da. Foto: Ingo Wagner/dpa

BREMEN taz | Nun ist es amtlich: Der Gesamthafenbetriebsverein (GHB) wird seinen Dienstleistungs-Bereich schließen, in dem bislang noch über 500 Arbeitskräfte beschäftigt sind. Das sei ein wichtiger Baustein für die Sanierung des GHB, teilte am gestrigen Donnerstag Martin Günthner (SPD) in seiner Funktion als Arbeitssenator mit.

Günthner hatte die Verhandlungen zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber, die die GHB-Dienste in Anspruch nehmen, geleitet. 400 der Arbeitskräfte sollen in den Betrieben, in denen sie bisher schon als Hafen-Leiharbeiter des GHB arbeiten, befristete oder unbefristete Stellen bekommen.

Um die Schwankungen des täglichen Arbeitsbedarfes in den Seehäfen abzufedern, hatten Gewerkschaften und Hafen-Arbeitgeber den „Verein“ GHB vor 100 Jahren gegründet. Für die Bremer Häfen hat er ein Monopol, während in anderen Bereichen der Wirtschaft kommerzielle Leiharbeitsfirmen entstanden.

Und das ist das Problem: Seit 1990 hat der GHB sein Geschäftsfeld ausgedehnt in Bereiche der hafennahen Logistik, in denen er direkt mit Leiharbeiterfirmen konkurriert. Vor dieser Konkurrenz muss er jetzt kapitulieren. Größter Abnehmer der Dienstleistungen des GHB ist die Hafenfirma BLG, in deren Aufsichtsrat Martin Günthner als Wirtschaftssenator sitzt und deren Probleme mit dem GHB er von daher gut kennt. BLG-Arbeitsdirektor Dieter Schumacher erklärte das gestern so: Der Krankenstand beim GHB liege bei über 20 Prozent, fast die Hälfte davon sei auch auf Dauer nur eingeschränkt arbeitsfähig. Und insgesamt mangele es aus Sicht der BLG an „Flexibilität“, ein Thema, zu dem es eigentlich Tarifverträge gibt, die aber nicht umgesetzt würden. Zum Beispiel, so Schumacher, gebe es kein Überstundenkonto.

235 GHB-Kräfte sollen nun unbefristete, und 165 befristete Arbeitsverträge bei Hafenfirmen bekommen. Die Tarifverträge sind dieselben, aber dafür wird dann mehr Leistung abverlangt. Auch in der Verwaltung des GHB, so Schumacher, müsse sich einiges tun. Insgesamt habe die BLG 7,5 Millionen Euro Vorauszahlungen an den GHB geleistet, um dessen Liquidität zu sichern. Aus Sicht der BLG hat das Modell GHB also Zukunft, aber nur im Hafenbereich und in einer Form, die den Hafenbetrieben mehr entgegenkommt. Denn seit einiger Zeit zahlen die Hafenbetriebe in die „Lohngarantiekasse“ des GHB mehr ein als sie Vorteil daraus ziehen können – unter solchen Umständen würde das Modell für sie uninteressant.

Dass das Problem des GHB den Dienstleistungssektor und nicht den Hafenbereich betrifft, hat einen einfachen Grund: Seit 1950 hat der GHB durch eine gesetzliche Regelung in Bremen quasi ein Monopol in den Häfen: Andere Leiharbeiter können dort nur aktiv werden, wenn der GHB das genehmigt, weil er selbst dafür keine Kapazitäten mehr hat. In der Hafensparte des GHB arbeiten rund 1.300 Mitarbeiter.

Ver.di-Vertreter Stefan Schubert ist zufrieden mit dem Ergebnis für die GHB-Mitarbeiter, die einen neuen Job angeboten bekommen sollen, sorgt sich aber um die 137 Mitarbeiter, die nun zwischen Transfergesellschaft und Abfindung wählen müssen. Hinzu kommen noch jene GHB-Mitarbeiter, die laut Schumacher nur eingeschränkt arbeitsfähig sind.

Dass die BLG die vergleichsweise teuren Strukturen des GHB im Dienstleistungsbereich nicht mehr bezahlen will, hängt auch damit zusammen, dass dort ein erheblicher Konkurrenzdruck herrscht. Die BLG organisiert die Logistik für die Ersatzteile von Daimler und den Nonfood-Bereich von Tchibo, die Verträge für beide Dienstleistungs-Aufträge laufen aus.

Sie müssen also in der Konkurrenz mit neuen Bietern neu ausgehandelt werden. Von diesem Ergebnis hängt auch ab, wie viele der befristet übernommenen GHB-Mitarbeiter die BLG langfristig gebrauchen kann. Die GHB-Geschäftsführung will sich zur Schließung ihrer Dienstleistungs-Sparte nicht äußern.

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